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Vorlage - VO/8284/19  

 
 
Betreff: Lärmaktionsplanung der Hansestadt Lüneburg gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 31 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rietschel, Ulrike
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten Entscheidung
13.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Allgemeines

Im Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grünflächen und Forsten am 06.12.2017  hatte die Verwaltung zuletzt über den damaligen Sachstand zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes berichtet (TOP 8, Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil).

 

Gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ULR), umgesetzt in deutsches Recht durch §§ 47a – 47f BImSchG, waren Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (rund 8.200 Kfz pro Tag) verpflichtet, bis zum 18. Juli 2018 einen Lärmaktionsplan (LAP) zu erstellen bzw. ihren bestehenden Lärmaktionsplan zu überarbeiten und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) zu übermitteln.

 

Grundlage für einen LAP sind Verkehrszählungen der einzelnen Bundesländer entlang der Hauptverkehrsstraßen. Als solche sind definiert die Autobahnen, die Bundesstraßen und die Landesstraßen.

 

Basierend auf den Verkehrszählungen wird von den Ländern eine Lärmausbreitung in Karten dargestellt und mit Einwohnermeldedaten (Anzahl der gemeldeten Bewohner) verknüpft, um darstellen zu können, wie viele Menschen entlang der Hauptverkehrsstraßen von Verkehrslärm in welchem Umfang betroffen sind. Die Einwohnermeldedaten werden von den örtlichen Einwohnermeldebehörden geliefert. Die zusammengefassten Informationen werden den Kommunen öffentlich zur Verfügung gestellt (Lärmkartierung). Sie sind im Internet einsehbar(https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/umweltkarten , Thema „Luft_Lärm“).

 

Das Land Niedersachsen hatte die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gebeten, bis zum Sommer 2017 die Verkehrszahlen zu ermitteln. Somit hätten betroffene Kommunen hinreichend Zeit zur Verfügung gehabt, bis zum Juli 2018 einen LAP zu erarbeiten. Die BASt hat jedoch die Zahlen nicht rechtzeitig dem Land Niedersachsen mitgeteilt. Deshalb konnten die Lärmkarten erst zum Mai 2018 veröffentlicht werden. Aufgrund der verspäteten Fertigstellung der Lärmkarten wurde seitens des niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) die Frist bis zur Fertigstellung eines LAP zum 15.11.2018 verlängert. Die kommunalen Spitzenverbände beklagten vehement, dass der gesetzlich geforderte Zeitplan zur Erarbeitung eines LAP nicht eingehalten werden könne (die erforderliche Zeitschiene wurde am 06.12.2017 im Ausschuss vorgestellt). Das MU empfahl den Kommunen, zunächst nur eine zusammengefasste, den gesetzlichen Mindestanforderung genügende Lärmaktionsplanung zu erstellen.

 

Bisher wurde die Regelung zur Aufstellung eines LAP seitens des Landes Niedersachsen dahingehend ausgelegt, dass die Aufstellung von Lärmaktionsplänen nicht ab Erreichen eines bestimmten Belastungsgrenzwertes rechtsverbindlich zwingend vorgegeben war. Die Pflicht zur Aufstellung trat bisher nur ein, wenn solche Pläne zur Bewältigung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen notwendig waren. Dies konnte anhand der konkreten örtlichen Verhältnisse und Bedingungen entschieden werden. Die EU-Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie eröffnet. Darin wird insbesondere dazu aufgefordert sicherzustellen, dass jede lärmkartierte Gemeinde einen LAP aufzustellen hat, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Einwohner.

 

Voruntersuchungen des Landes Niedersachsen zeigten bereits 2017, dass die Hansestadt Lüneburg an kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8.200 Kfz pro Tag liegt. Im Lüneburger Stadtgebiet sind somit im Mai 2018 folgende Straßen als Hauptverkehrsstraßen gelistet und kartiert worden:

A39, B4, B209, B216 und die L216. Die L216 führt durch die Stadt. Sie führt von Reppen- stedt über die Neuetorstraße, die Hindenburgstraße, die Straße vor dem Bardowicker Tore und die Hamburger Straße bis zur Anschlussstelle der A39. Die L 216 ist im Gegensatz zu anderen Hauptverkehrsstraßen niemals als Gemeindestraße umgewidmet worden und daher weiterhin eine Landesstraße.

 

Die neue rechtliche Betrachtungsweise des MU hatte zur Folge, dass sich wegen der hohen Zahl der verpflichteten Gemeinden alleine die Vergabeverfahren der Kommunen zur Beauftragung von Ingenieurbüros mangels Anzahl der kompetenten Büros in die Länge zogen. So konnte die Hansestadt Lüneburg erst im Oktober 2018 ein Büro beauftragen, einen Entwurf eines Lärmaktionsplanes zu fertigen. Dieser liegt nun, verwaltungsintern abgestimmt, dem Ausschuss zur Beratung vor. Dieser Entwurf ist als Anhang beigefügt (Anlage 1). Er entspricht den gesetzlichen Mindestanforderungen.

 

Darüber hinaus wird das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim als zentrale Unterstützungsstelle des Landes Niedersachsen (ZUS GAA) für die Erstellung der Lärmkarten eine erweiterte Kartierung zur Verfügung stellen, die die Straßen im Stadtgebiet einbezieht, die mit 8.000 Kfz pro Tag und mehr beaufschlagt sind, aber nicht als Hauptverkehrsstraßen nach den o. g. Vorschriften gelten. Im Anhang ist das betreffende Straßennetz dargestellt (Anlage 2).

 

Es ist vorgesehen, den jetzt vorliegenden Plan spätestens am 20. Juni im Rat der Hansestadt Lüneburg beschließen zu lassen.

 

Sobald die erweiterte Kartierung vorgelegt wird, ist der Plan zu aktualisieren.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgelegte Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in die Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben. Nach einer erweiterten Kartierung wird der Lärmaktionsplan überarbeitet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 31000 / 31020 

 Produkt / Kostenträger: 5611004 / 51100402

 Haushaltsjahr: 2019 

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Anlage 1: LAP Entwurf

Anlage 2: Verkehrsnetz HLG Straßen mehr als 8000Kfz pro 24 Std.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LAP Entwurf (8445 KB)      
Anlage 2 2 Verkehrsnetz HLG Straßen mehr als 8000 Kfz pro 24 Std (112 KB)      

 

Stammbaum:
VO/8284/19   Lärmaktionsplanung der Hansestadt Lüneburg gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)   Bereich 31 - Umwelt   Beschlussvorlage
VO/8284/19-1   Fortsetzung Lärmaktionsplanung der Hansestadt Lüneburg gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)   Bereich 31 - Umwelt   Beschlussvorlage