Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Gem. Ziff. 5 der Richtlinie hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg (3-3) in der Fassung vom 11.04.11 ist der Rat der Hansestadt Lüneburg über die im Vorjahr erfolgten Gutachten und Beratungsleistungen zu unterrichten. Die Richtlinie ist zur Kenntnis als Anlage 1 beigefügt. Die in 2018 erfolgten Vergaben sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Insgesamt wurden Gutachten und Beratungsleistungen im Umfang von 117.369,74 netto/ 139.669,99 € brutto vergeben.
Nachrichtlich werden an dieser Stelle noch einmal die Vergabevolumina der letzten 5 Jahre (2013-2017) genannt.
2013:156.486,75 € (netto)186.557,87 € (brutto) 2014:57.439,62 € (netto)68.353,15 € (brutto) 2015:96.473,00 € (netto)114.802,87 € (brutto) 2016: 94.871,49 € (netto)110.792,64 € (brutto) 2017:98.505,91 € (netto)117.222,03 € (brutto)
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:38,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Anlage 1:Richtlinie hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg (3-3)
Anlage 2:Übersicht über die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg in 2018
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