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Sachverhalt: Betriebsabrechnung 2017 und Gebührenbedarfsberechnung 2019
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2017 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 85,2 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2015 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 683,2 T€.
Die zum 01.05.2018 gültige Gebühr wurde durch eine Gebührenbedarfsberechnung (VO/7756/18) auf Basis der Betriebsabrechnung 2016 für das Jahr 2018 festgesetzt.
Die Entwicklung der Beisetzungen gestaltet sich wie folgt:
Es wird empfohlen, die derzeitigen Friedhofs- und Bestattungsgebühren nicht anzupassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: - Betriebsabrechnungbogen 2017 (BAB) – Teil 1 - Betriebsabrechnungbogen 2017 (BAB) – Teil 2 Seite 1/2 - Betriebsabrechnungbogen 2017 (BAB) – Teil 2 Seite 2/2 - Gebührenbedarfsberechnung 2019
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2017 für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung 2019 wird zugestimmt. Die Friedhofs- und Bestattungsgebühren bleiben unverändert.
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