Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Betriebsabrechnung 2017 und Gebührenbedarfsberechnung 2019
Das Betriebsergebnis 2017 (Anlage 1) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 86,7 T€ aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2015 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 234,2 T€.
Die gültigen Straßenreinigungsgebühren wurden im Jahr 2017 auf Basis der Betriebsabrechnung 2016 für das Jahr 2018 bestätigt.
Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2019 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 2) erwartet:
Für das Betriebsabrechnungsjahr 2017 wurde ein Gemeindeanteil von 22,0 Prozent ermittelt. Der Gemeindeanteil wird ab 2018 wie oben beschrieben durch die Gesetzesänderung auf 25,0 Prozent festgeschrieben.
Es wird empfohlen, die derzeitigen Straßenreinigungsgebühren nicht anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Betriebsabrechnungsbogen 2017 (BAB) – Teil 1 - Betriebsabrechnungsbogen 2017 (BAB) – Teil 2 - Gebührenbedarfsberechnung 2019
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2017 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2019 wird zugestimmt. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert.
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