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Vorlage - VO/8139/18  

 
 
Betreff: Straßenreinigung
- Betriebsabrechnung 2017
- Gebührenbedarfsberechnung 2019
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Prigge
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Beteiligt:Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
Bearbeiter/-in: Bauch, Miriam  06 - Bauverwaltungsmanagement
   DEZERNAT VI
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
12.12.2018 
Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
13.12.2018 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.12.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Betriebsabrechnung 2017 und Gebührenbedarfsberechnung 2019

 

Das Betriebsergebnis 2017 (Anlage 1) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 86,7 T€ aus. Unter Einbeziehung des Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2015 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein positives Gesamtergebnis von rd. 234,2 T€.

 

Die gültigen Straßenreinigungsgebühren wurden im Jahr 2017 auf Basis der Betriebsabrechnung 2016 für das Jahr 2018 bestätigt.

 

Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2019 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 2) erwartet:

Produkt 545002 Straßenreinigung

 

 

 

Gebührenbedarfsberechung

 

 

 

Beträge in €

Herkunft der Vorträge

BAB

Prognose

Kalk.

Jahr

2015

2016

2017

2018

2019

Erlöse

1.914.251

2.026.962

1.950.392

1.984.100

1.984.600

Kosten

1.660.515

1.917.141

1.863.724

2.167.500

2.204.200

Jahresbezogenes Ergebnis

253.736

109.821

86.668

-183.400

-219.600

Vortrag aus Vorvorjahr

-108.806

718.162

144.959

848.956

234.247

Ergebnisverzinsung

29

20.973

2.620

9.118

1.501

Gesamtergebnis

+144.959

+848.956

+234.247

+674.674

+16.148

 


Gemäß § 52 Abs. 3 in Verbindung mit § 62 Abs. 2 Niedersächsisches Straßenreinigungsgesetz ist ab 01.01.2018 ein Gemeindeanteil an der Straßenreinigung in Höhe von 25,0 Prozent verpflichtend. Der Gemeindeanteil der öffentlichen Einrichtung ist von der Hansestadt Lüneburg zu tragen und stellt das Allgemeininteresse an der Straßenreinigung dar.

Für das Betriebsabrechnungsjahr 2017 wurde ein Gemeindeanteil von 22,0 Prozent ermittelt. Der Gemeindeanteil wird ab 2018 wie oben beschrieben durch die Gesetzesänderung auf 25,0 Prozent festgeschrieben.

 

Es wird empfohlen, die derzeitigen Straßenreinigungsgebühren nicht anzupassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

- Betriebsabrechnungsbogen 2017 (BAB) – Teil 1

- Betriebsabrechnungsbogen 2017 (BAB) – Teil 2

- Gebührenbedarfsberechnung 2019


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Betriebsabrechnungsbogen 2017 (BAB) – Teil 1 (15 KB)      
Anlage 2 2 Betriebsabrechnungsbogen 2017 (BAB) – Teil 2 (21 KB)      
Anlage 3 3 Gebührenbedarfsberechnung 2019 (16 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Betriebsabrechnung 2017 für die Straßenreinigung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Gebührenbedarfsberechnung 2019 wird zugestimmt. Die Straßenreinigungsgebühren bleiben unverändert.