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Sachverhalt: Die Otto-Constien-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit dem Sitz in Lüneburg. Aufgrund der geringen wirtschaftlichen Größe (ca. 40.000,00 € Stiftungskapital) strebte der damalige Vorstand an, die Otto-Constien-Stiftung an die Lüneburger Bürgerstiftung zu überführen und damit den Kapitalstock der Lüneburger Bürgerstiftung zu erhöhen. Dies ist jedoch nach Rücksprache mit der Stiftungsaufsicht aufgrund der Stiftungssatzung derzeit nicht möglich. Als Übergangslösung sollte die Satzung der Constien-Stiftung angepasst und der Vorstand aus den Reihen der Vorstandsmitglieder der Lüneburger Bürgerstiftung neu besetzt werden. Im Zuge dessen hatten sich Frau Frost und Frau Siedenburg bereit erklärt, den neuen Vorstand der Otto-Constien-Stiftung zu bilden, bis eine andere (neue) gesetzliche Regelung deren Auflösung bzw. „Überführung“ an die Lüneburger Bürgerstiftung erlaubt. So lange besteht die Otto-Constien-Stiftung noch als selbstständige Stiftung privaten Rechts fort. Der alte Vorstand der Constien-Stiftung hatte nach Kontaktaufnahme und Rücksprache mit Frau Frost sein Amt niedergelegt, steht aber für die Übergangszeit noch beratend zur Verfügung.
Es besteht seitens Frau Frost der Wunsch, die Verwaltung der Constien-Stiftung durch Personal der Hansestadt Lüneburg wahrnehmen zu lassen. Hierzu ist eine Verwaltungskostenvereinbarung zwischen der Hansestadt und der Otto-Constien-Stiftung abzuschließen. Diese ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 23,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Verwaltungskostenpauschale i.H.v. 213,00 € p.a. Anlage/n: Verwaltungskostenvereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Otto-Constien-Stiftung
Beschlussvorschlag: Dem Abschluss der Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Otto-Constien-Stiftung über die Erstattung der der Hansestadt Lüneburg ab dem Jahr 2020 entstehenden Verwaltungskosten wird gem. § 58 Abs. 1 Nr. 19 NKomVG zugestimmt.
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