Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss entscheidet in seiner Sitzung am 24.03.2020 über die Zulässigkeit des mit Schreiben vom 28.11.2019 angezeigten Bürgerbegehrens zu der Frage "Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem gemeinnützigen Luftsportverein Lüneburg e. V. einen Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg über den 31.10.2020 hinaus für weitere 15 Jahre abschließen?" (vgl. VO/8894/20).
Nach der zu erwartenden Feststellung des Verwaltungsausschusses in der Sitzung am 24.03.2020, dass das Bürgerbegehren nach § 32 Abs. 6 Satz 2 i.V.m. § 32 Abs. 4 und 5 i.V.m. § 32 Abs. 3 Satz 5 NKomVG (insgesamt) zulässig ist, ist nach § 32 Abs. 6 Satz 4 NKomVG innerhalb von drei Monaten nach Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid herbeizuführen.
Die Durchführung des Bürgerentscheids bestimmt sich nach § 33 NKomVG. Es gelten die allgemeinen Wahlrechtsgrundsätze der Allgemeinheit, Freiheit, Gleichheit und Geheimheit als ungeschriebene Verfassungsgrundsätze, wie sie auch im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung niedergelegt sind.
Organisatorisch und hinsichtlich der Abläufe wird der Bürgerentscheid wie eine Wahl, aber eben als Abstimmung durchgeführt. Es bietet sich an, für den Bürgerentscheid eine Satzung zu erlassen, die insbesondere die gegenüber einer Wahl abweichenden Einzelheiten, Verfahrensabläufe, Zuständigkeiten etc. regelt. Der Entwurf der Satzung über die Durchführung des Bürgerentscheids in der Hansestadt Lüneburg zu der Frage: "Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem gemeinnützigen Luftsportverein Lüneburg e. V. einen Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg über den 31.10.2020 hinaus für weitere 15 Jahre abschließen?" ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 99,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Satzung über die Durchführung des Bürgerentscheids in der Hansestadt Lüneburg zu der Frage: "Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem gemeinnützigen Luftsportverein Lüneburg e. V. einen Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg über den 31.10.2020 hinaus für weitere 15 Jahre abschließen?"
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