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Sachverhalt: Betriebsabrechnung 2017 (Gesamtbetrachtung)
Die Betriebsabrechnung 2017 (Anlage 1) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 239,1 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2015 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 1,3 Mio.€.
Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2017 auf Basis der Betriebsabrechnung 2016 für das Jahr 2018 festgesetzt.
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.
Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2017 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2019-2020 ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Rückschau zur Abwasserbeseitigung Seit 01.07.2005 gilt im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg die getrennte Abwassergebühr. Bis zur Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde eine Kanalbenutzungsgebühr in Höhe von 1,60 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) erhoben. Mit Einführung der getrennten Gebühr betrug sie für die Schmutzwasserbeseitigung 1,16 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,44 € je m² überbaute und befestigte Fläche.
Betrachtet man die Entwicklung der getrennten Abwassergebühr seit ihrer Einführung ergibt sich folgendes Bild:
Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 1,30 € je m³ und die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr 0,39 € je m².
Gebührenbedarfsberechnung 2019-2020 Schmutzwasser Um dem erhöhten Unterhaltungs- und Reparaturaufwand sowohl des städtischen Kanalnetzes als auch des Klärwerks gerecht zu werden, sind die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH gestiegen. Die Abwasserbeseitigung unterliegt durch die Klärschlammverordnung einem Wandel. Die Klärschlämme werden vermehrt der Verbrennung zugeführt, welche mehr Kosten als die Verwertung durch die Landwirtschaft verursacht. Zusätzlich zu den erhöhten Entgelten ist eine stetige Steigerung der Personalkosten insbesondere durch Neueinstellungen und Tarifabschlüssen zu erkennen.
Bereits im letzten Jahr wurde mit der Vorlage VO/7527/17 angekündigt, dass durch den negativen Trend in der Schmutzwasserbeseitigung mit weiteren Gebührenanpassungen zu rechnen ist.
Unter Berücksichtigung der oben stehenden Faktoren wird empfohlen, die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr wie folgt anzupassen:
- Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser von 1,30 €/m³ auf 1,45 €/m³ zum 01.01.2019 (Erhöhung um 0,15 €/m³) - Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser von 1,45 €/m³ auf 1,65 €/m³ zum 01.01.2020 (Erhöhung um 0,20 €/m³)
Durch die separaten Gebührenanpassungen zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 erfolgt ein moderater Anstieg der Gebühren. Zusätzlich wird eine verursachungsgerechte Verteilung auf die Jahre 2019 und 2020 vorgenommen.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2019-2020 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:
Den Anlagen 4 bis 6 sind der Gebührenanpassung entsprechende Berechnungsbeispiele, ein kommunaler Gebührenvergleich und die Satzungsänderung zu entnehmen.
Gebührenbedarfsberechnung 2019-2020 Niederschlagswasser Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2019 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:
Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse werden die positiven Vortäge aus Vorjahren sukzessive abgebaut.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Betriebsabrechnungsbogen 2017 (BAB) – Teil 1 Betriebsabrechnungsbogen 2017 (BAB) – Teil 2 Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2019-2020 mit Gebührenanpassung Berechnungsbeispiele Satzungsänderung zur 22. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 21. Änderungssatzung vom 21.12.2017 Kommunaler Vergleich
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2017 der Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung der Schmutzwasserbeseitigung für 2019-2020 inklusive der Gebührenanpassungen der Schmutzwasserbeseitigungsgebühr um +0,15 €/m³ zum 01.01.2019 und um weitere +0,20 €/m³ zum 01.01.2020 wird zugestimmt.
Der Gebührenbedarfsberechnung der Niederschlagswasserbeseitigung für 2019-2020 wird zugestimmt. Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr bleibt unverändert.
Der in Anlage 5 dargestellten Satzungsänderung zur 22. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 21. Änderungssatzung vom 21.12.2017 wird zugestimmt.
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