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Vorlage - VO/9045/20  

 
 
Betreff: Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH - Finanzabsicherung aufgrund der Corona-Pandemie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Larisch
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Larisch, Björn   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
30.06.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
02.07.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Aufgrund der Corona-Pandemie, der damit verbundenen vorübergehenden Schließung und dem Ausfall von diversen Kursen durch die Kontaktbeschränkungen hat die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (gBuK) erhebliche Einbußen bei den Umsatzerlösen für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 zu erwarten. Aus diesen Gründen ist es für die finanzielle Lage der gBuK wichtig, dass die Gesellschafter (Hansestadt und Landkreis Lüneburg) ihre Bereitschaft erklären, die Gesellschaft bei finanziellen Engpässen zu unterstützen.

 

Die Wirtschaftsprüfer sehen es als notwendig an, dass die beiden Gesellschafter der gBuK eine allgemeine Liquiditätszusage und eine allgemeine Eigenkapitalgarantie geben. Diese Zusage sieht im Falle einer drohenden Zahlungsunfähigkeit der gBuK vor, dass die beiden Gesellschafter jeweils ein Darlehen mit Rangrücktrittserklärung in Höhe von bis zu 150.000,00 Euro zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit gewähren. Insgesamt wäre die gBuK dann mit liquiden Mitteln in Höhe von bis zu 300.000,00 Euro abgesichert.

 

Diese Höhe der Absicherung ist aus Sicht des Wirtschaftsprüfers ausreichend.

 

Aufgrund des beschriebenen Sachverhaltes wird die Verwaltung der Hansestadt Lüneburg bevollmächtigt, vorbehaltlich der Genehmigung des MI nach § 121 Abs. II NKomVG, die Patronatserklärung zu unterzeichnen und bei Eintreten von eventuellen Liquiditätsengpässen der gBuK in den Jahren 2020 und 2021 ein Darlehen mit Rangrücktrittserklärung in Höhe von bis zu 150.000,00 Euro zu gewähren. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt nur im Einklang mit dem Landkreis Lüneburg.


 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen: bis zu 150.000,00

c)  an Folgekosten:  keine

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle:  20020

 Produkt / Kostenträger:  52200202

 Haushaltsjahr:   2020

 

e)  mögliche Einnahmen:  keine

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Anlage/n:

 

Anlage 1: Patronatserklärung zugunsten der gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Patronatserklärung zugunsten der gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (50 KB)      
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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird vom Rat der Hansestadt Lüneburg ermächtigt, die Patronatserklärung zugunsten der gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH zu unterzeichnen und gegebenenfalls ein Darlehen mit Rangrücktrittserklärung für die Gesellschaft in Höhe von bis zu 150.000,00 Euro zu gewähren.

 

Der außerplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln zur Finanzabsicherung der gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt. Die Deckung der Finanzabsicherung erfolgt aus der Investitionsnummer 01-522-003 „Wohnungsbauprogramm“.