Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Nach den §§ 1 und 2 Niedersächsisches Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG) obliegt den Gemeinden die Abwehr von Gefahren durch Brände (abwehrender und vorbeugender Brandschutz) sowie die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und bei Notständen (Hilfeleistung) in ihrem Gebiet als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben Sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Die Einsatzzahlen der Feuerwehr Lüneburg im Gebiet der Hansestadt Lüneburg sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Eine Entlastung der ausschließlich ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte durch Rückgang der Einsatzzahlen oder relevante Veränderungen bei den Einsatzarten ist derzeit nicht abzusehen. Zur Aufrechterhaltung des Ehrenamtes und der gesetzlich geforderten Sicherstellung des Brandschutzes in der Hansestadt Lüneburg ist dringender Handlungsbedarf festgestellt worden, um die Einsatzkräfte vor Gesundheitsgefahren im Einsatz und nach Einsätzen besser zu schützen.
Bei einem Brandeinsatz bilden thermische Einwirkungen, z. B. Wärmestrahlung, Rauchgasdurchzündungen und Wasserdampf die gesundheitlichen Hauptbelastungen für Einsatzkräfte. Die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Unterorganisation der Weltgesundheitsorganisation (WHO), hat inzwischen eine Liste grundsätzlich krebserregender Stoffe veröffentlicht. Der Liste kann entnommen werden, welche Brandrauchinhaltsstoffe geeignet sind, bestimmte Krebsarten zu verursachen. Dadurch, dass Feuerwehrkräfte im Einsatz Brandrauch ausgesetzt sein können, besteht nach der Studie der IARC ein bis zu 30 % höheres Risiko für Einsatzkräfte der Feuerwehr, an diesen bestimmten Krebsarten zu erkranken.
Die Einsatzkräfte können sich gegen diese Belastungen und Risiken durch korrektes Tragen einer geeigneten persönlichen Schutzausrüstung (PSA) schützen.
Für die weitere Umsetzung zum Schutz vor gefährlichen krebserregenden Stoffen bei der Feuerwehr Lüneburg sind folgende Maßnahmen dringend erforderlich:
a) Beschaffung von Einsatzüberbekleidung insbesondere für Atemschutzgeräteträger Die bisher genutzte Einsatzüberbekleidung für Atemschutzgeräteträger wurde im Jahr 2009 beschafft, mit dem Ziel, die Einsatzkräfte vor Hitze zu schützen. Der Schutz vor Hitze ist auch gegeben, jedoch wurde seinerzeit aufgrund fehlender Detailkenntnis noch nicht auf die aus heutiger Sicht erforderliche Hygiene der Bekleidung geachtet.
In die Bekleidung ist eine atmungsaktive Membran eingenäht, um den Körperfeuchtigkeitsaustausch und die Hitzeableitung zu gewährleisten. Aufgrund des Alters und der dauerhaften Beanspruchung der Bekleidung kann die Membran Schaden nehmen und somit ihre Funktion verlieren. Bereits bei vergangenen Reparaturen wurde vom Hersteller mitgeteilt, dass diese Gegenstände auszusondern sind und nicht mehr die Norm für Hitzeschutzbekleidung erfüllen. Aus diesen Gründen soll für die Atemschutzgeräteträger eine dem Stand der Technik und den Einsatzbeanspruchungen entsprechende Einsatzbekleidung beschafft werden. Diese verfügt z.B. über einen speziellen Oberstoff, der partikeldicht hergestellt wird. So ist eine Kontamination mit krebserregenden Partikeln aus dem Brandrauch durch die Bekleidung nahezu ausgeschlossen. Darüber hinaus müssen die Flammschutzhauben ersetzt werden. Die bisher im Einsatz befindlichen Flammschutzhauben verfügen über einen Standard, der ursprünglich für den Motorsportbereich entwickelt und dort eingesetzt wurde. Es ist lediglich ein geringer Schutz vor Hitzeeinwirkung gegeben. Die Hersteller haben bereits auf die Gesundheitsgefahren durch Brandrauch reagiert und diese Hauben mit partikeldichten Lagen versehen.
Die Kombination aus der Schutzbekleidung und der Flammschutzhaube bietet den Einsatzkräften einen fast vollständigen technischen Schutz vor den einsatzbedingten Gefahren in Form krebserregender Stoffe.
Die Beschaffung soll im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durchgeführt werden, da die Wertgrenze für eine freihändige Vergabe überschritten ist. So ist ebenfalls von einem deutlichen Preisvorteil im Vergleich zu einem Kauf mit geringerer Stückzahl auszugehen. Die Notwendigkeit zur Beschaffung der Bekleidung für alle Atemschutzgeräteträger gleichzeitig beziehungsweise im kurzen zeitlichen Abstand ergibt sich aus der Fürsorgepflicht gegenüber den Benutzern. Es müssen alle potenziell gefährdeten Einsatzkräfte den gleichen umfangreichen Gesundheitsschutz erlangen können.
