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Vorlage - VO/8269/19  

 
 
Betreff: Unerhebliche über- und außerplanmäßige Bereitstellungen im Jahr 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Vorberatung
19.03.2019 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform zur Kenntnis genommen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.03.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Vorberatung
27.03.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 117 Abs. 1 S.2 NKomVG entscheidet der Oberbürgermeister über die Bereitstellung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen von unerheblicher Bedeutung.

 

Als Wertgrenze zur Unerheblichkeit wurden in § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg 25.000 EUR festgesetzt. Über die Fälle von unerheblicher Bedeutung ist der Rat spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten.

 

Im Jahr 2018 wurden sechs über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen für die Hansestadt Lüneburg mit einem Gesamtvolumen von 102.100 EUR bereitgestellt. Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 30€

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 0,00€

c)  an Folgekosten:0,00€

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Anlage 1 - Zusammenstellung der über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zusammenstellung_APL_ÜPL_HH 18 (47 KB)