Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt:
Der gepflasterte Einmündungsbereich Dahlenburger Landstraße/Toter Weg weist starke Verdrückungen in der Fahrbahn auf, so dass aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zeitnah eine Instandsetzung erfolgen muss. Der Busverkehr hat hier insbesondere vor dem Einmündungsbereich tiefe Spurrillen in der Fahrbahn verursacht. Die Busse setzen bereits auf. Zudem verändern die Spurrinnen die Querneigung der Fahrbahn und verhindern, dass das Oberflächenwasser rasch abgeleitet wird. Das in ihnen gesammelte Wasser kann zu Aquaplaning führen und beeinträchtigt deshalb zusätzlich die Verkehrssicherheit.
Die Mittel sind in der Haushaltsplanung 2020 nicht vorgesehen. Es besteht ein außerplanmäßiger Finanzbedarf. Das Vergabeverfahren soll schnellstmöglich eingeleitet werden, damit die erforderlichen Baumaßnahmen noch in diesem Jahr erfolgen können.
Die finanzielle Deckung für die Maßnahme in Höhe von geschätzten 150.000 Euro soll aus der INV-Nr. 01-541-121 KVP Wilhelm-Hänel-Weg erfolgen. Hierbei handelt es sich um einen Haushaltsausgaberest aus 2019. Die entsprechenden Mittel können hier zurzeit eingespart werden, da die Umsetzung der Maßnahme zum Bau eines Kreisverkehrsplatzes in 2020 nicht mehr erfolgen wird. Ein anderer Deckungsvorschlag aus Haushaltsmitteln des Bereiches 72 kann nicht unterbreitet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 57 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 1.500 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: geschätzt 150.000 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Beschlussfassung erforderlich Teilhaushalt / Kostenstelle: 72000INV / 72120 Produkt / Kostenträger: 541001 / 54100107 Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: Keine Anlage/n: Anlage 1: Bildmaterial
Beschlussvorschlag: Der außerplanmäßigen Auszahlung zur Instandsetzung eines Teilstückes im Bereich „Toter Weg“ (Von der Dahlenburger Landstraße zum KVG Gelände) wird gemäß § 117 NKomVG zugestimmt.
Die Kosten für werden auf 150.000 Euro geschätzt.
Die Deckung erfolgt aus dem investiven Ansatz 01-541-121 „KVP Wilhelm-Hänel-Weg“ aus dem Haushaltsausgaberest.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |