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Sachverhalt: 1. Betriebsabrechnung 2018 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Die Betriebsabrechnung 2018 (Anlage 1, Teil 1 & 2) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Überdeckung von rd. 225,4 T€ aus. Gemindert um den negativen Ergebnisvortrag aus 2016 sowie die Ergebnisverzinsung verbleibt insgesamt ein positives Gesamtergebnis von rd. 20,7 T€, welches auf 2020 vorgetragen wird.
2. Gebührenbedarfsberechnung 2020 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Die derzeitig gültigen Abfallbeseitigungsgebühren wurden im Jahr 2018 über eine einjährige Gebührenkalkulation auf Basis der Betriebsabrechnung 2017 für das Jahr 2019 beschlossen.
Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung hat der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR in seiner Sitzung am 12.11.2019 beschlossen, dass eine Anpassung der Abfallbeseitigungsgebühren nicht erforderlich ist.
Gemäß § 7 II der Unternehmenssatzung der GfA gkAöR bedürfen die Gebührenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung für das Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg der Zustimmung des Rates der Hansestadt Lüneburg.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: keine d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n: Anlage 1 Teil 1: Betriebsabrechnung 2018 (BAB) Teil 1/2 Anlage 1 Teil 2: Betriebsabrechnung 2018 (BAB) Teil 2/2 Anlage 2: Gebührenbedarfsberechnung 2020
Beschlussvorschlag: Dem im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR am 12.11.2019 gefassten Beschluss zur Betriebsabrechnung 2018 und Gebührenbedarfsberechnung 2020 im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt. Die Abfallbeseitigungsgebühren bleiben unverändert.
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