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Vorlage - VO/8138/18-1  

 
 
Betreff: Gestellung und Vollbetrieb der Parkscheinautomaten (PSA)
Vorstellung der Leistungsbeschreibung
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Herr AndersBezüglich:
VO/8138/18
Federführend:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr Beteiligt:03 - Steuerung und Service
Bearbeiter/-in: Bodendieck, Joachim  DEZERNAT III
   03 V ÖPNV und Verkehr
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
14.02.2019 
Sitzung des Verkehrsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Verkehrsausschuss hat in der Sitzung am 29.11.2018 u.a. die Verwaltung beauftragt, vor Beschlussfassung über die Vergabe im Verwaltungsausschuss den Verkehrsausschuss nochmals zu beteiligen (VO/8138/18). Die Verwaltung hat mittlerweile einen Entwurf für die Leistungsbeschreibung zur vorgesehenen europaweiten Ausschreibung erarbeitet. Der Intention des o.a. Beschlusses folgend, legt die Verwaltung diesen Entwurf (Stand: 28.01.2019) bereits jetzt dem Ausschuss erneut vor, da zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der Formvorschriften des Ausschreibungsverfahrens kein Einfluss mehr auf den Inhalt der Ausschreibung genommen werden kann.

Die Leistungsbeschreibung zur Ausschreibung der Gestellung und des Vollbetriebes der PSA zum 01.07.2019 sieht mit Stand 28.01.2019 folgende, wesentliche Aspekte vor:

 

Dauer des Vertrages:

Der Vertrag soll mindestens über 8 Jahre laufen.

 

Anzahl der PSA:

Es sollen 42 solarbetriebene Parkscheinautomaten angeschafft und betrieben werden.

 

Ausschreibungsumfang:

-          Betrieb, Wartung und Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen technisch einwandfreien Betriebszustandes der PSA sowie Instandsetzung bei Störungen einschließlich Ersatzteilversorgung,

-          Funktionsüberwachung der PSA sowie Übermittlung aller PSA-Daten einschließlich ihres jeweiligen Betriebsstatus an die Zentrale des Betreibers per Datenfunk,

-          Lieferung der benötigten Parkscheine und bedarfsgerechte Bestückunger PSA sowie bedarfsgerechte Entleerung der Geldkassetten,

 

-          Abrechnung der Bargeldbestände sowie der EC- und Kreditkarten-Daten einschließlich der Weiterleitung der Daten an die Hansestadt Lüneburg.

 

Bezahlmöglichkeiten:

-          Münzen,

-          Banknoten (optional),

-          Kartenzahlung,

-          kontaktlose NFC-Technik,

-          Handyparken (Abrechnung über Mobilfunkrechnung),

-          städt. Wertmarken (optional).

 

Funktionen:

-          Wechselgeldfunktion (optional),

-          Setzen des Mindestbetrags,

-          Setzen des Maximalbetrags,

-          Geldrückgabe oder keine Geldrückgabe, wenn der Maximalbetrag überschritten wird,

-          Ermöglichen oder Verhindern des Vorkaufs für den nächsten kostenpflichtigen Tarifabschnitt,

-          Programmieren kostenpflichtiger und kostenloser Tarifabschnitte,

-          Programmierung von Reality-Parken; Abrechnung nach Echtzeit,

-          Weitere Funktionen müssen über die gesamte Vertragslaufzeit ggf. kostenpflichtig programmierbar sein.

 

EC-, Kredit-, Geld- und Wertkartensysteme:

-          Die Parkscheinautomaten müssen mit Lesegeräten für EC- und Kreditkarten-Zahlung auf EMV-Basis  ausgerüstet sein. Das Handyparken sowie die berührungslose Zahlung mit NFC-Technik für Karten und Handys müssen möglich sein.

-          Die sichere Datenübertragung zur jeweiligen Verarbeitungszentrale ist zu gewährleisten. Es werden nur die von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zugelassenen Systeme akzeptiert. Alle hierfür erforderlichen Arbeiten sind Bestandteil des Lieferumfangs.

-          Die Einführung von bis zu 3 Wertkartensystemen muss für die gesamte Laufzeit des abzuschließenden Vertrages nach entsprechender Änderung der PSA-Programmierung gewährleistet sein. Gleiches gilt für die mögliche Einführung zumindest einer regionalen Sonderkarte (z. B. CityCard o. ä.).

 

Sonder-Chipkartenleser:

Die Ergänzung der PSA mit Sonder-Chipkartenlesern muss für die gesamte Laufzeit des abzuschließenden Vertrages zumindest mit folgenden Funktionen gewährleistet sein.

 

-          Programmierungsmöglichkeit für Bewohnerparkberechtigungen, KFZ-Kennzeichen (und darüber auch ggf. binnendifferenzierte Gebührenmodelle für bestimmte Fahrzeugarten)  und andere Sonderparkberechtigungen.
 

-          Der Chipkartendatenspeicher muss verschiedene Betreiber-IDs und verschiedene Bewohnerparkbereiche unterscheiden und die vereinnahmten Beträge separat und manipulationssicher abspeichern können.

 

-          Auf der Chipkarte müssen Gültigkeitsdatum, Kartenwert, Anwohnerbezirk und KFZ- Kennzeichen, Betreiber-IDs hinterlegt werden können.

 

Die vollständige Fassung kann durch die Ausschussmitglieder nach Absprache im Bereich Ordnung eingesehen werden. Ansprechpartner dort ist Herr Michael Anders (Tel.: 04131-309-3282, E-Mail: michael.anders@stadt.lueneburg.de).

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 Euro

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja X

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 32010

 Produkt / Kostenträger: 546001/54600103

 Haushaltsjahr: 2019

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 

Stammbaum:
VO/8138/18   Gestellung und Vollbetrieb der Parkscheinautomaten (PSA) Verlängerung des Vertragsverhältnisses   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Beschlussvorlage
VO/8138/18-1   Gestellung und Vollbetrieb der Parkscheinautomaten (PSA) Vorstellung der Leistungsbeschreibung   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Mitteilungsvorlage