Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Durch die von der Bundesregierung und den Bundesländern beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Ansteckungsketten mit dem sog. Coronavirus sind zahlreiche Einschränkungen für das private und öffentliche Leben vorgenommen worden, die insbesondere für Gewerbetreibende deutliche finanzielle Einbußen bis hin zu existenzgefährdenden Zuständen bedeuten.
Die Dauer und der ggf. noch weiterhin bestehende Umfang von Beschränkungen ist aktuell nicht absehbar; die Hansestadt Lüneburg wird jedoch dem wachsenden Druck, der auf den städtischen Gewerbetreibenden liegt, berücksichtigen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Erleichterungen schaffen, um auch nach Ende der Einschränkungen den wirtschaftlichen Wiedereinstieg für die Gewerbetreibenden zu ebnen, finanzielle Schäden gering zu halten und für die Bürgerschaft Einbußen der wirtschaftlichen Vielfalt zu vermeiden.
1. Sondernutzungsgebühren
Alle betroffenen Antragsteller für Sondernutzungserlaubnisse wurden bereits über dieses Vorgehen schriftlich informiert.
2. Marktgebühren
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 243,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: Mindereinnahmen in Höhe von vorausichtlich 98.000,- € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32050 Produkt: 573001 Marktwesen Kostenträger: 57300 102 – 57300 108 Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung)
Beschlussvorschlag:
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