Für die Beschaffung der unter a) genannten Ausrüstung sind folgende konsumtive Mittel erforderlich:
160.000 € Schutzbekleidung 10.000 € Flammschutzhauben 170.000 €
Aus Gründen der Fürsorge hält es die Verwaltung für erforderlich, die Einsatzkräfte möglichst kurzfristig mit der persönlichen Schutzausrüstung mit gesteigerten Gesundheitsschutzmerkmalen auszustatten. Daher soll die erste Teilbeschaffung bereits im Jahr 2018 mit einem Kostenvolumen i.H. v. 85.000 €, die zweite Teilbeschaffung (85.000 €) des Gesamtpaketes Anfang 2019 aus Mitteln des Haushaltes 2019 erfolgen. Letztere Position wird die Verwaltung im Rahmen des Haushaltsplanentwurfes 2019 berücksichtigen.
b) Beschaffung von Stiefelwaschanlage und Trockenschrank Weiter einhergehend mit der Beschaffung der neuen Bekleidung muss für die Dekontamination der Einsatzstiefel und der weiteren Ausrüstung für geeignete Reinigungsmöglichkeiten gesorgt werden. Eine geeignete Reinigungsmöglichkeit für Einsatzstiefel ist zurzeit nur im Feuerwehrhaus Süd dem Stand der Technik entsprechend vorhanden. Die Anschaffung einer zweiten Stiefelwaschanlage mit besonderer Konstruktion für die Vermeidung von einer Kontaminationsverschleppung ist für den Standort Lüneburg-Mitte erforderlich. Die Anlage eignet sich ebenfalls, um andere Ausrüstungsgegenstände direkt zu reinigen oder zu desinfizieren.
Nach der fachgerechten und den Vorschriften des Herstellers durchgeführten Reinigung von Bekleidungsgegenständen oder Ähnlichem, was mit der im Bestand befindlichen Technik bereits erfolgt, müssen diese in einem Trockenschrank getrocknet werden. Ein solcher Trockenschrank lässt sich mit Temperatur und Restfeuchtigkeit regeln, so dass die Schutzwirkung der funktionellen Bekleidung dauerhaft erhalten bleibt. Die bisher durchgeführte Trocknung in einem Trommeltrockner führt auf Dauer zu Beschädigungen insbesondere an den Reflexstreifen, die ihre Warnwirkung verlieren, was zu einer verminderten Nutzungsdauer der Bekleidung und zur Notwendigkeit früherer Neubeschaffung führt.
Für die Beschaffung der Stiefelwaschanlage und des Trockenschrankes sind folgende investive Mittel erforderlich:
10.000 € Stiefelwaschanlage 8.000 € Trockenschrank 18.000 €
Vor dem oben genannten Hintergrund sollen diese Beschaffungen noch im Jahr 2018 erfolgen.
Zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit der Maßnahmen: Auf Grund der immer weiter steigenden Anzahl der Einsätze der Feuerwehr Lüneburg und damit steigendem Risiko für die freiwilligen Einsatzkräfte gesundheitliche Schäden davonzutragen, liegt die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit bereits aus Gründen der Fürsorgepflicht vor.
Deckungsvorschlag:
a) konsumtive Mittel Die Deckung des überplanmäßigen Bedarfes für die Schutzbekleidung und die Flammschutzhauben von zusammen 85.000 € kann aus den Einsparungen bei den Personalkosten im Bereich 03V „ÖPNV und Verkehr“ (KST 72170, KT 54100202) und im Bereich 32 „Feuerwehr“ - Gerätewarte – (KST 32030, KT 12600102) erfolgen und damit im Haushaltsjahr 2018 der Feuerwehr (KST 32030, KT 12600102, Sachkonto 4261020) zur Verfügung gestellt werden.
b) investive Mittel Die Deckung des überplanmäßigen Bedarfes für die Stiefelwaschanlage und den Trockenschrank in Höhe von zusammen 18.000 € kann aus dem Haushaltsansatz 2018 des Investitionsvorhabens „Lösengrabenwehr“ (Inv.-Nr. 01-552-001) zur Verfügung gestellt und auf Investitionen im Bereich „Feuerlöschwesen“ (Inv.-Nr. 01-126-001) übertragen werden.
Die Bereitstellung dieser überplanmäßigen Mittel bedarf eines Beschlusses des Rates der Hansestadt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 98,00 € (a 2 Std.) b)für die Umsetzung der Maßnahmen: a) Schutzbekleidung und Flammschutzhauben 2018 = 85.000 € im Ergebnishaushalt b) Stiefelwaschanlage und Trockenschrank 2018 = 18.000 € im Finanzhaushalt (investiv) c) an Folgekosten: Abschreibungen der investiven Maßnahmen d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32 – F / 32030 Produkt / Kostenträger:126 / 12600102 Deckung: a)Für die Schutzbekleidung und Flammschutzhauben = 85.000 € (Kostenstelle 32030 / Kostenträger 12600102 / Sachkonto 4261020) Einsparungen: Personalkosten im Bereich 03 „ÖPNV und Verkehr“ (KST 72170, KT 54100202) und im Bereich 32 „Feuerwehr“ - Gerätewarte – (KST 32030, KT 12600102)
b)Für die investiven Maßnahmen – Stiefelwaschanlage und Trocken- schrank = 18.000 € Inv.-Nr. 01-126-001 „Feuerlöschwesen“ Minderauszahlungen: Investitionsvorhaben „Lösegrabenwehr“ (Nr. 01-552-001)
Haushaltsjahr: 2018
e) mögliche Einnahmen: nicht ersichtlich Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
1.Der überplanmäßigen Aufwendung für die konsumtive Maßnahme zur Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen zum Gesundheitsschutz für Angehörige der Feuerwehr in Höhe von 85.000 € wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung werden aus Einsparungen bei den Personalkosten im Bereich 03 „ÖPNV und Verkehr“ (KST 72170, KT 54100202) und im Bereich 32 „Feuerwehr“ - Gerätewarte – (KST 32030, KT 12600102) im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung gestellt.
2.Der überplanmäßigen Auszahlung für die Investitionsmaßnahme‚ 01-126-001 Feuerlöschwesen, in Höhe von 18.000 € wird nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung der Mehrauszahlung werden aus dem Haushaltsansatz 2018 des Investitionsvorhabens „Lösegrabenwehr“ (Nr. 01-552-001) zur Verfügung gestellt.
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