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Vorlage - VO/8152/18  

 
 
Betreff: Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung
- Betriebsabrechnung 2017
- Gebührenbedarfsberechnung 2019 - 2020
- Änderung der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Prigge
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 21 - Steuern
Bearbeiter/-in: Bauch, Miriam  Bereich 31 - Umwelt
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
12.12.2018 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
13.12.2018 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Betriebsabrechnung 2017 (Gesamtbetrachtung)

 

Die Betriebsabrechnung 2017 (Anlage 1) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 239,1 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2015 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 1,3 Mio.€.

 

Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2017 auf Basis der Betriebsabrechnung 2016 für das Jahr 2018 festgesetzt.

 

Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.

 

Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2017 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2019-2020 ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Rückschau zur Abwasserbeseitigung

Seit 01.07.2005 gilt im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg die getrennte Abwassergebühr. Bis zur Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde eine Kanalbenutzungsgebühr in Höhe von 1,60 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) erhoben. Mit Einführung der getrennten Gebühr betrug sie für die Schmutzwasserbeseitigung 1,16 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,44 € je m² überbaute und befestigte Fläche.

 

Betrachtet man die Entwicklung der getrennten Abwassergebühr seit ihrer Einführung ergibt sich folgendes Bild:

 

Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 1,30 € je m³ und die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr 0,39 € je m².

 

Gebührenbedarfsberechnung 2019-2020 Schmutzwasser

Um dem erhöhten Unterhaltungs- und Reparaturaufwand sowohl des städtischen Kanalnetzes als auch des Klärwerks gerecht zu werden, sind die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH gestiegen. Die Abwasserbeseitigung unterliegt durch die Klärschlammverordnung einem Wandel. Die Klärschlämme werden vermehrt der Verbrennung zugeführt, welche mehr Kosten als die Verwertung durch die Landwirtschaft verursacht. Zusätzlich zu den erhöhten Entgelten ist eine stetige Steigerung der Personalkosten insbesondere durch Neueinstellungen und Tarifabschlüssen zu erkennen.

 

Bereits im letzten Jahr wurde mit der Vorlage VO/7527/17 angekündigt, dass durch den negativen Trend in der Schmutzwasserbeseitigung mit weiteren Gebührenanpassungen zu rechnen ist.

 

Unter Berücksichtigung der oben stehenden Faktoren wird empfohlen, die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr wie folgt anzupassen:

 

-          Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser von 1,30 €/m³ auf 1,45 €/m³ zum 01.01.2019 (Erhöhung um 0,15 €/m³)

-          Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser von 1,45 €/m³ auf 1,65 €/m³ zum 01.01.2020 (Erhöhung um 0,20 €/m³)

 

Durch die separaten Gebührenanpassungen zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 erfolgt ein moderater Anstieg der Gebühren. Zusätzlich wird eine verursachungsgerechte Verteilung auf die Jahre 2019 und 2020 vorgenommen.


 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2019-2020 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:

Produkt 538001 Schmutzwasser-
beseitigung

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

 

Kalk.

Jahres-

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Kalk.

Summe

durch-
schnitt

Jahr

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2019 - 2020

2

Erlöse

6.624.884

7.673.090

8.151.978

8.804.381

9.531.296

10.500.496

20.031.792

10.015.896

Kosten

7.735.632

7.690.486

7.895.392

8.704.021

9.074.650

9.360.327

18.434.977

9.217.489

Jahresbezogenes Ergebnis

-1.110.748

-17.396

256.586

100.360

456.646

1.140.169

1.596.815

798.407

Vortrag aus Vorvorjahr

895.160

-3.077.446

-199.224

-3.184.716

55.301

-3.122.085

-3.066.784

-1.533.392

Ergebnisverzinsung

16.364

-89.874

-2.061

-37.729

666

-30.737

-30.071

-15.036

Gesamtergebnis

-199.224

-3.184.716

+55.301

-3.122.085

+512.613

-2.012.653

-1.500.040

-750.021

 

Den Anlagen 4 bis 6 sind der Gebührenanpassung entsprechende Berechnungsbeispiele, ein kommunaler Gebührenvergleich und die Satzungsänderung zu entnehmen.

 

 

Gebührenbedarfsberechnung 2019-2020 Niederschlagswasser

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2019 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:

Produkt 538001 Niederschlags-
wasserbeseitigung

 

 

 

 

 

 

 

 

Gebührenbedarfsberechnung

 

 

 

 

 

 

Kalk.

Jahres-

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Kalk.

Summe

durch-
schnitt

Jahr

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2019 - 2020

2

Erlöse

3.171.845

3.188.455

3.202.666

3.187.219

3.187.204

3.187.204

6.374.408

3.187.204

Kosten

3.130.579

3.131.039

3.220.184

3.524.179

3.563.050

3.677.173

7.240.223

3.620.112

Jahresbezogenes Ergebnis

41.266

57.416

-17.518

-336.960

-375.846

-489.969

-865.815

-432.908

Vortrag aus Vorvorjahr

1.169.253

308.511

1.256.558

374.937

1.261.644

40.468

1.302.112

651.056

Ergebnisverzinsung

46.039

9.010

22.604

2.491

12.930

-2.453

10.477

5.239

Gesamtergebnis

+1.256.558

+374.937

+1.261.644

+40.468

+898.728

-451.954

+446.774

+223.387

 

Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse werden die positiven Vortäge aus Vorjahren sukzessive abgebaut.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

        Betriebsabrechnungsbogen 2017 (BAB) – Teil 1

        Betriebsabrechnungsbogen 2017 (BAB) – Teil 2

        Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung

        Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2019-2020 mit Gebührenanpassung

        Berechnungsbeispiele

        Satzungsänderung zur 22. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 21. Änderungssatzung vom 21.12.2017

        Kommunaler Vergleich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Betriebsabrechnungsbogen 2017 (BAB) – Teil 1 (16 KB)      
Anlage 2 2 Betriebsabrechnungsbogen 2017 (BAB) – Teil 2 (21 KB)      
Anlage 3 3 Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung (19 KB)      
Anlage 4 4 Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2019-2020 mit Gebührenanpassung (56 KB)      
Anlage 5 5 Berechnungsbeispiele (49 KB)      
Anlage 7 6 22. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 21. Änderungssatzung (16 KB)      
Anlage 6 7 Kommunaler Vergleich (26 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Betriebsabrechnung 2017 der Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung der Schmutzwasserbeseitigung für 2019-2020 inklusive der Gebührenanpassungen der Schmutzwasserbeseitigungsgebühr um +0,15 €/m³ zum 01.01.2019 und um weitere +0,20 €/m³ zum 01.01.2020 wird zugestimmt.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung der Niederschlagswasserbeseitigung für 2019-2020 wird zugestimmt. Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr bleibt unverändert.

 

Der in Anlage 5 dargestellten Satzungsänderung zur 22. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 21. Änderungssatzung vom 21.12.2017 wird zugestimmt.