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Vorlage - VO/8313/19  

 
 
Betreff: Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung
Investitions-Nr. 01-218-002 "Sporthalle Kaltenmoor"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Lucht
Federführend:Bereich 82 - Rechnungswesen, Controlling und Service Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Lucht, Maja   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.03.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.03.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Mit Ratsbeschluss vom 05.11.2015 (Vorlage 6432/15) wurde beschlossen, dass die Sanierung der Dreifeld-Doppelhalle in Kaltenmoor bei Aufnahme in das Bundes-Förderprogramm „Zukunftsinvestitionspaket – Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend- und Kultur“ umgesetzt werden soll und dass hierfür Finanzmittel in Höhe von 11,5 Mio. Euro bereitgestellt werden. Dies entspricht der Kostenschätzung und Mittelbereitstellung im April 2018. 

 

Die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgte in einem mehrstufigen Verfahren mit Bescheid vom 21.11.2016. Die Gesamtmaßnahme wird vom Bund mit maximal 4 Mio. Euro gefördert.

 

Zusätzlich zur Bundesförderung wurde durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss von über 500.000 Euro bewilligt.

 

Des Weiteren beteiligt sich der Landkreis mit einer Zuwendung von aktuell 3.266.250 Euro auf Basis des Finanzvertrages und den darin enthaltenen Vereinbarungen zu umfassenden Instandsetzungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen.

 

Die Baupreisentwicklung aufgrund der konjunkturellen Lage in der Baubranche macht es erforderlich die Baukostenschätzung regelmäßig anzupassen. Allein innerhalb von 12 Monaten (November 2017 =  Baupreisindex 106,8; November 2018 = Baupreisindex 111,9; BPI für gewerbliche Betriebsgebäude) ist der Baupreisindex um 5,1 Punkte angestiegen. Das ist der höchste Baupreisanstieg seit 10 Jahren. Der aktuelle Anstieg entspricht bei einem Investitionsvolumen von 11,5 Mio. Euro innerhalb eines Jahres einer Baukostensteigerung von rund 500.000 Euro. Bis zum Ende der Bauzeit (Ende 2019) ist somit aufgrund der Marktlage bei gleichbleibender Entwicklung seit April 2018 mit einer Baukostensteigerung von 800.000 Euro zu rechnen.

 

Zusätzlich zu der Finanzentwicklung aufgrund der Marktlage führen weitere Faktoren zu einem zusätzlichen und sachlich unabweisbaren Mittelbedarf. Die Mittel sind überplanmäßig bereit zu stellen, um die zügige Beauftragung der weiteren Leistungen sicherzustellen.

 

Zum einen soll die Sporthalle eine den Sicherheitsanforderungen entsprechende Zuschauertribüne erhalten. Somit verfügt künftig eine der städtischen Schul- und Vereinssporthallen wieder über eine Tribünenanlage für ca. 180 Besucher. Dies ist eine qualitative Aufwertung, um die vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten für den Schul- und Vereinssport zu entsprechen. 

Ebenso ist der Einbau einer digitalen Schließanlage vorgesehen, um die Zugangskontrolle auch bei einer großen Anzahl und einem häufigen Wechsel der Nutzer zu gewährleisten. Um den laufenden Pflege- und Unterhaltungsaufwand zu reduzieren, erhält die Halle eine robuste Verblendmauerwerksfassade und im Innenbereich statt eines Wandanstrichs in den Verkehrsbereichen ein Sichtmauerwerk (Klinkerriemchen). Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten konnten zum Teil kompensiert werden durch den Wechsel von einer noch unerprobten Photovoltaik-Hybrid-Kollektorenanlage zu einer Photovoltaikanlage.

 

Zusätzliche Aufwendungen entstehen durch eine nicht abgeschlossene Ausführungsplanung des beauftragten Architekturbüros insbesondere im Bereich der haustechnischen Anlagen.  Um Mängel in der Ausführung zu vermeiden, wurden daher Planungen nochmals überarbeitet und angepasst. Dies führt zum Teil zu Nachtragsangeboten der ausführenden Handwerkerfirmen. Eine genauere Bezifferung ist noch nicht möglich.

 

Weitere Mehrkosten sind durch die Insolvenz der beauftragten Dachdeckerfirma entstanden. Die Leistungen mussten erneut ausgeschrieben und konnten dabei nicht zu vergleichbaren Konditionen vergeben werden. Eine entsprechende Regressforderung wurde geltend gemacht und ist durch eine Vertragserfüllungsbürgschaft abgesichert.  

 

Um die Außenanlagen fachgerecht herstellen zu können, sind zudem Entwässerungsplanungen erforderlich, die in der ursprünglichen Beauftragung des Architekten nicht enthalten waren und in der Planung wie Umsetzung zusätzliche Kosten verursachen. 

 

Insgesamt beläuft sich die aktuelle Kostenprognose auf einen Betrag von 12.800.000 Euro.

 

Die Maßnahme ist Bestandteil des Bildungsfonds I und damit durch einen festen Kreditrahmen finanziert. Zur Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfs von 1.300.000 Euro wird deshalb die Verwendung von Mitteln aus dem Bildungsfonds I vorgeschlagen, welche bei dem inzwischen fertiggestellten Ausbau der Grundschule Hasenburger Berg zur Ganztagsschule nicht mehr benötigt werden. Beim Ausbau der Ganztagsschule entfiel u.a. die ursprüngliche Grundsanierung der bestehenden 1-Feld-Sporthalle. Der Neubau einer Halle soll im Zuge eines wirtschaftlichen öffentlich-privaten-Partnerschaft-Projektes („ppp-Verfahren“) umgesetzt und finanziert werden.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:        124 Euro

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: Gesamtprojektkosten 12,8 Mio. Euro 

c)  an Folgekosten: Kosten für die Bewirtschaftung des Gebäudes

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja, nach Beschlussfassung der überplanmäßigen Auszahlung

Nein   

Investitions-Nr.:  01-218-002, Projekt-Nr. I 348 

Produkt / Kostenträger:21800102 Bereitstellung Gesamtschulen

Haushaltsjahr:              2019

 

e)  mögliche Einnahmen: 4.000.000 Euro Förderung des Bundes

    500.000 Euro Tilgungszuschuss KfW

                             3.733.750 Euro Landkreis-Anteil; Gespräche zur Anpassung der

                                                                  Mittelbereitstellung werden mit dem LK geführt. 


 

Anlage/n: keine

 


Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Auszahlung für die Investitionsmaßnahme ‚01-218-002 Sporthalle Kaltenmoor‘ in Höhe von 1.300.000 Euro wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung der Mehrauszahlung werden innerhalb des Bildungsfonds I aus folgender Investitionsmaßnahme zur Verfügung gestellt: 01- 211-006 Grundschule Hasenburger Berg.