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Sachverhalt: Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 des Nds. Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) werden die Ortsbrandmeister und ihre Stellvertretungen für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über die Ernennung der vorgeschlagenen Personen beschließt der Rat nach Anhörung des Kreisbrandmeisters. Das Vorschlagsrecht liegt nach § 20 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 6 bei der Einsatzabteilung der jeweiligen Ortsfeuerwehr.
In der Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 28.06.2018 wurde unter anderem beschlossen, den amtierenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Mitte, Herrn Rainer Utermöhlen zum zweiten stellvertretenden Stadtbrandmeister zu ernennen (VO/7838/18-1). Herr Utermöhlen hat daraufhin erklärt, sein Ehrenamt als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte mit Ablauf des 31.10.2018 niederzulegen.
Zum 01.11.2018 ist daher das Amt des Ortsbrandmeisters/der Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte neu zu besetzen. In einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 19.10.2018 wurde Frau Meral Fischer von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Mitte als Ortsbrandmeisterin vorgeschlagen. Da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Frau Fischer vorliegen, kann sie zum 01.11.2018 zur Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte ernannt werden.
Die als neue Ortsbrandmeisterin vorgeschlagene Frau Meral Fischer bekleidet bisher das Ehrenamt der stellvertretenden Ortsbrandmeisterin dieser Ortsfeuerwehr. Daher ist es erforderlich, dass mit Eintritt in das neue Ehrenamt eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger in der Funktion der/des stellvertretenden Ortsbrandmeisterin/Ortsbrandmeisters berufen wird. In der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte am 19.10.2018 wurde Herr Sven Breiter von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Mitte als stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Breiter vorliegen, kann er zum 01.11.2018 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte ernannt werden.
Darüber hinaus hat das Ortskommando der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte beschlossen, von der in § 3 Absatz 1 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 01.05.2018 (Feuerwehrsatzung) eingeräumten Möglichkeit Gebrauch zu machen und damit festzulegen, dass die Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte künftig durch zwei Stellvertreter vertreten werden soll.
Am 19.10.2018 wurde Herr Karsten Kozian von der Einsatzabteilung der Ortsfeuerwehr Mitte als weiterer stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Die Ernennung soll zunächst nur kommissarisch erfolgen, weil die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 + 2, noch nicht vorliegen. Die kommissarische Bestellung wird befristet auf 2 Jahre.
Der Kreisbrandmeister wurde zu den vorgesehenen Ernennungenn angehört und hat diesen zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 79,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: keine ersichtlich c) an Folgekosten:
Monatliche Aufwandsentschädigung nach Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Lüneburg vom 08.05.2014.
d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 Produkt / Kostenträger: 12600102 Haushaltsjahr: 2018
e) mögliche Einnahmen: keine ersichtlich Anlage/n:
Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG, Frau Meral Fischer mit Wirkung vom 01.11.2018 bis zum 31.10.2024 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zur Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte zu ernennen.
2. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG, Herrn Sven Breiter mit Wirkung vom 01.11.2018 bis zum 31.10.2024 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte zu ernennen.
3. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, Herrn Karsten Kozian ab 01.11.2018, längstens für 2 Jahre, kommissarisch zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte zu ernennen.
4. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG, Herrn Karsten Kozian in das Ehrenbeamtenverhältnis zum stellvertretenden Ortsbrandmeister bis zum 31.10.2024 zu berufen, wenn und soweit er die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 + 2, innerhalb der nächsten 2 Jahre nachweist.
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