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Vorlage - VO/9129/20  

 
 
Betreff: Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH - Jahresabschluss 2019
Weisungen an die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Larisch, Björn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
24.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
29.09.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

In der nächsten Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH wird der Jahresabschluss 2019 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die Beteiligungsvertreter mit Weisungen zu versehen.

 

Beigefügt sind hierzu die Bilanz (Anlage 1), die Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2) und der Lagebericht (Anlage 3). Danach schließt der Jahresabschluss 2019 wie folgt ab:

 

Bilanzsumme:

1.207.289,39 €

Jahresüberschuss:

9.227,02 €

Gewinnrücklage:

535.980,36 €

 

Hierzu wird seitens des Aufsichtsrates der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH vorgeschlagen, den Jahresüberschuss handelsrechtlich i.H.v. 9.227,02  den Gewinnrücklagen zuzuführen und steuerrechtlich vom Jahresüberschuss 923,00 € einer freien Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und 8.304,02 € einer Rücklage für gemeinnützige Zwecke zuzuführen sowie den Geschäftsführer, Herrn Ekkhard Meyer, für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.

 

Die Mazars GmbH & Co.KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den Abschluss für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der testierte Bericht kann im Beteiligungsmanagement, Reitende-Diener-Straße 17, Raum 112, eingesehen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

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Anlage/n:

 

Anlage 1: Bilanz

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung

Anlage 3: Lagebericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Bilanz (823 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung (113 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Lagebericht (685 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Die Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Pflegezentrum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, für die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2019, handelsrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 9.227,02 € in die allgemeine Gewinnrücklage, steuerrechtlich für die Zuführung des Jahresüberschusses i.H.v. 923,00 € in eine freie Rücklage nach § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO und i.H.v. 8.304,02 € in eine Rücklage für gemeinnützige Zwecke sowie für die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019 zu stimmen.