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Sachverhalt: Das Land Niedersachsen hat zum 01.08.2018, dem Beginn des „Kita-Jahres“, das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) geändert. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.05.18 wurde dazu von der Verwaltung ausführlich berichtet. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Neuregelung zur Beitragsfreiheit in Kindergärten (§ 16 b und § 21 KiTaG). Demnach wird für die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung gemäß § 21 KiTaG bis zu einer Betreuungszeit von maximal 8 Stunden täglich kein Betreuungsentgelt erhoben. Eine entsprechende Regelung wurde in den Satzungsentwurf in § 5 Abs. 5 aufgenommen. Mit den Änderungen im KiTaG hat sich eine interfraktionelle Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Kita-Stadtelternrates am 20.09.18 befasst. Eine weitere Sitzung soll am 15.10.18 stattfinden. Das Ergebnis dieser Beratungen wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vorgestellt. In der Anlage ist eine Synopse der aktuellen Satzung und des Satzungsentwurfes für die 2. Änderungsverordnung beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:120,- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: derzeit noch nicht vollständig abschätzbar c) an Folgekosten: ebenfalls noch nicht vollständig abschätzbar d)Haushaltsrechtlich gesichert: JaMindereinnahmen bei den Elternbeiträgen sollen durch erhöhte Finanzzuweisungen (Finanzhilfe des Landes) bei den Personalkosten ausgeglichen werden. Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Satzungstext in synoptischer Gegenüberstellung
Beschlussvorschlag: Die Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten vom 26.11.2015 wird in der Fassung der 2. Änderungsverordnung vom Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen.
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