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Sachverhalt: Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 des Nds. Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) werden die Ortsbrandmeister und ihre Stellvertretungen für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Ernennung der vorgeschlagenen Personen beschließt der Rat nach Anhörung des Kreisbrandmeisters. Das Vorschlagsrecht liegt nach § 20 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 6 bei der Einsatzabteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehr.
Am 11.01.2020 wurde Herr Henning Wolff von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Häcklingen als stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Die Ernennung soll zunächst nur kommissarisch erfolgen, weil die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 + 2, noch nicht vorliegen. Die kommissarische Bestellung wird befristet auf 2 Jahre.
Darüber hinaus hat das Ortskommando der Ortsfeuerwehr Lüneburg Häcklingen beschlossen, von der in § 3 Absatz 1 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 01.05.2018 (Feuerwehrsatzung) eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen und damit festzulegen, dass der Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg Häcklingen künftig durch zwei Stellvertreter vertreten werden soll.
Am 11.01.2020 wurde Herr Frank Schettler von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Häcklingen als weiterer stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Die Ernennung soll zunächst nur kommissarisch erfolgen, weil die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 + 2, noch nicht vorliegen. Die kommissarische Bestellung wird befristet auf 2 Jahre.
Der Kreisbrandmeister wurde zu den vorgesehenen Ernennungen angehört und hat diesen zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 49,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: Monatliche Aufwandsentschädigung nach Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 01.01.2019. d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 Produkt / Kostenträger: 12600102 Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n: keine
Beschlussvorschlag:
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