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Vorlage - VO/7397/17-1  

 
 
Betreff: Neuordnung der Museumslandschaft in der Hansestadt Lüneburg II
hier: Bauliche Sanierungsmaßnahmen und Attraktivitätssteigerung des Deutschen Salzmuseums - Antragstellung beim Förderprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau BauerBezüglich:
VO/7397/17
Federführend:02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement Beteiligt:Bereich 41 - Kultur
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 81 - Hochbau & Technik
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.11.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

In der Vorlage VO/7397/17 wurde zum einen der bauliche Zustand und die Schadenskartierung des Salzmuseums als auch die Notwendigkeit der inhaltlichen Weiterentwicklung und Attraktivitätssteigerung dargestellt. Zur Erhaltung des Museums und zur Behebung der durch das Mängelkataster ausgewiesenen Sanierungsmaßnahmen wurde durch den Fachbereich 8 (Gebäudewirtschaft) eine Kostenermittlung/ -schätzung vorgenommen, die sich auf 3,5 Mio. € beläuft. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen sollten neben städt. Eigenmitteln in Höhe von insgesamt 600.000 € im Finanzplanungszeitraum 2018-2020 Anträge auf verschiedene Förderprogramme gestellt werden.

 

Zum einen handelte es sich hierbei da „Denkmalschutz-Sonderprogramm“ des Bundes. Diesem Förderprogramm ließen sich 1,6 Mio. Euro der Kosten zuordnen. Zum anderen war beabsichtigt, einen Antrag beim EU-Förderprogramm „Touristische Infrastruktur“ zu stellen. Diesem Programm konnten die übrigen Kosten i.H.v. von 1,9 Mio. € zugeordnet werden. Für die in beiden Programmen zu erbringenden Eigenanteile sollten sowohl die oben erwähnten städtischen Mittel als auch beim Landkreis Lüneburg zu beantragende Mittel aus dem Strukturentwicklungsfonds sowie ein bei der Metropolregion Hamburg zu beantragender Zuschuss eingesetzt werden.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat hierzu in seiner Sitzung am 26.10.17 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Der für die Sanierung und Attraktivitätssteigerung des Deutschen Salzmuseums erforderlichen Maßnahmen wird in dem vorgegebenen Zeit- und Finanzplan zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Zuschussanträge zu stellen“.

 

 

Der aktuelle Sachstand zu den Zuschussanträgen stellt sich nunmehr wie folgt dar:

 

  1.                Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes

 

Das neue Denkmalschutz-Sonderprogramm VII für 2018 wurde erst am 25.07.2018 veröffentlicht. Da der Veröffentlichung kein Antragsformular beigefügt war, hat die Vorlagenerstellerin dazu das Büro der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) kontaktiert. Von dort wurde am 23.08.18 ein Antragsformular zugeschickt mit dem Hinweis, dass die von den Landesdenkmalbehörden geprüften Anträge dem BKM bereits bis zum 17.08.18 zuzuleiten gewesen sind. Die Berücksichtigung des Antrags der Hansestadt Lüneburg wurde daher für dieses Jahr nicht mehr garantiert. In einem Gespräch mit MdB Pols über Projekte der Denkmalpflege am 24.08.18 wurde der Hansestadt dann seitens Herrn Pols auch bestätigt, dass die Mittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm VII bereits vergeben sind. Eine Antragstellung für 2018 erfolgte damit durch die Hansestadt Lüneburg nicht mehr. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass in 2019 wiederum ein Denkmalschutz-Sonderprogramm aufgelegt wird. Da in diesem Jahr erkennbar wurde wie eng die Antragsfristen sind, soll die Antragstellung für nächstes Jahr bereits jetzt zeitnah vorbereitet und auf den Weg gebracht werden.

 

  1. EU-Förderprogramm „Touristische Infrastruktur“

 

In einem im Juni dieses Jahres geführten Gespräch mit den zuständigen Vertreterinnen/ Vertretern des Amtes für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) wurde deutlich, dass der Ende letzten Jahres noch vom damaligen Kulturreferenten, Herrn Landmann, gestellte Antrag, nicht ausreichend ist. Es wurde insbesondere empfohlen, eine detailliertere Konzeptbeschreibung zur Attraktivitätssteigerung zu erstellen, um den Förderkriterien genügen zu können. Frau Lamschus als Leiterin des Deutschen Salzmuseums hat eine Überarbeitung der Konzeptbeschreibung vorgenommen. Diese liegt nun aktuell vor und ist im Stiftungsvorstand zu besprechen. Im Anschluss daran erfolgt ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem ArL.

