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Sachverhalt: Die Hansestadt hat in den vergangenen Jahren den Ausbau der Kindertagesstätten sowohl im Krippen- als auch im Elementarbereich (3-6 Jahre) erfolgreich vorangebracht. Die Zahl der betreuten Kinder in der Stadt ist angestiegen. Eine fundierte Kitabedarfsplanung liefert dazu rechtzeitig die erforderlichen Daten. Damit einhergehend müssen die notwendigen räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Regelmäßig wird im Jugendhilfeausschuss dazu berichtet. Entsprechend der aktuellen Kitabedarfsplanung wurde die Errichtung einer Kita am Ochtmisser Kirchsteig beschlossen.
Eigentümer der Anlage ist die Lüneburger Wohnungsbau Gesellschaft mbH (LÜWOBau). Diese wird die Einrichtung erstellen und mit der Hansestadt dazu einen Mietvertrag abschließen.
Durch die Möglichkeit auf dem bisher als Gemeinschaftsunterkunft genutzten Gelände eine Kindertagesstätte zu errichten, hat die Hansestadt die Chance ergriffen, an einem sehr geeigneten Standort für die Bereiche Ochtmissen, Kreideberg und Wienebüttel die Versorgung mit Krippen- und Kitaplätzen spürbar auszubauen.
Die damit entstehenden Kosten für die Bereitstellung des Gebäudes und seiner Ausstattung werden durch Zuwendungen des Landes und des Landkreises erheblich entlastet.
Die Maßnahme war für den Haushalt 2018 nicht vorgesehen. Allerdings ist die Hansestadt verpflichtet, ein ausreichendes Betreuungsangebot zur Verwirklichung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz nach dem SGB VIII vorzuhalten.
Durch die Inanspruchnahme der freigewordenen Flächen am Ochtmisser Kirchsteig kann die Hansestadt ihrer gesetzlichen Aufgabe nachkommen.
Die mit dem Eigentümer vereinbarte Modulbauweise ermöglicht es sogar in kürzerer Frist eine „Betriebsbereitschaft“ herzustellen, ohne auf die Mittelbereitstellung aus dem Haushalt 2019 warten zu müssen. Jetzt ist die Inbetriebnahme für Ende Januar 2019 geplant.
Um die monatliche Miete für die Hansestadt von vornherein zu entlasten, wurde mit dem Bauherrn verabredet, dass die für die Kita eingeworbenen Zuwendungen des Landes und des Landkreises mietmindernd für bestimmte Kosten eingesetzt werden.
Nach dem vorliegenden Bescheid des Landes Niedersachsen beträgt die Zuwendung für die Errichtung von 45 Krippenplätzen (x 12.000 €/Platz) = 540.000 €. Die Zuwendung des Landkreises gemäß den Fördergrundsätzen des Landkreises Lüneburg zur Schaffung neuer Kindertagesstättenplätze beträgt für die Errichtung von 69 Plätzen im Elementarbereich 3-6 Jahre (x 5.000 €/Platz) = 345.000 €.
Mithin stehen damit 885.000 € aus Zuwendungen zur Verfügung. Diese Mittel konnten wegen der kurzfristigen Realisierung in der Planung für das Haushaltsjahr 2018 noch keine Berücksichtigung finden, so dass diese Mittel außerplanmäßig eingenommen werden. Diese Einnahmen sind zugunsten der neuen Einrichtung zweckgebunden und decken somit die noch notwendigen Ausgaben für die Errichtung und die Ausstattung. Um die Inbetriebnahme der Einrichtung im Januar nicht zu gefährden, ist die Maßnahme ohne zeitlichen Aufschub zu verwirklichen.
Nach einer Aufschlüsselung der anfallenden Kosten für die Errichtung der Einrichtung werden 3.350.000 € durch die LÜWOBau über den Mietvertrag umgelegt. Ein entsprechender Beschluss der Gesellschaft liegt vor.
Für nachstehende Kosten wird eine direkte Übernahme durch die Hansestadt erfolgen:
Küchenplanung und Ausstattung der Küche130.000 € Möbel, Ausstattung200.000 € Galabau und Außenspielgeräte450.000 € = 780.000 €
Nach Ausschreibung der verschiedenen Leistungen können sich die Beträge noch verändern. Es wurde abschließend zur Verwendung der beiden Zuwendungen mit der LÜWOBau vereinbart, dass der verbleibende Betrag in voller Höhe als Einmalzahlung der Hansestadt an den Vermieter geleistet wird, um somit die mietwirksame Bausumme von 3.350.000 € entsprechend zu verringern.
Für die Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen ist die Zustimmung des Rates einzuholen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:50,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen:885.000 c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: JaX Nein Teilhaushalt / Kostenstelle:57270 Produkt / Kostenträger:36500204 Haushaltsjahr:2018
e) mögliche Einnahmen:885.000 Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der außerplanmäßigen Auszahlung zur Errichtung einer Kita am Ochtmisser Kirchsteig gemäß § 117 NKomVG wird zugestimmt.
Die unmittelbar auf die Hansestadt entfallenden Kosten der Baumaßnahme werden auf 780.000 € geschätzt.
Die Finanzierung kann durch eine Zuwendung des Landes Niedersachsen über 540.000,- € und aus einer Zuwendung des Landkreises Lüneburg über 345.000,- € erfolgen. Damit stehen für die unmittelbar von der Hansestadt zu übernehmenden Kosten 885.000,- € zur Verfügung.
Der verbleibende Betrag, der nicht unmittelbar Verwendung für die Finanzierung des Bauvorhabens, bzw. der Ausstattung findet, wird mietmindert als Einmalzahlung von der Hansestadt an die LÜWOBau geleistet.
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