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Sachverhalt: Aufgrund des Austritts des Ratsherrn Prof. Dr. Gunter Runkel aus der AfD-Fraktion stellt die DIE LINKE. Fraktion mit Mail vom 28.02.2019, eingegangen am 28.02.2019, einen Antrag gem. § 71 Abs. 9 Satz 4 NKomVG auf Überprüfung und Neuberufung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung (s. Anlage).
Im Rahmen der Überprüfung der Sitzverteilung nach § 71 Abs. 6 i.V.m. Abs. 2 und 3 NKomVG hat sich folgende Änderung in den 4er-Gremien ergeben:
Für folgende Gremien ist daher ein fester Sitz durch die DIE LINKE. Fraktion zu besetzen und zu benennen:
1. Aufsichtsrat Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH 2. Aufsichtsrat Gesundheitsholding Lüneburg GmbH 3. Aufsichtsrat Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH 4. Aufsichtsrat Psychiatrische Klinik Lüneburg gGmbH 5. Aufsichtsrat Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH
Gemäß dieser Absprache fielen die Sitze der Aufsichtsräte nach Nr. 3 und 4 (Aufsichtsrat Kurzentrum Lüneburg Kurmittel GmbH und Aufsichtsrat Psychiatrische Klinik Lüneburg gGmbH) der DIE LINKE. Fraktion zu. Hier ist daher keine Neuberufung vorzunehmen.
Es verbleiben folgende Aufsichtsräte, in denen eine Neuberufung der Vertretung des Rates für den vierten Sitz erfolgen muss:
1. Aufsichtsrat Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH 2. Aufsichtsrat Gesundheitsholding Lüneburg GmbH 3. Aufsichtsrat Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH
Die AfD-Fraktion hat in diese Gremien künftig keinen Sitz mehr. Ein Anspruch auf ein Grundmandat besteht gem. § 71 Abs. 6 NKomVG nicht.
Eine Neuberufung ist in diesen Aufsichtsräten nicht gesetzlich oder aufgrund der Ausgestaltung in den Gesellschaftsverträgen ausgeschlossen und daher zulässig.
Ansonsten haben sich keine Änderungen in der Sitzverteilung der Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung ergeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:47,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
I. Der Rat stellt gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG fest: Die Sitze der 4er-Gremien werden auf die im Rat der Hansestadt Lüneburg vertretenen Fraktionen und Gruppen wie folgt verteilt:
Gruppe Bündnis 90/Die Grünen/FDP/CDU2 Sitze SPD - Fraktion 1 Sitz DIE LINKE. Fraktion1 Sitz AfD-Fraktion /
II. Der Rat stellt gem. § 71 Abs. 6 i.V.m. Abs. 5 NKomVG folgende Berufung in die nachfolgenden Aufsichtsräte der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung fest:
1. Aufsichtsrat Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH
Ratsherr GerlachGruppe Grüne/ FDP/ CDU Ratsherr GrosGruppe Grüne/ FDP/ CDU Ratsherr NeubertSPD-Fraktion Ratsherr/Ratsfrau ______________________DIE LINKE. Fraktion
2. Aufsichtsrat Gesundheitsholding Lüneburg GmbH
Ratsfrau SchmidtGruppe Grüne/ FDP/ CDU Ratsherr Dr. ScharfGruppe Grüne/ FDP/ CDU Beigeordneter SalewskiSPD-Fraktion Ratsherr/Ratsfrau ______________________DIE LINKE. Fraktion
Ratsherr Dr. BullerGruppe Grüne/ FDP/ CDU Ratsfrau SchmidtGruppe Grüne/ FDP/ CDU Beigeordneter SalewskiSPD-Fraktion Ratsherr/Ratsfrau ______________________DIE LINKE. Fraktion
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