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Vorlage - VO/8284/19-1  

 
 
Betreff: Fortsetzung Lärmaktionsplanung der Hansestadt Lüneburg gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Suhrke-KonradBezüglich:
VO/8284/19
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Dziuba-Busch, Ingrid
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
24.05.2019 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung und des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten zurückgestellt   
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
20.06.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
25.06.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

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Sachverhalt:

 

Am 13.03.2019 wurde im Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten der Entwurf eines Lärmaktionsplanes (LAP) für die Hansestadt Lüneburg vorgestellt. Es wurde beschlossen, diesen Entwurf in die Öffentlichkeitsbeteiligung zu geben.

 

Die Öffentlichkeitsarbeit wurde durch die Pressestelle begleitet. Die Bürger erhielten über mehrere Wege Informationen und den Hinweis, dass sie sich an der Erstellung durch Vorschläge, Anregungen und Stellungnahmen beteiligen können.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand zwischen dem 02.04. und 25.04.2019 statt.

Im Einzelnen erfolgte die Information auf folgende Weise:

 

  • Tagespresse Landeszeitung (LZ):

Am 13.03.2019 war ein hinweisender Artikel zu der Ausschusssitzung mit dem Tagesordnungspunkt LAP in der LZ.

Am 15.03.2019 erschien ein Artikel über die erfolgte Sitzung mit Ankündigung einer vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung zum LAP.

Am 01.04.2019 gab es einen Aufruf und den Hinweis auf den städtischen Link für eine direkte Beteiligung zum LAP.

  • Auf der Homepage der Hansestadt Lüneburg bestand die Möglichkeit einer Eingabe.
  • Im Bereich Umwelt fand eine Auslegung des LAP Entwurfs statt.

 

 

 

 

Es gab folgende Resonanz:

  • Auslegung in den Büroräumen des Bereiches Umwelt: keine
  • Twitter: 1762 Personen haben es aufgerufen (ein Kommentar in dem Sinne, „guter Anfang, die Öffentlichkeit zu informieren“)
  • Facebook: 4645 Personen haben es angeklickt, sechs Mal wurde der LAP geteilt und kein Kommentar abgegeben
  • Homepage: mindestens 389 Personen haben den LAP aufgerufen.

Es wurden drei Stellungnahmen abgegeben.

 

Zeitgleich zu der allgemeinen Öffentlichkeitsbeteiligung erhielten Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Darüber hinaus erfolgten ergänzende, interne Abstimmungen. Es gingen Stellungnahmen vom ADFC und vom Landkreis Lüneburg ein. Hierzu im Einzelnen:

 

Aus den Stellungnahmen der Bürger ergeben sich nachfolgende Anregungen:

 

  1. Es sollte der Motorradverkehr beschränkt werden, da Beschleunigungsorgien unerträglich seien.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Dies ist verkehrsrechtlich nicht zulässig, da nur aufgrund erhöhter Unfallzahlen ggf. eine Beschränkung möglich wäre. Lärmbelästigungen könnten allenfalls über § 30 Straßenverkehrsordnung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

  1. Vorschläge für die Artlenburger Landstraße lauten „mehr Blitzer zu installieren“ sowie das Hinweisschild „Spurrillen“ durch das Schild „Lärmschutz“ auszutauschen. Es wird ebenfalls vorgeschlagen, Anwohner mit Expertisen und ggf. finanzieller Hilfe zur Errrichtung von Lärmschutzwänden zu unterstützen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Verkehrszeichen „Spurrillen“ dient der Verkehrssicherheit bei Gefahr durch Aquaplaning. Das Schild muss erhalten bleiben.

Der Hinweis auf die Geschwindigkeit wird ernst genommen und der Bereich Ordnung wird in den nächsten Wochen orientierende Geschwindigkeitsmessungen vornehmen. Sollten sich deutliche Geschwindigkeitsverstöße bewahrheiten, wird der für die Überwachung des fließenden Verkehrs auf Lüneburger Stadtgebiet zuständige Landkreis Lüneburg informiert werden.

Die finanzielle Förderung zur Errichtung von privaten Bauvorhaben wie Lärmschutzwänden ist von der Hansestadt Lüneburg nicht vorgesehen.

