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Vorlage - VO/9056/20  

 
 
Betreff: Richtlinie für den Härtefallfonds II "Wir für Lüneburg" der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind und Gründung eines Beirats
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Kibscholl
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:DEZERNAT II
Bearbeiter/-in: Kibscholl, Stefanie  Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
   Fachbereich 2 - Finanzen
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
30.06.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.07.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Inzwischen werden die, in der Corona-Krise erlassenen, Beschränkungen zwar wieder gelockert aber bei zahlreichen Unternehmen ist der Geschäftsbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie immer noch erheblich eingeschränkt. Aus diesem Grund soll der Härtefallfonds „Wir für Lüneburg“ der Hansestadt Lüneburg, mit einer, an die aktuellen Bedürfnisse der lokalen Wirtschaft angepassten, Zielrichtung, neu aufgelegt werden.

 

Mit dem Härtefallfonds II „Wir für Lüneburg“ der Hansestadt Lüneburg sollen kleine und mittelständische Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich der Gewerbetreibenden, die durch die Corona-Pandemie unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, bei der Anpassung und Weiterentwicklung ihrer Geschäftstätigkeit unterstützt und vor einer Insolvenz bewahrt werden. Es handelt sich somit um eine Innovationsförderung für Unternehmen, die in Folge der Corona-Pandemie eine Umstellung ihres Dienstleistungs- und/oder Produktportfolios durchführen müssen. Gefördert werden sollen insbesondere die dafür zwingend erforderlichen Personalkosten, die durch andere Fördermittelgeber nicht ausreichend abgedeckt werden. Die Förderung durch die Hansestadt Lüneburg soll eine Ergänzung zu den von Land und Bund im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufgelegten Programmen darstellen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der De-minimis-Verordnung EU VO Nr. 1407/2013.

 

Gegenstand der Förderung ist die Gewährung eines einmaligen, nicht rückzahlbaren, Zuschusses für in der Hansestadt Lüneburg ortsansässige Betriebe (gemäß §§ 2 und 3 der Richtlinie), die infolge der Corona-Pandemie einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erlitten haben und hierdurch in ihrer Existenz bedroht sind. Dieser Fall liegt dann vor, wenn eigene Personalkosten für zwingend erforderliche Innovationsprozesse zur Entwicklung und Fertigung neuer Produkte/ Dienstleistungen und daraus resultierende Anpassungen des Geschäftsmodells, infolge der durch die Corona-Pandemie verursachten Umsatz- und Gewinneinbrüche, aus dem laufenden Betrieb heraus nicht mehr getragen werden können und auch durch andere Hilfsprogramme nicht ausgeglichen werden.

 

Ziel ist es, möglichst vielen, bislang gesunden, Betrieben mit tragfähigem Geschäftsmodell und attraktiven Arbeitsplätzen, die ihre Existenz nur durch Innovationsprozesse zur Entwicklung und Fertigung neuer Produkte/ Dienstleistungen und daraus resultierende Anpassungen des Geschäftsmodells sichern können, eine zukünftige Geschäftstätigkeit zu ermöglichen und Liquiditätsengpässe zu kompensieren. Es gilt die Attraktivität der Hansestadt Lüneburg als Wirtschaftsstandort zu bewahren.

 

Hierzu hat die Hansestadt Lüneburg gemeinsam mit der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (WLG) die Richtlinie für den Härtefallfonds II „Wir für Lüneburg“ der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind, entwickelt.

 

Die Vorstellung eines Entwurfs des neuen Härtefallfonds II "Wir für Lüneburg" der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind erfolgte am 24.06.2020 im Rahmen der Videokonferenz des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen mit der Vorlage VO/9053/20. Die in der Beratung aufgeworfenen Fragen und Anmerkungen flossen in die weiteren Abstimmungen zwischen Hansestadt Lüneburg und WLG ein. Die angepasste Richtlinie (Anlage 1) sowie eine Synopse (Anlage 4) zwischen Richtlinienentwurf und der aktuellen Version der Richtlinie können der Anlage entnommen werden.

 

Die Förderung erfolgt für maximal drei Monate (Juli bis September – analog zur geplanten Überbrückungshilfe des Bundes) als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 30.000 Euro für drei Monate begrenzt. Die Förderhöhe richtet sich nach dem im konkreten Einzelfall nachgewiesenen Bedarf an förderfähigen Kosten im Sinne der Richtlinie. Die Leistung im Rahmen dieser Richtlinie kann nur einmal je Unternehmen bzw. je Antragsteller/-in gewährt werden. Eine höhere als die o. g. Förderung kann der neu zu bildende Beirat für den Härtefallfonds II einstimmig empfehlen.

