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Vorlage - VO/8734/19  

 
 
Betreff: Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
- Betriebsabrechnung 2018
- Überprüfung des Gebührenbedarfs 2019-2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Prigge
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Prigge, Sebastian  Bereich 31 - Umwelt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
11.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
17.12.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
19.12.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gebührenbedarfsberechnungen der öffentlichen Einrichtungen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wurden am 20.12.2018 durch den Rat mit Vorlage VO/8152/18 für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen. Dementsprechend bedarf es der Kenntnisnahme der Betriebsabrechnung 2018 und der Überprüfung der aktuellen Gebührenbedarfsberechnungen 2019 und 2020.

 

Rückschau zur Abwasserbeseitigung

Seit 01.07.2005 gilt im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg die getrennte Abwassergebühr. Bis zur Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde eine Kanalbenutzungsgebühr in Höhe von 1,60 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) erhoben. Mit Einführung der getrennten Gebühr betrug sie für die Schmutzwasserbeseitigung 1,16 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,44 € je m² überbaute und befestigte Fläche.

 


Betrachtet man die Entwicklung der getrennten Abwassergebühr seit ihrer Einführung ergibt sich folgendes Bild:

 

 

Betriebsabrechnung 2018 (Gesamtbetrachtung)

Die Betriebsabrechnung 2018 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 129,6 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2016 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 2,71 Mio.€.

 

Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine zweijährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2018 auf Basis der Betriebsabrechnung 2017 für das Jahr 2019 und 2020 festgesetzt.

 

Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.

 

Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2018 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2019-2020 ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

Überprüfung des Gebührenbedarfs 2019-2020 Schmutzwasser

Um dem erhöhten Unterhaltungs- und Reparaturaufwand sowohl des städtischen Kanalnetzes als auch des Klärwerks gerecht zu werden, sind die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH gestiegen. Die Abwasserbeseitigung unterliegt durch die Klärschlammverordnung einem Wandel. Die Klärschlämme werden vermehrt der Verbrennung zugeführt, welche mehr Kosten als die Verwertung durch die Landwirtschaft verursacht. Zusätzlich zu den erhöhten Entgelten ist eine stetige Steigerung der Personalkosten insbesondere durch Neueinstellungen und Tarifabschlüssen zu erkennen.

 


Bereits im letzten Jahr wurde mit der Vorlage VO/8152/18 eine Anpassung der Schmutzwasserbeseitigungsgebühr in zwei Schritten beschlossen:

 

- Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser von 1,30 €/m³ auf 1,45 €/m³ zum 01.01.2019 (Erhöhung um 0,15 €/m³)

- Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser von 1,45 €/m³ auf 1,65 €/m³ zum 01.01.2020 (Erhöhung um 0,20 €/m³)

 

Durch die separaten Gebührenanpassungen zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 erfolgt ein moderater Anstieg der Gebühren. Zusätzlich wird eine verursachungsgerechte Verteilung auf die Jahre 2019 und 2020 vorgenommen.

 

Im Rahmen der Überprüfung des Gebührenbedarfs 2019-2020 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:

Produkt 538001 Schmutzwasser-
beseitigung

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

 

Jahres-

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Summe

durch-
schnitt

Jahr

2016

2017

2018

2019

2020

2019 - 2020

2

Erlöse

7.673.090

8.151.978

8.951.226

9.738.530

10.823.640

20.562.170

10.281.085

Kosten

7.690.486

7.895.392

8.562.997

9.624.962

10.086.125

19.711.087

9.855.546

Jahresbezogenes Ergebnis

-17.396

256.586

388.229

113.568

737.515

851.083

425.539

Vortrag aus Vorvorjahr

-3.077.446

-199.224

-3.184.716

55.301

-2.832.489

-2.777.188

-1.388.594

Ergebnisverzinsung

-89.874

-2.061

-36.002

777

-41.569

-40.792

-20.396

Gesamtergebnis

-3.184.716

+55.301

-2.832.489

+169.646

-2.136.543

-1.966.897

-983.451

 

 

Überprüfung des Gebührenbedarfs 2019-2020 Niederschlagswasser

Mit der Vorlage VO/8152/18 wurde keine Anpassung der Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen. Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse werden die positiven Vorträge aus Vorjahren sukzessive abgebaut.

 

Im Rahmen der Überprüfung des Gebührenbedarfs 2019-2020 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:

Produkt 538001 Niederschlags-
wasserbeseitigung

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

 

Jahres-

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Summe

durch-
schnitt

Jahr

2016

2017

2018

2019

2020

2019 - 2020

2

Erlöse

3.188.455

3.202.666

3.196.955

3.204.270

3.204.260

6.408.530

3.204.265

Kosten

3.131.039

3.220.184

3.455.571

3.613.238

3.746.675

7.359.913

3.679.959

Jahresbezogenes Ergebnis

57.416

-17.518

-258.616

-408.968

-542.415

-951.383

-475.694

Vortrag aus Vorvorjahr

308.511

1.256.558

374.937

1.261.644

119.282

1.380.926

690.463

Ergebnisverzinsung

9.010

22.604

2.961

14.452

-2.423

12.029

6.015

Gesamtergebnis

+374.937

+1.261.644

+119.282

+867.128

-425.556

+441.572

+220.784

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:    35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 0 €

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein   

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- Anlage 1: Betriebsabrechnung 2018 - Teil 1

- Anlage 2: Betriebsabrechnung 2018 - Teil 2

- Anlage 3: Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung 2019-2020

- Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2019-2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Betriebsabrechnung 2018 - Teil 1 (51 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Betriebsabrechnung 2018 - Teil 2 (78 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3: Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung 2019-2020 (57 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2019-2020 (55 KB)      
ALLRIS® Office Integration 3.9.2


Beschlussvorschlag:

Die Betriebsabrechnung 2018 für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie die zu Kontrollzwecken erstellte Gebührenbedarfsberechnung 2019 - 2020 werden zur Kenntnis genommen.