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Vorlage - VO/8905/20-1  

 
 
Betreff: Änderungen der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg, der "Richtlinien der Stadt Lüneburg zur Festlegung der Geschäfte der laufenden Verwaltung" vom 27.04.2005 und der "Richtlinien der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 i. d. F. der 1. Änderung vom 26.02.2009 (Vergabeordnung)"

Reduzierung der Gremiensitzungen durch Zuständigkeitsverlagerungen wegen Covid-19 (Corona-Virus)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stadtrat Moßmann
Federführend:DEZERNAT III Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
31.03.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
31.03.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Die Weiterungen gegenüber der Vorlage VO/8905/20 sind in der vorliegenden Vorlage VO/8905/20-1 durch Kursivdruck, in der zugehörigen Anlage 1 (Hauptsatzung) durch Rotdruck, kenntlich gemacht.

 

Nach Beratung der Vorlage VO/8905/20 in der Sitzung des Verwaltungsausschusses der Hansestadt Lüneburg vom 24.03.2020 hat die Verwaltung aufgrund der erkennbaren politischen Bereitschaft, angesichts der aktuellen Pandemie-Lage weitere Kompetenzen vom Rat der Hansestadt auf den Verwaltungsausschuss bzw. den Oberbürgermeister zu übertragen, einen weitergehenden Vorschlag zur Änderung der Hauptsatzung erarbeitet.

Darüber hinaus hat sie Änderungen der "Richtlinien der Stadt Lüneburg zur Festlegung der Geschäfte der laufenden Verwaltung" vom 27.04.2005 und "Richtlinien der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 in der Fassung der 1. Änderung vom 26.02.2009 (Vergabeordnung)" entworfen.

Die vorgeschlagenen Änderungen verfolgen den Zweck, durch Kompetenzverlagerungen der Organe untereinander, die Notwendigkeit von Gremiensitzungen zu reduzieren.

 

 

a) Veränderungen Hauptsatzung gegenüber VO/8905/20

 

 - Erhöhung der Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses für die Bestellung von Erbbaurechten bis zu einem jährlichen Erbbauzins von 20.000,- € (derzeit 8.000,- €). Hierbei handelt es sich lediglich um die Bereinigung einer Unstimmigkeit mit den "Richtlinien der Stadt Lüneburg zur Festlegung der Geschäfte der laufenden Verwaltung", die eine Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses schon bis zu diesem Betrag vorsehen.

 - (Erstmalige) Aufnahme der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses bis zu einer Höhe von 100.000,- € für die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträ-gen, die Bestellung von Sicherheiten für Dritte sowie diejenigen Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten Verpflichtungen oder der Aufnahme von Krediten wirtschaftlich gleichstehen,

 - Übertragung von Zuständigkeiten vom Verwaltungsausschuss auf den Oberbürger-meister/die Oberbürgermeisterin für die Ernennung von Beamtinnen und Beamten, ihre Versetzung zu einem anderen Dienstherrn, ihre Versetzung in den Ruhestand und ihre Entlassung sowie eine dementsprechende Anpassung der Zuständigkeiten im Verhältnis Verwaltungsausschuss - Oberbürgermeister/Oberbürgermeisterin. Bislang lag beim Verwaltungsausschuss die Zuständigkeit für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 10 bis A 12, für Beschäftigte im Bereich der Tarifgruppen 12 bis 15Ü des TvöD VKA.

 

Die unter Spiegelstrich 2 vorgeschlagene Zuständigkeitsfestlegung soll bis zum 31.12.2020 befristet werden.

 

 

b) Veränderungen "Richtlinien der Stadt Lüneburg zur Festlegung der Geschäfte der laufenden Verwaltung" vom 27.04.2005 (vgl. Anlage 2)

 - Verdoppelung der Beträge für Stundung (auf 100.000,- €),

  Niederschlagung (auf 60.000,- €) und

  Erlass (auf 5.000,- €)

 - Erhöhung der Wertgrenze zum Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen auf 15.000,- € (derzeit 6.000,- €)

 - Verdoppelung der Wertgrenze bei Abschluss von Miet- und Pachtverträgen auf 32.000,- €

 - Erhöhung der Wertgrenze bei Abschluss von Kauf- und Werkverträgen auf 25.000,- € (derzeit 13.000,- €)

 

Die vorgeschlagene Zuständigkeitsfestlegung soll bis zum 31.12.2020 befristet werden.

 

 

c) Veränderungen "Richtlinien der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 in der Fassung der 1. Änderung vom 26.02.2009 (Vergabeordnung)" (Anlage 3)

 

Erhöhung der Vergabebefugnisse des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin auf 200.000,- € (derzeit 75.000,- €)

 

Die vorgeschlagene Zuständigkeitsfestlegung soll bis zum 31.12.2020 befristet werden.

 

 

 

 

Die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer haben sich am 16. März 2020 auf Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epedemie verständigt. Auf dieser Grundlage hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die für die Ausführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) u. a. zuständigen Landkreise angewiesen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen. Diese ist für den Landkreis Lüneburg am 19.03.2020 in Kraft getreten. Danach sind alle öffentlichen Veranstaltungen verboten, ausgenommen sind u. a. die Sitzungen kommunaler Gremien.

 

Mit der Absage verschiedener Ausschusssitzungen und Ortsratssitzungen mit Schreiben vom 15.03.2020 wurde der aktuellen Pandemielage durch die Hansestadt Lüneburg in diesem Punkt bereits Rechnung getragen.

