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Sachverhalt: Mit Schreiben vom 04. und 07.11.2019 beantragt die Hansestadt Lüneburg, Fachbereich 5 – Soziales und Bildung –, für das Jahr 2020 die Gewährung von Fördermitteln für
1.) den Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN), 2.) die Stadtteil-Seniorenarbeit, 3.) das Mehrgenerationenhaus im Geschwister-Scholl-Haus sowie 4.) das Beratungstelefon gegen Gewalt in der Pflege wie folgt:
Die voraussichtlichen Zuschüsse des Landes (40.000,- EUR), der Pflegekassen (40.684,- EUR) sowie der Zuschuss des Landkreises Lüneburg zur Beteiligung an den Kosten des Senioren- und Pflegestützpunktes (99.000,- EUR p. a.) sind von dem insgesamt benötigten Gesamtkostenrahmen abzusetzen, soweit sich diese Zuschüsse auf die gleichen Fördergegenstände beziehen. Das heißt, die Förderung aus Stiftungsmitteln deckt die nach Einsatz aller Drittmittel tatsächlich verbleibende Finanzierungslücke ab. Eine endgültige Abrechnung der Förderung kann erst zum Jahresende erfolgen, wenn die tatsächlich angefallenen Kosten und Zuschusshöhen bekannt sind.
Im Antrag werden die mit der Förderung verfolgten Ziele, Maßnahmen und Tätigkeiten umfänglich dargestellt. Sie sind dem Stiftungszweck „Errichtung und Betrieb von mildtätigen und sonstigen Einrichtungen sowie Diensten für sozial Bedürftige und Benachteiligte, besonders im Bereich der Altenhilfe“ gemäß § 2 Abs. 1 der Stiftungssatzungen zuzuordnen. Die Förderung des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN), zuvor Seniorenservicebüro, und der Senioren-Stadtteilarbeit einschließlich des Mehrgenerationenhauses im Geschwister-Scholl-Haus ist auch bereits in den Vorjahren erfolgt und wird durch die Stiftungsaufsicht mitgetragen.
Eine Abwägung der finanziellen Situation der Hospitäler hat ergeben, dass die Förderung 2020 am sinnvollsten aus Mitteln des Hospitals zum Großen Heiligen Geist erfolgen sollte. Die entsprechenden Mittel wurden vorsorglich dort bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 eingeplant.
Weitere bereits beschlossene Förderprojekte (Kindertafel der Paul-Gerhardt-Gemeinde, „Ausblick“) bleiben hiervon unberührt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt worden. Auch die mit diesen Projekten verfolgten Ziele entsprechen dem Stiftungszweck gemäß § 2 Abs. 1 der Stiftungssatzungen. (Ebenfalls eingeplant wurde eine weitere Förderung der Tafel e. V. ab 2020, worüber derzeit noch kein Folgeantrag vorliegt, so dass dieser Betrag in obiger Tabelle nicht enthalten ist.)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 98,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 625.600,- wie oben aufgeführt d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x (mit Inkrafttreten des Haushalts) Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 1001 Produkt / Kostenträger: 315011 Haushaltsjahr: 2020
e) mögliche Einnahmen: Förderungen Dritter wie oben aufgeführt (179.684,-) Anlage/n: Übersicht Förderbeträge 2020
Beschlussvorschlag: Die Förderung folgender Einrichtungen/Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist im Jahr 2020 wird wie folgt beschlossen:
1.) der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN), mit 125.900,- EUR (unter Berücksichtigung der erwarteten Zuschüsse Dritter in Höhe von 179.684,- EUR), 2.) die Senioren-Stadtteilarbeit mit 473.600,- EUR, 3.) das Mehrgenerationenhaus im Geschwister-Scholl-Haus mit 20.000,- EUR sowie 4.) das Beratungstelefon gegen Gewalt in der Pflege mit 6.100,- EUR.
Der genaue Förderbetrag ergibt sich dabei nach Abrechnung der tatsächlichen Personal- und Sachkostenaufwendungen am Ende des Haushaltsjahres. Die Zuschüsse des Landes, der Pflegekasse und des Landkreises Lüneburg werden hierbei in Abzug gebracht, soweit sie sich auf die gleichen Fördergegenstände beziehen.
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