 

  1. Antrag auf Mittel aus dem Strukturentwicklungsfonds beim Landkreis Lüneburg

 

In 2018 wurde ein Antrag über 400.000 € gestellt. Dieser Antrag wurde jedoch im Rahmen der Vergabe der Mittel aus dem Strukturentwicklungsfonds nicht berücksichtigt, da er dort den Rahmen des Fonds gesprengt hätte, der jährlich insgesamt nur 400.000 € umfasst. Der Antrag wurde jedoch im Kulturetat beraten und eine Bezuschussung mit jährlich 100.000 € ab 2019 in Aussicht gestellt. Der abschließende Beschluss des Kreistages zum Haushalt 2019 bleibt abzuwarten.

 

  1. Antrag auf Zuschussgewährung aus den Förderfonds der Metropolregion Hamburg

 

Hier gelten zum einen die zum EU-Förderprogramm gemachten Aussagen und zum anderen kann über die Förderung erst entschieden werden, wenn die Drittmittelförderung feststeht. Die Mittel des Förderfonds sollen nämlich in der Regel die Restfinanzierung sicherstellen, das heißt Zuwendungen von Land, Bund und / oder EU und anderen ergänzen. Sie dienen der Finanzierung fehlender Eigenmittel.

 

Aufgrund der obigen Ausführungen verschieben sich die Planungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt um 1 Jahr nach hinten, d.h. dass sich die Umsetzung der geplanten Maßnahmenbei gesicherter Finanzierung auf den Zeitraum 2019-2022 erstrecken würde. Die Finanzplanung ist im Entwurf des Investitionsprogrammes 2019 entsprechend angepasst worden.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist stetig bemüht, alle in Frage kommenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Da nicht absehbar ist, ob der Antrag zum Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes im nächsten Jahr zum Zuge gekommen wird, empfiehlt die Verwaltung für die Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes parallel einen Antrag zum Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ zu stellen.

 

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hat aktuell den Projektaufruf 2018/2019 für dieses Förderprogramm aufgelegt. Im Förderzeitraum 2019-2023 sollen erneut investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Investitionspotential gefördert werden. Für das Rathaus und ehemaliges Franziskaner Kloster soll ebenfalls ein Antrag zu diesem Förderprogramm gestellt werden (siehe hierzu auch VO/8044/18). Das Rathaus wurde in der Vergangenheit bereits aus diesem Programm gefördert.

 

Das Förderprogramm sieht eine Förderquote von bis zu 90 % bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage vor. Die Komplementärfinanzierung beträgt im Falle des Nachweises der Haushaltsnotlage 10 % der förderfähigen Projektkosten. Das Vorliegen einer Haushaltsnotlage wurde der Hansestadt Lüneburg bisher aufgrund des noch laufenden Entschuldungsvertrages problemlos vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport attestiert. Mit der Abwicklung des Programms wurde das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt.

 

Das zweistufige Antragsverfahren sieht zunächst die Einreichung einer sog. Projektskizze vor. Mit dieser Projektskizze beteiligt sich die Hansestadt an der Vorauswahl von Projekten durch eine unabhängige Expertenjury. Diese wählt bis März 2019 die Projekte aus, die zu einer endgültigen Antragstellung aufgefordert werden, was dann in der zweiten Stufe des Verfahrens erfolgt und in der endgültigen Antragstellung mündet.

 

Die Projektskizze für die Vorausauswahl muss bis zum 30.11.18 beim BBSR eingereicht werden. Aufgrund der Kürze der Zeit ist eine vorherige Beratung im Kultur- und Partnerschaftsausschuss nicht mehr möglich.

 

Für die Beteiligung an dieser Vorausauswahl ist ein Ratsbeschluss erforderlich, mit dem die Beteiligung am Projektaufruf und damit die Einreichung einer Projektskizze gebilligt wird.

 

Im Falle einer möglichen Auswahl dieses Projektes der Hansestadt, voraussichtlich im März 2019, wird erneut zum Sachstand und weiteren Verfahren vorgetragen

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:150,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja (in Höhe der Eigenmittel – Inv.-Nr. 01-252-005 Salzmuseum)

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Der Rat der Hansestadt Lüneburg befürwortet die Antragstellung für das Bundesförderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus – Projektaufruf 2018/2019. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Projektskizze zur Beantragung der Programmaufnahme für die Sanierungsmaßnahmen am Salzmuseum beim BBSR einzureichen.

 

Stammbaum:
VO/7397/17   Neuordnung der Museumslandschaft in der Hansestadt Lüneburg II hier: Bauliche Sanierungsmaßnahmen und Attraktivitätssteigerung des Deutschen Salzmuseums   Fachbereich 4 - Kultur   Beschlussvorlage
VO/7397/17-1   Neuordnung der Museumslandschaft in der Hansestadt Lüneburg II hier: Bauliche Sanierungsmaßnahmen und Attraktivitätssteigerung des Deutschen Salzmuseums - Antragstellung beim Förderprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus"   02 - Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement   Beschlussvorlage