 

Angesichts der sich stetig verschärfenden Pandemiesituation und deren erwarteten Weiterentwicklung scheint es geboten, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Beschlusskompetenzen auf den Verwaltungsausschuss und den Rat der Hansestadt Lüneburg konzentriert werden und damit die Fachausschusssitzungen weitestgehend entbehrlich werden.

 

Unberührt bleiben hiervon die Beschlusskompetenzen der Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften im Sinne des § 73 NKomVG wie z. B. die des Jugendhilfeausschusses nach § 71 SGB VIII und die beratende Funktion der Fachausschüsse. Insbesondere der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung wird zur Sicherstellung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach wie vor diese Funktion bei Verfahrensbeschlüssen im Bauleitverfahren nach dem Baugesetzbuch wahrnehmen.

 

Dieser Intention steht derzeit § 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg vom 27.10.1977 in der Fassung der neunzehnten Änderungssatzung vom 01.11.2018 entgegen, mit dem der Rat nach § 76 Abs. 3 NKomVG Entscheidungszuständigkeiten auf seine Ausschüsse übertragen und diese damit zu beschließenden Ausschüssen gemacht hat. Die Entscheidungskompetenzen betreffen

 

- Verfahrensbeschlüsse im Bauleitverfahren nach dem Baugesetzbuch, die Vergabe von Bauaufträgen und sonstigen Aufträgen aus den Fachbereichen 7 und 8 (auch für die Hospitäler zum Graal, zum Großen Heiligen Geist und St. Nikolaihof), die Prioritätenliste Straßensanierung, die Vergabe von Fördermitteln und Zuschüssen (Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung),

 

- die Gewährung von freiwilligen Zuschüssen (Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten, Kultur- und Partnerschaftsausschuss, Sozial- und Ge-sundheitsausschuss, Sportausschuss),

 

- Radverkehrsvergaben ohne Tiefbau und Festlegung der jährlichen Prioritätenlisten der Radwegesanierung (Verkehrsausschuss),

 

- Gewährung von Zuwendungen an Dritte einschließlich der Hansestadt Lüneburg (Stiftungsräte der o.g. Hospitäler).

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf einer Änderungssatzung sieht die ersatzlose Streichung des § 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg vor, was zu einer Rückdelegation der o. g. Entscheidungszuständigkeiten von den beschließenden Ausschüssen auf den Verwal-tungsausschuss der Hansestadt Lüneburg führt. Gemäß § 76 Abs. 3 Satz 3 NKomVG kann eine entsprechende Aufgabenzuweisung auch in der laufenden Wahlperiode aufgehoben werden.

 

Die beschriebene Änderung der Hauptsatzung ist notwendig, weil die Übertragung von Ent-scheidungszuständigkeiten Verwaltungsausschuss auf die Fachausschüsse nach § 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG einer Regelung per Hauptsatzung bedarf und ein einfacher Übertragungsbeschluss des Rates nach dieser Vorschrift nicht ausreichend ist. Dem entsprechend kann eine Rückübertragung der Kompetenzen von den beschließenden Ausschüssen auf den Verwaltungsausschuss auch nur durch eine Änderung der Hauptsatzung erfolgen. Für Beschlüsse über die Hauptsatzung ist die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung erforderlich, § 12 Abs. 2 NKomVG.

 

Es wird vorgeschlagen, die Rückdelegation angesichts der aktuellen Lage zunächst bis zum 31.12.2020 zu befristen.

 

Mit der vorgeschlagenen Änderung der Hauptsatzung kann im Sinne der Pandemieprävention darüber hinaus sichergestellt werden, dass unter den Voraussetzungen des § 78 Abs. 3 NKomVG Beschlüsse des Verwaltungsausschusses notfalls im Umlaufverfahren gefasst werden können, welches nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfas-sungsgesetzes nur für den Verwaltungsausschuss zulässig ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 536,00 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

1. Entwurf einer Änderungssatzung

2. Entwurf eines Beschlusses zur Änderung der „Richtlinien der Stadt Lüneburg zur Festlegung der Geschäfte der laufenden Vewaltung“ vom 27.04.2005

3. Entwurf eines Beschlusses zur Änderung der „Richtlinien der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 in der Fassung der 1. Änderung vom 26.02.2009 (Vergabeordnung“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf einer Änderungssatzung (66 KB)      
Anlage 2 2 Änderung Richtlinie Geschäfte der laufenden Verwaltung (48 KB)      
Anlage 3 3 Änderung Richtlinie Vergabe Lieferungen und Leistungen - Vergabeordnung (58 KB)      
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Beschlussvorschlag:

1. Die beigefügte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lüneburg vom 27.10.1977 in der Fassung der neunzehnten Änderungssatzung vom 01.11.2018 wird beschlossen.

 

2. Die Änderung

 

-          der „Richtlinien der Stadt Lüneburg zur Festlegung der Geschäfte der laufenden Verwaltung“ vom 27.04.2005 und  

-          der „Richtlinien der Hansestadt Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen und Leistungen vom 12.10.2005 in der Fassung der 1. Änderung vom 26.02.2009 (Vergabeordnung)“

 

wird in der vorgeschlagenen Fassung (Anlagen 2 und 3 dieser Vorlage) beschlossen.