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Vorlage - VO/8901/20  

 
 
Betreff: Information des Oberbürgermeisters über die Entscheidung des Verwaltungsausschusses vom 24.03.2020 über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Sonderlandeplatz Lüneburg" im Sinne von § 32 Abs. 6 Satz 3 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Stadtrat Moßmann
Federführend:DEZERNAT III Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Anhörung
31.03.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2020 darüber entschieden, dass das mit Schreiben vom 28.11.2019 angezeigte Bürgerbegehren zur Frage "Soll die Hansestadt Lüneburg mit dem gemeinnützigen Luftsportverein Lüneburg e. V. einen Vertrag über den Weiterbetrieb des Flugplatzes Lüneburg über den 31.10.2020 hinaus für weitere 15 Jahre abschließen?" (insgesamt zulässig ist) (vgl. VO/8753/19 und VO/8894/20).

 

Nach § 32 Abs. 6 Satz 3 NKomVG hat der Oberbürgermeister den Rat über die Entscheidung des Verwaltungsausschusses zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in seiner auf die Entscheidung des Verwaltungsausschusses folgenden Sitzung zu informieren.

 

Dieser Verpflichtung wird mit dieser Vorlage nachgekommen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 67,00 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n: