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Vorlage - VO/8832/20  

 
 
Betreff: Ernennungen von Ehrenbeamten im Bereich der Feuerwehr (zwei stellvertretenden Ortsbrandmeistern der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Häcklingen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Lauterschlag
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:Bereich 11 - Personalservice
Bearbeiter/-in: Bodendieck, Joachim  Bereich 13 - Personalabrechnung
   DEZERNAT III
   Fachbereich 3b - Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Mobilität
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerwehr und Gefahrenabwehr Kenntnisnahme
17.03.2020 
abgesagt: Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
24.03.2020 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
31.03.2020 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 des Nds. Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) werden die Ortsbrandmeister und ihre Stellvertretungen für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Ernennung der vorgeschlagenen Personen beschließt der Rat nach Anhörung des Kreisbrandmeisters. Das Vorschlagsrecht liegt nach § 20 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 6 bei der Einsatzabteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehr.

 

Am 11.01.2020 wurde Herr Henning Wolff von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Häcklingen als stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Die Ernennung soll zunächst nur kommissarisch erfolgen, weil die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 + 2, noch nicht vorliegen. Die kommissarische Bestellung wird befristet auf 2 Jahre.

 

Darüber hinaus hat das Ortskommando der Ortsfeuerwehr Lüneburg Häcklingen beschlossen, von der in § 3 Absatz 1 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 01.05.2018 (Feuerwehrsatzung) eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen und damit festzulegen, dass der Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg Häcklingen künftig durch zwei Stellvertreter vertreten werden soll.

 

Am 11.01.2020 wurde Herr Frank Schettler von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Häcklingen als weiterer stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Die Ernennung soll zunächst nur kommissarisch erfolgen, weil die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 + 2, noch nicht vorliegen. Die kommissarische Bestellung wird befristet auf 2 Jahre.

 

Der Kreisbrandmeister wurde zu den vorgesehenen Ernennungen angehört und hat diesen zugestimmt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 49,00

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: Monatliche Aufwandsentschädigung nach Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 01.01.2019.             

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 

 Produkt / Kostenträger: 12600102

 Haushaltsjahr: 2020 

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

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Anlage/n: keine

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, Herrn Henning Wolff und Herrn Frank Schettler ab 01.04.2020, längstens für 2 Jahre, kommissarisch zu stellvertretenden Ortsbrandmeistern der Ortsfeuerwehr Lüneburg Häcklingen zu ernennen.

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG, Herrn Henning Wolff für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Ortsbrandmeister zu berufen, sobald er die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 + 2, innerhalb der nächsten 2 Jahre nachweist.

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG, Herrn Frank Schettler für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Ortsbrandmeister zu berufen, sobald er die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 + 2, innerhalb der nächsten 2 Jahre nachweist.