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Vorlage - VO/8684/19  

 
 
Betreff: GfA Lüneburg gkAöR
- Gebührenkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Prigge
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Bauch, Miriam  DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
20.11.2019 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.11.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.11.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

1. Betriebsabrechnung 2018 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg

 

Die Betriebsabrechnung 2018 (Anlage 1, Teil 1 & 2) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Überdeckung von rd. 225,4 T€ aus. Gemindert um den negativen Ergebnisvortrag aus 2016 sowie die Ergebnisverzinsung verbleibt insgesamt ein positives Gesamtergebnis von rd. 20,7 T€, welches auf 2020 vorgetragen wird.

 

2. Gebührenbedarfsberechnung 2020 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung der Abfallbeseitigung im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg

 

Die derzeitig gültigen Abfallbeseitigungsgebühren wurden im Jahr 2018 über eine einjährige Gebührenkalkulation auf Basis der Betriebsabrechnung 2017 für das Jahr 2019 beschlossen.

 


Folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 2) wird in der Abfallbeseitigung erwartet:

 

 GfA Lüneburg - gemeinsame kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts;
Entsorgungsgebiet Hansestadt Lüneburg

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2016

2017

2018

2019

2020

Erlöse

6.775.606

6.923.180

7.347.834

7.487.200

7.495.000

Kosten

6.875.318

6.665.733

7.122.477

7.600.200

7.524.000

Jahresbezogenes Ergebnis

-99.712

257.447

225.357

-113.000

-29.000

Vortrag aus Vorvorjahr

-93.868

-76.669

-198.034

177.540

20.654

Ergebnisverzinsung

-4.454

-3.238

-6.669

4.772

507

Gesamtergebnis

-198.034

+177.540

+20.654

+69.312

-7.839

 

Aufgrund der zu erwartenden Entwicklung hat der Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR in seiner Sitzung am 12.11.2019 beschlossen, dass eine Anpassung der Abfallbeseitigungsgebühren nicht erforderlich ist.

 

Gemäß § 7 II der Unternehmenssatzung der GfA gkAöR bedürfen die Gebührenkalkulation und die Gebührenbedarfsberechnung für das Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg der Zustimmung des Rates der Hansestadt Lüneburg.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: keine 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

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Anlage/n:

Anlage 1 Teil 1: Betriebsabrechnung 2018 (BAB) Teil 1/2

Anlage 1 Teil 2: Betriebsabrechnung 2018 (BAB) Teil 2/2

Anlage 2: Gebührenbedarfsberechnung 2020

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Teil 1: Betriebsabrechnung 2018 (BAB) Teil 1/2 (53 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 1 Teil 2: Betriebsabrechnung 2018 (BAB) Teil 2/2 (68 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 2: Gebührenbedarfsberechnung 2020 (74 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Dem im Verwaltungsrat der GfA Lüneburg – gkAöR am 12.11.2019 gefassten Beschluss zur Betriebsabrechnung 2018 und Gebührenbedarfsberechnung 2020 im Entsorgungsgebiet der Hansestadt Lüneburg wird zugestimmt. Die Abfallbeseitigungsgebühren bleiben unverändert.