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Vorlage - VO/8027/18  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Wiebe
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Mehl, Lorenz
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
25.10.2018 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
01.11.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Zuletzt im Jahre 2014 wurde die Satzung zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege neu gefasst. Es haben sich inzwischen weitere Entwicklungen in der Kindertagesbetreuung ergeben, so dass auch Neuerungen für die Kindertagespflege anstehen. Die neue Satzung wurde nach den Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter (AGJÄ) entworfen.

Die Hansestadt und der Landkreis Lüneburg haben den Entwurf mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Lüneburg und der Interessenvertretung der Tageseltern in Lüneburg, dem Verein Tageseltern e.V., abgestimmt. Es wird eine vollständig überarbeitete Satzung vorgelegt.

Wesentliche neue Aspekte sind:

-          Förderhöhe: die Höhe des Tagespflegegeldes richtet sich nun nach dem Qualifikationsstand der Tagespflegeperson,

-          Umfang:  künftig werden 25 Wochenstunden (gegenüber bisher 20) bei Kindern von 1-3 Jahren ohne Bedarfsnachweis gefördert,

-          Elternbeitrag: Der Elternbeitrag wird nun nach den Nettoeinkünften erhoben. Der Elternbeitrag richtet sich neu dann spitz nach den geförderten Stunden.

 

Die Hansestadt und der Landkreis haben einen inhaltsgleichen Satzungstext zur Beschlussfassung erarbeitet. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat die Satzung in seiner Sitzung am 05.09.18 vorbereitet; der Kreistag hat die Satzung am 24.09.18 beschlossen.

 

Außerhalb der Satzung wird derzeit noch eine Vertretungsregelung erarbeitet, um sicherzustellen, dass auch bei Verhinderung der Tagespflegeperson (z.B. bei Krankheit) die Betreuung der Kinder sichergestellt wird.

 

Im Zuge der Neufassung der Satzung ist es auch ein Ziel, ab dem 01.08.2018 den Tagespflegepersonen eine verbesserte Förderung, je nach Qualifizierungsstand,  zu leisten. Der Stundensatz für die Betreuung eines Kindes soll dabei von 3,90 € auf 4,10 € erhöht werden.

 

Soweit eine Tagespflegeperson nicht nur mit 160 Stunden die Grundqualifizierung nachweist, sondern sogar eine Qualifizierung von 560 Stunden gemäß DJI-Curriculum, soll künftig ein erhöhter Stundensatz von 4,40 € gezahlt werden. Diese Personengruppe wird damit einer sozialpädagogischen Fachkraft  nach § 4 Abs. 3 KiTaG gleichgestellt.

 

Die Satzung soll durch ein Inkrafttreten zum 01.08.2018 eine zulässige Rückwirkung erhalten. Damit wird ein zeitlicher Gleichstand mit den anderen Veränderungen in der Gesetzgebung zur Kinderbetreuung erreicht. Die verbesserten Stundensätze werden nachträglich berechnet. Die Tagespflegepersonen erhalten dann eine Nachzahlung.

 

Die veränderten Elternbeiträge treten erst zum 01.01.2019 in Kraft.

 

In der Anlage ist eine Synopse der aktuellen Satzung und der Entwurfs zur Neufassung der Satzung beigefügt.

 

Der abschließend vom Rat zu beschließende Satzungstext liegt in der Sitzung des JHA aus.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:60,-

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: Kostenerstattung durch den Landkreis Lüneburg

c)  an Folgekosten: Kostenerstattung durch den Landkreis Lüneburg

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

JaX

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Satzungstext in synoptischer Gegenüberstellung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tagespflege-Satzung (3864 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg zur Förderung der Kindertagespflege und zur Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege gemäß §§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet Lüneburg wird vom der Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen.