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Sachverhalt: Betriebsabrechnung 2018 und Gebührenbedarfsberechnung 2020 Das Betriebsergebnis 2018 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 14,9 T€ aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2016 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 874,1 T€.
Die gültigen Straßenreinigungsgebühren wurden im Jahr 2018 auf Basis der Betriebsabrechnung 2017 für das Jahr 2019 bestätigt.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:
Gemäß § 52 Abs. 3 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 Niedersächsisches Straßenreinigungsgesetz ist ab 01.01.2018 ein Gemeindeanteil an der Straßenreinigung in Höhe von 25,0 Prozent verpflichtend. Der Gemeindeanteil der öffentlichen Einrichtung ist von der Hansestadt Lüneburg zu tragen und stellt das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung dar.
Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse werden die positiven Vorträge aus Vorjahren sukzessive abgebaut. Es wird daher empfohlen, die derzeitigen Straßenreinigungsgebühren nicht anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Anlage 1: Betriebsabrechnung 2018 – Teil 1 - Anlage 2: Betriebsabrechnung 2018 – Teil 2 - Anlage 3: Gebührenbedarfsberechnung 2020
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2018 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen. Der Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird zugestimmt.
Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert.
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