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Vorlage - VO/8158/18  

 
 
Betreff: Förderung sozialer Projekte aus Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Gerber
Federführend:03 S - Stiftungsangelegenheiten Beteiligt:DEZERNAT V
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  Bereich 52 - Soziale Dienste
   DEZERNAT III
Beratungsfolge:
Stiftungsrat der Stiftung Hospital St. Nikolaihof
Stiftungsrat der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
13.12.2018 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 02.11.2018 beantragt die Hansestadt Lüneburg, Fachbereich 5 – Soziales und Bildung –, für das Jahr 2019 die Gewährung von Fördermitteln für

 

1.) den Senioren- und Pflegestützpunkt (SPN),

2.) die Stadtteil-Seniorenarbeit,

3.) das Mehrgenerationenhaus im Geschwister-Scholl-Haus sowie

4.) das Beratungstelefon gegen Gewalt in der Pflege wie folgt:

 

 

 

 

Kosten in EUR

Beantragte

Förderung 2019

Erläuterungen

 

1.)

Zuschuss für den SPN gemäß

Finanzplan SPN

     143.400    

In der Berechnung enthalten sind Personalaufwendungen für insg. 3,5 Stellen (Seniorenberater/innen und Pflegefachkraft) sowie Sachkosten (Miete, Geschäftsbedarf, Aufwendungen für Ehrenamtliche).

Gesamtkostenrahmen 2019: ca. 322.894,-

abzüglich:

Landesförd.             40.000

Erst. Pflegekassen  40.684

Beteiligung LK         99.000

 (Achtung: Rundungsdifferenzen)

 

Die voraussichtlichen Zuschüsse des Landes (40.000,- EUR), der Pflegekassen (40.684,- EUR) sowie der Zuschuss des Landkreises Lüneburg zur Beteiligung an den Kosten des Senioren- und Pflegestützpunktes (99.000,- EUR p. a.) sind von dem insgesamt benötigten Gesamtkostenrahmen abzusetzen, soweit sich diese Zuschüsse auf die gleichen Fördergegenstände beziehen. Das heißt, die Förderung aus Stiftungsmitteln deckt die nach Einsatz aller Drittmittel tatsächlich verbleibende Finanzierungslücke ab. Eine endgültige Abrechnung der Förderung kann erst zum Jahresende erfolgen, wenn die tatsächlich angefallenen Kosten und Zuschusshöhen bekannt sind.

 

 

 

 

Kosten in EUR

Beantragte

Förderung 2019

Erläuterungen

 

2.)

Personal- und Sachkosten Stadtteilhäuser, Mehrgenerationenarbeit

306.200 

 

dezentrale seniorenbezogene Stadtteilarbeit; 1,0 Stelle verteilt auf 5 Stadtteilhäuser (66.000,-), zzgl. 2,0 Stellen zum Ausbau der dezentralen generationsübergreifenden Arbeit und zur Erarbeitung und Umsetzung einer konzeptionellen Ausrichtung (137.500,-), zzgl. 35.000,- EUR Sachkosten für Stadtteilhäuser. Im Vergleich zu 2018 kommt eine weitere Stelle für die Neuausrichtung und Stärkung der dezentralen Arbeit hinzu (67.700,-). 

 

 

 

 

Kosten in EUR

Beantragte

Förderung 2019

Erläuterungen

 

3.)

Mehrgenerationenhaus im Geschwister-Scholl-Haus (Sachk.)

20.000

in Zusammenarbeit mit der Caritas, die im Geschwister-Scholl-Haus ebenfalls Senioren-Stadtteilarbeit leistet

 

 

 

 

Kosten in EUR

Beantragte

Förderung 2019

Erläuterungen

 

4.)

Beratungstelefon gegen Gewalt in der Pflege

5.800

Honorar für die Besetzung des Telefons für 2 Std./wöchentlich, fachl. Beratung u. ä.  zzgl. laufende Kosten (Telefongebühren), Anbindung des Telefons mit externer Rufnummer erfolgt über ein Büro im Senioren- u. Pflegestützpunkt

 

 

 

 

Beantragte

Förderung 2019

Erläuterungen

 

Gesamtförderbetrag

(Summe 1.) bis 4.))

475.400

 

unter Berücksichtigung von Förderungen Dritter, vorbehaltlich genauer Abrechnung am Jahresende

 

Im Antrag werden die mit der Förderung verfolgten Ziele, Maßnahmen und Tätigkeiten umfänglich dargestellt. Sie sind dem Stiftungszweck „Errichtung und Betrieb von mildtätigen und sonstigen Einrichtungen sowie Diensten für sozial Bedürftige und Benachteiligte, besonders im Bereich der Altenhilfe“ gemäß § 2 Abs. 1 der Stiftungssatzungen zuzuordnen. Die Förderung des Senioren- und Pflegestützpunktes Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN), zuvor Seniorenservicebüro, und der Senioren-Stadtteilarbeit einschließlich des Mehrgenerationenhauses im Geschwister-Scholl-Haus ist auch bereits in den Vorjahren erfolgt und wird durch die Stiftungsaufsicht mitgetragen.

 

Eine Abwägung der finanziellen Situation der Hospitäler hat ergeben, dass die Förderung 2019 am sinnvollsten aus Mitteln des Hospitals zum Großen Heiligen Geist erfolgen sollte. Die entsprechenden Mittel wurden vorsorglich dort bereits im Rahmen der Haushaltsplanung 2019 eingeplant.

 

Weitere bereits beschlossene Förderprojekte (Kindertafel der Paul-Gerhardt-Gemeinde, Tafel e. V., Ausblick) bleiben hiervon unberührt. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt worden. Auch die mit diesen Projekten verfolgten Ziele entsprechen dem Stiftungszweck gemäß § 2 Abs. 1 der Stiftungssatzungen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 38,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: Bereitstellung von Fördermitteln lt. Beschlussvorschlag i. H. v. insg. 475.400,- EUR für 2019

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja x

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle: 1001

Produkt / Kostenträger: 315011

Haushaltsjahr:2019

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Übersicht Förderbeträge 2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-11-26 Geplante Förderungen 2019 (38 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Förderung folgender Einrichtungen/Dienste aus finanziellen Mitteln der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist im Jahr 2019 wird wie folgt beschlossen:

 

1.) der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen, Region Lüneburg (SPN), mit 143.400,- EUR (unter Berücksichtigung der erwarteten Zuschüsse Dritter in Höhe von 179.684,- EUR),

2.) die Senioren-Stadtteilarbeit mit 306.200,- EUR,

3.) das Mehrgenerationenhaus im Geschwister-Scholl-Haus mit 20.000,- EUR sowie

4.) das Beratungstelefon gegen Gewalt in der Pflege mit 5.800,- EUR.

 

Der genaue Förderbetrag ergibt sich dabei nach Abrechnung der tatsächlichen Personal- und Sachkostenaufwendungen am Ende des Haushaltsjahres. Die Zuschüsse des Landes, der Pflegekasse und des Landkreises Lüneburg werden hierbei in Abzug gebracht, soweit sie sich auf die gleichen Fördergegenstände beziehen.