 

  1. „Schade, nur Verkehrslärm“, bedauert ein Bürger in seiner Email. Der Lärm in der Innenstadt, ausgelöst durch Gastronomie, werde leider nicht im LAP berücksichtigt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Gesetzlich ist der LAP für eine Betrachtung und Maßnahmenplanung hinsichtlich Verkehrslärm vorgesehen, so dass im LAP dieses Anliegen nicht berücksichtigt werden kann.

 

Die weiteren Stellungnahmen ergeben nachfolgende Vorschläge:

 

  1. Der ADFC bittet darum, dass die Radverkehrsstrategie 2025 zügig umgesetzt wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.05.2019 durch Verabschiedung der „Radverkehrsstrategie 2025“ und des übergeordneten Handlungsrahmens „Radverkehrspolitik 2030+“ die politische Rahmenvorgabe für die künftige Radverkehrsförderung in Lüneburg gesetzt. Im Rahmen der personellen und finanziellen Ressourcen wird die Verwaltung diese Rahmenvorgabe umsetzen.

 

 

  1. Der Landkreis Lüneburg befürwortet den LAP und regt an:

 

a) Es sollte ermittelt werden, wieviele Menschen durch lärmreduzierende Maßnahmen erreicht werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Diese Anregung wird bei der Fortschreibung des LAP aufgenommen.

 

b) Den einzelnen Maßnahmen der Tabelle 3 des LAP sollte jeweils ein Zeithorizont zur Umsetzung zugewiesen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Tabelle 3 „Maßnahmenkatalog“ des LAP wird entsprechend ergänzt. Eine zeitliche Perspektive ist damit erkennbar.

 

c) Die akustische und bautechnische Haltbarkeit von lärmoptimiertem Asphalt entspricht nicht der Haltbarkeit herkömmlicher Straßendecken. Dies sollte ergänzend zur Sanierung der Fahrbahndecken mit lärmminderndem Asphalt in den LAP aufgenommen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt wird stets als Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit, Denkmalschutz, Barrierefreiheit und Haltbarkeit abgewogen. Die lärmmindernde Wirkung des Asphalts bei Geschwindigkeiten unter 50 km/h muss durch eine Zulassung bestätigt sein.

 

d) Das Umweltbundesamt und die Weltgesundheitsorganisation haben aus der Lärmwirkungsforschung Zielwerte für die Lärmbekämpfung abgeleitet. Es wird vorgeschlagen, im LAP bei der gesundheitlichen Bewertung darauf einzugehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die angesprochenen Werte der WHO stellen Empfehlungen dar, die bisher nicht in nationale Regelwerke übernommen wurden. Es handelt sich hierbei um neue Qualitätsziele für nächtliche Geräuschbelastungen und Schlafstörungen. Die Forderung nach einem Lnight von 40 dB(A) als langfristiges, von 45 dB(A) als mittelfristiges oder auch 55 dB(A) als minimales Ziel im Freien entlang von Hauptverkehrsstraßen stellt nach heutigem Kenntnisstand ein nicht zu erreichendes Ziel dar. Vor diesem Hintergrund ist es derzeit noch nicht zielführend, diese Qualitätsziele in den LAP mit aufzunehmen. Auch jüngste Rechtsprechungen im Rahmen der Lärmaktionsplanung behandeln diese Qualitätsstandards nicht.

 

Die aktualisierte Tabelle ist als Anlage 1 beigefügt.

Die sich aus der Abwägung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ergebenden Anpassungen werden durch das beauftragte Büro redaktionell in den LAP eingearbeitet. Der aktualisierte LAP wird nachgereicht.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 120,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 9.000,00 €

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

- LAP Tabelle 3 Maßnahmenkatalog

- Lärmaktionsplan (LAP) für die Hansestadt Lüneburg

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LAP Tabelle 3 Maßnahmenkatalog (21 KB)      
Anlage 2 2 21.05 LAP_2018 HLG (5948 KB)      
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Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten empfiehlt, den anliegenden Lärmaktionsplan zu beschließen und eine Zusammenfassung des Lärmaktionsplans dem Land Niedersachsen zuzuleiten.

 

 

Stammbaum:
VO/8284/19   Lärmaktionsplanung der Hansestadt Lüneburg gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)   Bereich 31 - Umwelt   Beschlussvorlage
VO/8284/19-1   Fortsetzung Lärmaktionsplanung der Hansestadt Lüneburg gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)   Bereich 31 - Umwelt   Beschlussvorlage