Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gem. Ziff. 5 der Richtlinie hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg (3-3) in der Fassung vom 11.04.11 ist der Rat der Hansestadt Lüneburg über die im Vorjahr erfolgten Gutachten und Beratungsleistungen zu unterrichten. Die Richtlinie ist zur Kenntnis als Anlage 1 beigefügt. Die in 2019 erfolgten Vergaben sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Insgesamt wurden Gutachten und Beratungsleistungen im Umfang von 126.093,65 € netto/ 150.051,45 € brutto vergeben.
Nachrichtlich werden an dieser Stelle noch einmal die Vergabevolumina der letzten 5 Jahre (2014-2018) genannt.
2014: 57.439,62 € (netto) 68.353,15 € (brutto) 2015: 96.473,00 € (netto) 114.802,87 € (brutto) 2016: 94.871,49 € (netto) 110.792,64 € (brutto) 2017: 98.505,91 € (netto) 117.222,03 € (brutto) 2018: 117.369,74 € (netto) 139.669,99 € (brutto)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 38,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Anlage 1: Richtlinie hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg (3-3)
Anlage 2: Übersicht Gutachten und Beratungsleistungen 2019
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