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Vorlage - VO/8607/19  

 
 
Betreff: Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Rumpel
Federführend:Bereich 51 - Soziale finanzielle Hilfe Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Rumpel, Jens   
Beratungsfolge:
Sozial- und Gesundheitsausschuss Vorberatung
29.10.2019 
Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.11.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
26.11.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

Die Unterbringung von Obdachlosen oder von Obdachlosigkeit bedrohten Personen in der Hansestadt Lüneburg ist in der Satzung 50-05 geregelt. Diese Satzung soll durch anliegende überarbeitete Satzung ‚Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist‘ zum 01.01.2020 aktualisiert und damit abgelöst werden.

 

Für die Unterbringung des vorstehenden Personenkreises betreibt und unterhält die Hansestadt Lüneburg mehrere Unterkünfte als öffentliche Einrichtung mit dem Titel ‚Obdachlosigkeit und Schutzsuchende‘. Im Einzelnen sind dies:

 

-          Unterkunft August-Wellenkampstraße 33 („Bilmer Berg“)

-          Unterkunft Bernsteinstraße 55 (Papenburg II / Ochtmissen)

-          Unterkunft Dahlenburger Landstraße 63 (nur für Familien)

-          Unterkunft Goseburgstraße 18

-          Unterkunft Lüneburger Straße 2b (Rettmer)

-          Unterkunft Ochtmisser Kirchsteig

-          Unterkunft Papenburg 12 („Papenburg I“ / Ochtmissen)

-          Unterkunft Schaperdrift 39 – 49 (Oedeme)

-          Unterkunft Vor dem Neuen Tore 5 + 5a (ehemals Madonna)

-          Unterkunft Vrestorfer Weg[1]

-          mehrere ehemalige Bundeswehrwohnungen[2] (Liegenschaften der ‚BImA‘[3])

 

Untergebracht werden zugewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Leistungsansprüchen den nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Ferner werden Personen mit Leistungsansprüchen vom Jobcenter (SGB II), vom Sozialamt (SGB XII) sowie auch erwerbstätige Personen ohne Sozialleistungsansprüche untergebracht. Das Benutzungsverhältnis ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Die Unterbringung erfolgt mittels gefahrenabwehrrechtlichem Einweisungsbescheid nach dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG).

 

Für die Inanspruchnahme der von der Hansestadt zur Verfügung gestellten jeweiligen Unterkunft entstehen Benutzungsgebühren. Diese werden per Bescheid gegenüber der eingewiesenen Person, der Benutzerin bzw. dem Benutzer, erhoben. Die erhobenen Benutzungsgebühren sind von der Benutzerin bzw. vom Benutzer zu erstatten.

 

Gebührenbedarfsberechnung 2020 der kostenrechnenden und gebührenerhebenden Einrichtung Obdachlosigkeit und Schutzsuchende

 

Die Gebührenkalkulation der öffentlichen Einrichtung ‚Obdachlosigkeit und Schutzsuchende‘ wurde nach Maßgabe des § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG) unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt.

 

Die durch die Hansestadt bewirtschafteten Unterkünfte für Obdachlosigkeit und Schutzsuchende stellen eine öffentliche Einrichtung dar. Die Unterkünfte weisen eine standardisierte und gleichwertige Ausstattung aus, so dass die Satzung und die dementsprechende Gebührenkalkulation eine einheitliche Benutzungsgebühr für sämtliche Unterkünfte berücksichtigt. Die Benutzungsgebühr wird je untergebrachte Person erhoben und besteht aus zwei Bestandteilen, welche zum einen die Kosten der Unterkunft und zum anderen die entstandenen Nebenkosten darstellen.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung wird folgendes Ergebnis (detailliert in Anlage 2) erwartet:

 

Produkt 315 Obdachlosigkeit und Schutzsuchende

Gebührenbedarfsberechnung

Beträge in €

Kalk.

 

 

Jahr

2020

 

 

Erlöse

4.393.700

 

 

Kosten

4.592.100

 

 

Jahresbezogenes Ergebnis

-198.300

 

 

 

Die öffentliche Einrichtung hat mit Beschluss der Satzung zum 01.01.2020 bestand. Die erstmalige Betriebsabrechnung erfolgt in 2021 für die Gebührenbedarfsberechnung 2020.

 

Die Höhe der Gebühr 2020 für Benutzung und Nebenkosten beträgt auf der Grundlage der hierfür durchgeführten und dem satzungsgebenden Organ der Hansestadt Lüneburg zur Beschlussfassung vorzulegenden Gebührenkalkulation:

– Benutzungsgebühr pro Platz und Monat  322,- €

– Nebenkosten pro Platz und Monat     87,- €

Summe pro Platz und Monat    409,- €

Die bisherige ‚Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Unterbringung von Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften‘ soll mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft treten.

Die ‚Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist‘ (Anlage 1) einschließlich der aktualisierten Benutzungsgebühren soll ab dem 01.01.2020 in Kraft treten.

 


[1] Auslaufen der Unterkunft zum 31.12.2019

[2] Bunsenstr. 2, Dieselstr. 14, Gorch-Fock-Str. 12 u.  34, Klaus-Groth-Str.22, Siemensstr. 13, Uhlandstr. 15,           

   V.-Kleist-Str. 2 u. 6, Wilhelm-Reineckestr. 6

[3] BIMA = Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage:                                               203,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja                                                       Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                 54053

 Produkt / Kostenträger:                                                     315401

 Haushaltsjahr:  2020

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

Anlage 1 - Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist

Anlage 2 – Gebührenbedarfsberechnung 2020

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist.pdf (63 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Gebührenbedarfsberechnung 2020.pdf (70 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen die Ausführungen zur Änderung der derzeitigen ‚Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Unterbringung von Obdachlosen und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Obdachlosenunterkünften‘ zustimmend zur Kenntnis.

Der in Anlage 1 dargestellten ‚Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkünften für Personen, zu deren Unterbringung die Hansestadt Lüneburg verpflichtet ist‘ wird zugestimmt.

Der Gebührenbedarfsberechnung für 2020 unter Berücksichtigung der in Anlage 1 aufgeführten Gebührensätze wird zugestimmt.