Der Umfang des Härtefallfonds II der Hansestadt Lüneburg ist auf insgesamt 500.000 € begrenzt. Sollte sich eine Überzeichnung des Härtefallfonds II abzeichnen, wird dem Rat der Hansestadt Lüneburg hierzu berichtet und diesem die Aufstockung des Fondsvolumens zur Entscheidung vorgelegt.

 

Ausgenommen von der Antragsberechtigung sind öffentliche Unternehmen, Freiberufler/      -innen, selbständige und unselbständige Vereine, Soloselbständige, Bildungseinrichtungen sowie Kulturschaffende.

 

Die Bewertung eingehender Anträge aus antragsberechtigen Betrieben wird durch die Hansestadt Lüneburg und die WLG vorgenommen. Die in der Richtlinie genannten Kriterien werden schematisch nach einem einheitlichen Punktbewertungsverfahren bewertet. Das Ergebnis wird zusammen mit einer kurzen Stellungnahme und Beschlussempfehlung in einen neu zu bildenden, temporären Beirat für den Härtefallfonds II übergeben. Der Beirat besteht aus denselben Mitgliedern wie der Beirat im Rahmen des Härtefallfonds I. Die hieraus resultierende Empfehlung des Beirats wird dem Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg zur abschließenden Entscheidung in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt.

 

Der Beirat für den Härtefallfonds II „Wir für Lüneburg“ gibt sich in seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung (Anlage 2).

 

Die weiteren Details können der Richtlinie entnommen werden.

 

Anträge können ab dem 03.07.2020, 12.00 Uhr bis 30.09.2020, 24.00 Uhr bei der Wirtschaftsförderungs-GmbH für Stadt und Landkreis Lüneburg (WLG) gestellt werden. Das Antragsformular und weitere Informationen werden auf der Internetseite der Hansestadt Lüneburg veröffentlicht. 

 

Die haushaltsrechtliche Absicherung erfolgte durch den Beschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Ergänzung der Haushaltssatzung 2020 (VO/8930/20) in der Sitzung am 28.04.2020.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €):

a) für die Erarbeitung der Vorlage:     1.532 € (inkl. VO/9053/20 für Videokonferenz des

   Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen)

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:     bis zu 500.000 €

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 X Ja (siehe Beschluss des Rates vom 28.04.2020 zu VO/8930/20)

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:     571001 - Wirtschaftsförderung

 Haushaltsjahr:     2020

 

e)  mögliche Einnahmen:   ggf. Zuschüsse Landkreis Lüneburg, Land Niedersachsen, Bund  

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Anlage/n:

 

Anlage 1:   Richtlinie für den Härtefallfonds II „Wir für Lüneburg“ der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind

 inklusive

Anlage 1a: Fixkosten des Unternehmens

Anlage 1b: Antragsformular auf Fördermittel auf Basis der Richtlinie zum Härtefallfonds II „Wir für Lüneburg“ der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind

 

 

Anlage 2: Geschäftsordnung des Beirates für den Härtefallfonds II „Wir sind Lüneburg“ der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind

 

Anlage 3:   FAQ zur Richtlinie für den Härtefallfonds II „Wir für Lüneburg“ der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind

 

Anlage 4: Synopse zwischen Richtlinienentwurf zur Videokonferenz des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen am 24.06.2020 und der aktuellen Version gemäß Anlage 1 mit Stand 26.06.2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_ Richtlinie_Härtefallfonds II (416 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1a_Definition Fixkosten (92 KB)      
Anlage 7 3 Anlage 1b_Antrag_Härtefallfonds II (2878 KB)      
Anlage 3 4 Anlage 2_GO Beirat Härtefallfonds II (198 KB)      
Anlage 4 5 Anlage 3_FAQs_Härtefallfonds II_Stand 26.06.20 (367 KB)      
Anlage 5 6 Anlage 4_Synopse Richtlinienentwurf WiA 24.06.20_Richtlinie Anlage 1 (424 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Richtlinie für den „Härtefallfonds II ‚Wir für Lüneburg‘ der Hansestadt Lüneburg zugunsten von Unternehmen, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind“ inklusive deren Anlagen sowie die Geschäftsordnung für den Beirat werden beschlossen.

 

b)      Es wird ein temporärer Beirat für den Härtefallfonds II „Wir für Lüneburg“ gebildet. Für den Beirat gilt die Entschädigungssatzung der Hansestadt Lüneburg.