Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im Dezernat V wird derzeit das Konzept der Unterbringung von Wohnungslosen überarbeitet. Sowohl die Anzahl der Wohnungslosen als auch die Dauer der Unterbringung sind massiv angestiegen. Die derzeitigen Übernachtungsmöglichkeiten bei dem Vertragspartner der Hansestadt Lüneburg, dem Lebensraum Diakonie, reichen nicht mehr aus. Eine zusätzliche Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften musste erfolgen. Dies kann nur eine temporäre Lösung sein, da die Gemeinschaftsunterkünfte perspektivisch zurückgebaut werden. Für die im Konzept vorgesehenen Notunterkünfte werden mehr Kapazitäten als bisher benötigt. Siehe auch Vorlage Nr. 8614/19 des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 29.10.2019. Das Wohnhaus Goseburgstraße 18 wurde zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung von der Hansestadt Lüneburg erworben und seit Februar 2016 zu diesem Zwecke genutzt. Die Bewohner konnten inzwischen anderen Wohnraum beziehen, so dass das Gebäude aktuell leer steht. Durch Lage und Raumaufteilung eignet sich das Endreihenhaus mit insgesamt 135 Quadratmeter Wohnfläche zzgl. Kellergeschoss als Standort für eine wie oben beschriebene Notschlafstätte. Das Gebäude verfügt über ein Keller-, Erd-, Ober- und Dachgeschoss. Die Kellerräume sind künftig für die Lagerung von Hygieneartikeln, Bett- und Waschwäsche vorgesehen. Im Erdgeschoss wird ein Wachdienstzimmer mit Teeküche und Personal-WC eingerichtet. Ein weiterer Raum im Erdgeschoss, zwei Räume im Obergeschoss sowie zwei weitere Räume im Dachgeschoss werden als Beherbergungszimmer ausgestattet, um bis zu 14 Personen für den Bedarfsfall eine Schlafstätte zu bieten.
Aufgrund der Nutzungsänderung von ehemals Wohnnutzung mit dauerhaft dort lebenden Bewohnern zu einer sozialen Einrichtung mit Beherbergungscharakter sind die Räumlichkeiten nach bestimmten Brandschutzbestimmungen herzurichten. Hierzu gehört u.a. die Einrichtung einer Gefahrenwarnmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung im Treppenhaus sowie Brandschutztüren zu den jeweiligen Räumlichkeiten. Die vorhandenen sanitären Anlagen werden ebenfalls überarbeitet (u.a. Ausbau der Vollbäder aus Sicherheitsgründen). Die Kosten für die baulichen Sicherheitseinrichtungen einschließlich Renovierungsarbeiten (Ausbesserung von Wandanstrichen, Bodenbelag usw.) und ggf. Ausbau von schadstoffhaltigen Bauteilen sowie Honorarkosten belaufen sich geschätzt auf eine Investitionssumme von bis zu 180.000 Euro.
Die Mittel sind in der Haushaltsplanung 2019 nicht vorgesehen und somit besteht ein außerplanmäßiger Finanzbedarf. Mit Planungs- und Ausbauarbeiten zur Herrichtung der Notschlafstätte soll noch in diesem Jahr begonnen werden.
Zur Deckung wird der Investitionsansatz ‚Sanierung städtischer Liegenschaften‘ herangezogen, der für den Umbau von städtischen Gebäuden oder zur Sanierung städtischer Gebäude zu verwenden ist. Der Betrag war in 2019 vorgesehen für die Sanierung des Gebäudekomplexes Klosterhof, mit dem erst in 2020 begonnen wird. Da es sich bei der künftigen Nutzung um eine soziale Einrichtung und nicht um ein Verwaltungsgebäude handelt, bedarf es einer entsprechenden Beschlussfassung zur Bereitstellung der Mittel.
Mit der Umsetzung muss noch in diesem Jahr begonnen werden, um die derzeit stark angespannte Unterbringungssituation in der Herberge (Lebensraum Diakonie) und den Gemeinschaftsunterkünften spürbar zu entlasten. Da die Bauarbeiten sich in der Regel über einen längeren Zeitraum hinziehen, sollte möglichst zeitnah mit den Arbeiten begonnen werden können. Finanzielle Auswirkungen: a) für die Erarbeitung der Vorlage: 41 Euro b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 180.000 Euro c) an Folgekosten: laufende Bewirtschaftungskosten für das Gebäude sowie für den Einrichtungsbetrieb (u.a. Wachdienst für die Zuteilung der Schlafstätten sowie zur Sicherstellung der Hausordnung); Wegfall der Erstattungsbeträge des Landkreises für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja, nach Zustimmung zur außerplanmäßigen Ausgabe. Die laufenden Kosten für die Gebäudebewirtschaftung werden durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft im Ergebnishaushalt der Jahre 2020 ff berücksichtigt. Die laufenden Kosten für Personal, Wachdienst, Wäschedienst werden durch den Bereich Integration und Teilhabe im Ergebnishaushalt der Jahrer 2020 ff berücksichtigt.
Teilhaushalt / Kostenstelle: 54020 Produkt / Kostenträger: 31540102 Haushaltsjahr: 2019
e) mögliche Einnahmen: ./. Anlage/n: keine Beschlussvorschlag: Der außerplanmäßigen Auszahlung zum Umbau des Gebäudes Goseburgstraße 18 zu einer Notschlafstätte für die vorübergehende Beherbergung obdachloser Personen wird gemäß § 117 KomVG zugestimmt.
Die Kosten für den Umbau werden auf 180.000 Euro geschätzt.
Die Deckung erfolgt aus dem Invest-Ansatz ‚01-111-023‘ Sanierung städtische Liegenschaften. |
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