Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Oberbürgermeister Mädge belehrt Herrn Podstawa gemäß § 43 in Verbindung mit § 54 Abs. 3 NkomVG über seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG. Der Wortlaut der Bestimmungen ist Herrn Podstawa ausgehändigt worden.
Oberbürgermeister Mädge verpflichtet Herrn Podstawa gemäß § 60 NkomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:16,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
-keine-
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