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Vorlage - VO/8225/19  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Teilnahme am Unterricht der Musikschule und Erhebung der Gebühren vom 27.01.1997 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 28.02.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Petersen
Federführend:Bereich 41 - Kultur Beteiligt:Bereich 43 - Musikschule
Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Vorberatung
08.03.2019 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
26.03.2019 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
27.03.2019 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Die Satzung der Musikschule (Musikschulsatzung) enthält umfangreiche Regelungen über die Teilnahme am Unterricht und die Erhebung von Gebühren.

Nach mehr als sechs Jahren Gültigkeit soll zum 1. Oktober 2019 eine Aktualisierung / Anpassung zu folgend aufgeführten Themen erfolgen:
 

  1. Grundgebühr
    1. allgemeine Erhöhung der Grundgebühr;
    2. Abschaffung der bisher erhöhten Grundgebühr für Erwachsene;
    3. Zuschlag für die Fächer Klavier / Harfe / Schlagzeug;
  2. Einführung des Unterrichtsfachs ‹Tanz› als Hauptfachunterricht;
    1. Erweiterung des Aufbaus um eine ‹Abteilung E› für das genannte Fach;
  3. Erhöhung der Gebühr für die Überlassung eines Mietinstrumentes;
  4. Neufassung des §13 (Elternbeirat);
  5. erforderliche Änderungen im Text aufgrund von erfolgten Entwicklungen.


Eine Übersicht der finanziellen Auswirkungen liegt als Anlage ‹Resultat› bei.
 

Erläuterungen
Sachverhalt
 

  1. Grundgebühr
    1. Neben einer Unterrichtsgebühr – diese bleibt unangetastet, ebenso wie die gewährten Ermäßigungen hierfür – wird monatlich eine Grundgebühr fällig.
      Unabhängig davon, wie viele Fächer eine Schülerin / ein Schüler der Musikschule belegt hat, ist die Grundgebühr mtl. nur einmal zu zahlen und gewährt darüber hinaus eine kostenfreie Teilnahme an den Ensemble- / Ergänzungsfächern.


Beantragt wird eine Erhöhung der Grundgebühr um EUR 2.
Für Leistungsempfängerinnen/-Empfängern nach SGB II oder vergleichbaren Sozialleistungen eine Erhöhung um EUR 1.
 

1.2.   Die Musikschule bietet eine musikalische Ausbildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Die Grundgebühr für Erwachsene nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist bis heute jedoch – sollte kein entsprechender Bescheid vorgelegt werden (Schulbescheinigung, etc.) - um EUR 13 höher, so dass zusammen mit der Unterrichtsgebühr Gesamtkosten erreicht werden, die zum Teil über denen eines Privatunterrichts liegen.

 

Beantragt wird eine Reduzierung der Grundgebühr, um eine einheitliche Grundgebühr für Kinder, Jugendliche und Erwachsene herzustellen.
Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit dem Bestreben, den Anteil erwachsener Unterrichtsteilnehmer*innen deutlich zu steigern.
 

1.3.   Für die Teilnahme an den Fächern Klavier, Harfe, Schlagzeug wird bisher in der Abteilung C (Hauptfachunterricht) zur teilweisen Deckung der Unterhaltskosten (Saiten, Stimmungen, Felle, etc.) ein Betrag von mtl. EUR 1 der Grundgebühr hinzu gerechnet.


Beantragt wird eine Erhöhung um EUR 1. Von EUR 1 auf EUR 2.
NEU in Abteilung B (Elementares Instrumentalspiel) von EUR 0 auf EUR 2.
 

  1. Das Fach ‹Tanz› als Hauptfachunterricht
    Die Musikschule verfügt seit dem Umzug in den Neubau (11.2012) über eine professionelle Ausstattung des Unterrichtsraumes, der u. a. auch vom Ballett des Theaters und verschiedenen Tanzgruppen genutzt wird.
    100 Unterrichtsteilnehmer*innen im Alter ab 4 Jahren werden von zwei Diplom-Tanzpädagoginnen in den Sparten Ballett bis zeitgenössischem Tanz ausgebildet.
    Der Unterricht wird bisher als ‚kostenfreies Angebot im Rahmen der Grundgebühr‘ angeboten.
    Nicht nur, um dem Fach in der Wertschätzung gerecht zu werden, sondern auch die Entscheidung unseres Landesverbandes, die Fächer Tanz & Theater aus der finanziellen Förderung heraus zu nehmen, hat zu der Entscheidung geführt, eine Unterrichtsgebühr einzuführen.


Beantragt wird die Einführung des Unterrichtsfachs ‹Tanz› als Hauptfachunterricht mit eigens definierten Unterrichtsgebühren.
 

2.1.   Es wird beantragt, den bisher bestehenden Abteilungen (A – D) eine Abteilung E hinzuzufügen, in der das genannte Fach geführt wird.
 

  1. Die Musikschule stellt in der Abteilung B (nur Fidel) / C (außer Klavier, Harfe, Schlagzeug) Mietinstrumente im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung, die Kosten für Wartung, Reparaturen, etc. verursachen.


Es wird beantragt, die bisherige Mietgebühr um EUR 1,50 zu erhöhen.

 

  1. §13 Elternbeirat

Den Beirat auf die Vertretung der Eltern / Sorgeberechtigten von minderjährigen Schülerinnen und Schülern zu reduzieren, ist nicht mehr Zeitgemäß. Der Paragraph bedarf einer Überarbeitung.

Künftig sollen nicht nur erwachsene Schüler*innen, sondern auch engagierte Jugendliche ab dem Alter von 15 Jahren im Beirat mitarbeiten können.

 

Es wird beantragt, dem Text zuzustimmen. (Anlage ‹Musikschulbeirat›)
 

  1. Erforderliche Änderungen zum Text einiger Paragraphen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Es wird beantragt, den Veränderungen zuzustimmen. (Anlage ‹Musikschulsatzung›)

 

 

Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen beruht auf Zahlen mit dem Stichtag 31.03.2019.

Unter Berücksichtigung von gering erhöhten Aufwendungen für Ermäßigungen (Familienermäßigung) ist im Schuljahr 2019 / 2020 mit Mehreinnahmen von bis zu EUR 43.000 zu rechnen.

 

Die Mitglieder der ‹Pädagogischen Konferenz› (Fachbereichsleiter*innen / Lehrersprechen) haben dem Antrag zugestimmt.
Der Elternbeirat wurde über die beantragen Veränderungen informiert. Der neue Text zu §13 wurde von Schulleitung und Elternbeirat gemeinsam formuliert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Änderungssatzung

Musikschulbeirat

Resultat

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Musikschulsatzung_ab_01 10 2019 (72 KB)      
Anlage 2 2 Anlage Musikschulbeirat (22 KB)      
Anlage 3 3 Anlage Resultat Gebühren (31 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

Den beantragten Änderungen wird zugestimmt.