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Sachverhalt: Die Gebührenbedarfsberechnungen der öffentlichen Einrichtungen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wurden am 20.12.2018 durch den Rat mit Vorlage VO/8152/18 für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen. Dementsprechend bedarf es der Kenntnisnahme der Betriebsabrechnung 2018 und der Überprüfung der aktuellen Gebührenbedarfsberechnungen 2019 und 2020.
Rückschau zur Abwasserbeseitigung Seit 01.07.2005 gilt im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg die getrennte Abwassergebühr. Bis zur Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde eine Kanalbenutzungsgebühr in Höhe von 1,60 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) erhoben. Mit Einführung der getrennten Gebühr betrug sie für die Schmutzwasserbeseitigung 1,16 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,44 € je m² überbaute und befestigte Fläche.
Betriebsabrechnung 2018 (Gesamtbetrachtung) Die Betriebsabrechnung 2018 (Anlage 1 und 2) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 129,6 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2016 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 2,71 Mio.€.
Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine zweijährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2018 auf Basis der Betriebsabrechnung 2017 für das Jahr 2019 und 2020 festgesetzt.
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.
Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2018 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2019-2020 ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Überprüfung des Gebührenbedarfs 2019-2020 Schmutzwasser Um dem erhöhten Unterhaltungs- und Reparaturaufwand sowohl des städtischen Kanalnetzes als auch des Klärwerks gerecht zu werden, sind die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH gestiegen. Die Abwasserbeseitigung unterliegt durch die Klärschlammverordnung einem Wandel. Die Klärschlämme werden vermehrt der Verbrennung zugeführt, welche mehr Kosten als die Verwertung durch die Landwirtschaft verursacht. Zusätzlich zu den erhöhten Entgelten ist eine stetige Steigerung der Personalkosten insbesondere durch Neueinstellungen und Tarifabschlüssen zu erkennen.
- Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser von 1,30 €/m³ auf 1,45 €/m³ zum 01.01.2019 (Erhöhung um 0,15 €/m³) - Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser von 1,45 €/m³ auf 1,65 €/m³ zum 01.01.2020 (Erhöhung um 0,20 €/m³)
Durch die separaten Gebührenanpassungen zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 erfolgt ein moderater Anstieg der Gebühren. Zusätzlich wird eine verursachungsgerechte Verteilung auf die Jahre 2019 und 2020 vorgenommen.
Im Rahmen der Überprüfung des Gebührenbedarfs 2019-2020 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Überprüfung des Gebührenbedarfs 2019-2020 Niederschlagswasser Mit der Vorlage VO/8152/18 wurde keine Anpassung der Niederschlagswasserbeseitigungsgebühren für die Jahre 2019 und 2020 beschlossen. Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse werden die positiven Vorträge aus Vorjahren sukzessive abgebaut.
Im Rahmen der Überprüfung des Gebührenbedarfs 2019-2020 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 0 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Anlage 1: Betriebsabrechnung 2018 - Teil 1 - Anlage 2: Betriebsabrechnung 2018 - Teil 2 - Anlage 3: Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung 2019-2020 - Anlage 4: Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2019-2020
Die Betriebsabrechnung 2018 für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung sowie die zu Kontrollzwecken erstellte Gebührenbedarfsberechnung 2019 - 2020 werden zur Kenntnis genommen.
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