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Sachverhalt: Betriebsabrechnung 2018 und Gebührenbedarfsberechnung 2020
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2018 (Anlage 1 und 2) weist als Betriebsergebnis eine Kostenüberdeckung von rd. 21,4 T€ aus.
Die derzeitig gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2018 auf Basis der Betriebsabrechnung 2017 für das Jahr 2019 festgesetzt.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:
Es wird empfohlen, die derzeitigen Marktgebühren nicht anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n: Anlage 1: Betriebsabrechnung 2018 (BAB) Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2018 (BAB) Teil 2 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2020
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2018 für das Marktwesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2020 wird zugestimmt. Die Marktgebühren bleiben unverändert.
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