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Sachverhalt: Betriebsabrechnung 2018 und Gebührenbedarfsberechnung 2020
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2018 (Anlagen 1 bis 3) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 51,3 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2016 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 1,09 Mio.€.
Die derzeit gültige Gebühr wurde durch eine Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2018 auf Basis der Betriebsabrechnung 2017 für das Jahr 2019 festgesetzt.
Die Entwicklung der Beisetzungen gestaltet sich wie folgt:
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Es wird empfohlen, die derzeitigen Friedhofs- und Bestattungsgebühren nicht anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n: Anlage 1: Betriebsabrechnungsbogen 2018 (BAB) – Teil 1 Anlage 2: Betriebsabrechnungsbogen 2018 (BAB) – Teil 2 Seite 1/2 Anlage 3: Betriebsabrechnungsbogen 2018 (BAB) – Teil 2 Seite 2/2 Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung 2020
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2018 für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird zugestimmt. Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren bleiben unverändert.
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