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Sachverhalt:
Im Wirtschaftsausschuss am 08.03.2017 wurden bereits unter TOP 9 (Präsentation liegt dem Protokoll bei) die mittelfristigen notwendigen Investitionen im Konzern Gesundheitsholding vorgestellt.
In der Sitzung des Aufsichtsrates der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH (SKL) am 12.08.2020 wurde u.a. die Planung des Ersatzbettenhauses und des Funktionsneubaus und die damit verbundene Beauftragung von Objekt- und Fachplanern behandelt.
Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 19 des Gesellschaftsvertrages der SKL ist die Gesellschafterversammlung für sonstige wichtige Angelegenheiten der Gesellschaft das zuständige Gremium. Die Planung eines Ersatzbettenhauses und des Funktionsneubaus sowie die damit verbundene Beauftragung von Objekt- und Fachplanern sind für die Gesellschaft wichtige Angelegenheiten. Somit muss in der nächsten Gesellschafterversammlung der SKL die Planung sowie die damit verbundene Beauftragung behandelt werden. Hierzu ist es erforderlich, die Beteiligungsvertreter mit Weisungen zu versehen. Kostenrahmen Für die Planungstiefe der Maßnahme, die es dem Planungsausschuss des Landes Niedersachsen ermöglicht, über die Förderung zu entscheiden, sind die Leistungen von drei Objekt- und Fachplanern notwendig. Das ist einmal die Hochbauplanung (Architekt), die Technische Ausrüstung (TGA) und die Tragwerksplanung. Für diese Fachplaner sind Nach heutigem Planungsstand beläuft sich der Kostenrahmen für die angestrebte/-ausgeschriebene Planungsleistung auf insgesamt ca. 8,1 Mio. Euro brutto.
Weitere Informationen werden im Wirtschaftsausschuss am 24.09.2020 unter TOP 18 „Bauvorhaben im Konzern Gesundheitsholding“ gegeben.
Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n:
Anlage 1: Finanzbedarf Bauvorhaben im Konzern Gesundheitsholding
Beschlussvorschlag:
Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Planung eines Ersatzbettenhauses und des Funktionsbaus sowie die damit verbundene Beauftragung von Objekt- und Fachplanern zu stimmen.
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