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Vorlage - VO/8735/19  

 
 
Betreff: Straßenreinigung
- Betriebsabrechnung 2018
- Gebührenbedarfsberechnung 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Prigge
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:DEZERNAT VI
Bearbeiter/-in: Prigge, Sebastian  Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
11.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.12.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.12.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Betriebsabrechnung 2018 und Gebührenbedarfsberechnung 2020

Das Betriebsergebnis 2018 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 14,9 T€ aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2016 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 874,1 T€.

 

Die gültigen Straßenreinigungsgebühren wurden im Jahr 2018 auf Basis der Betriebsabrechnung 2017 für das Jahr 2019 bestätigt.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:

Produkt 545002 Straßenreinigung

 

 

 

Gebührenbedarfsberechung

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2016

2017

2018

2019

2020

Erlöse

2.026.962

1.955.182

2.013.100

2.157.400

2.169.800

Kosten

1.917.141

1.863.724

1.998.153

2.226.100

2.279.300

Jahresbezogenes Ergebnis

109.821

91.458

14.947

-68.700

-109.500

Vortrag aus Vorvorjahr

718.162

144.959

848.956

239.037

874.121

Ergebnisverzinsung

20.973

2.620

10.218

2.808

13.166

Gesamtergebnis

+848.956

+239.037

+874.121

+173.145

+777.787

 

 

Gemäß § 52 Abs. 3 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 Niedersächsisches Straßenreinigungsgesetz ist ab 01.01.2018 ein Gemeindeanteil an der Straßenreinigung in Höhe von 25,0 Prozent verpflichtend. Der Gemeindeanteil der öffentlichen Einrichtung ist von der Hansestadt Lüneburg zu tragen und stellt das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung dar.

 

Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse werden die positiven Vorträge aus Vorjahren sukzessive abgebaut. Es wird daher empfohlen, die derzeitigen Straßenreinigungsgebühren nicht anzupassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:    35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

- Anlage 1: Betriebsabrechnung 2018 – Teil 1

- Anlage 2: Betriebsabrechnung 2018 – Teil 2

- Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2020


Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Betriebsabrechnung 2018 – Teil 1 (50 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2018 – Teil 2 (65 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2020 (53 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Die Betriebsabrechnung 2018 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.

Der Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird zugestimmt.

 

Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert.