Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Satzung der Musikschule (Musikschulsatzung) enthält umfangreiche Regelungen über die Teilnahme am Unterricht und die Erhebung von Gebühren. Nach mehr als sechs Jahren Gültigkeit soll zum 1. Oktober 2019 eine Aktualisierung / Anpassung zu folgend aufgeführten Themen erfolgen:
Erläuterungen
1.2. Die Musikschule bietet eine musikalische Ausbildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Die Grundgebühr für Erwachsene nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist bis heute jedoch – sollte kein entsprechender Bescheid vorgelegt werden (Schulbescheinigung, etc.) - um EUR 13 höher, so dass zusammen mit der Unterrichtsgebühr Gesamtkosten erreicht werden, die zum Teil über denen eines Privatunterrichts liegen.
Beantragt wird eine Reduzierung der Grundgebühr, um eine einheitliche Grundgebühr für Kinder, Jugendliche und Erwachsene herzustellen. 1.3. Für die Teilnahme an den Fächern Klavier, Harfe, Schlagzeug wird bisher in der Abteilung C (Hauptfachunterricht) zur teilweisen Deckung der Unterhaltskosten (Saiten, Stimmungen, Felle, etc.) ein Betrag von mtl. EUR 1 der Grundgebühr hinzu gerechnet.
2.1. Es wird beantragt, den bisher bestehenden Abteilungen (A – D) eine Abteilung E hinzuzufügen, in der das genannte Fach geführt wird.
Den Beirat auf die Vertretung der Eltern / Sorgeberechtigten von minderjährigen Schülerinnen und Schülern zu reduzieren, ist nicht mehr Zeitgemäß. Der Paragraph bedarf einer Überarbeitung. Künftig sollen nicht nur erwachsene Schüler*innen, sondern auch engagierte Jugendliche ab dem Alter von 15 Jahren im Beirat mitarbeiten können.
Es wird beantragt, dem Text zuzustimmen. (Anlage ‹Musikschulbeirat›)
Es wird beantragt, den Veränderungen zuzustimmen. (Anlage ‹Musikschulsatzung›)
Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen beruht auf Zahlen mit dem Stichtag 31.03.2019. Unter Berücksichtigung von gering erhöhten Aufwendungen für Ermäßigungen (Familienermäßigung) ist im Schuljahr 2019 / 2020 mit Mehreinnahmen von bis zu EUR 43.000 zu rechnen.
Die Mitglieder der ‹Pädagogischen Konferenz› (Fachbereichsleiter*innen / Lehrersprechen) haben dem Antrag zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Änderungssatzung Musikschulbeirat Resultat
Beschlussvorschlag:
Den beantragten Änderungen wird zugestimmt.
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