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Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 30.01.2018 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 176 „Am Ochtmisser Kirchsteig“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungbereich aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 176 „Am Ochtmisser Kirchsteig“ grenzt östlich an das Straßengrundstück des Ochtmisser Kirchsteigs, nördlich an eine landwirtschaftliche Fläche (Acker) und südlich und westlich an den bestehenden Birkenwald. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,5 ha. Die am Ochtmisser Kirchsteig befindlichen Container-Unterkünfte für Geflüchtete sollen zum Teil leergezogen und durch Neubauten für eine Kindertagesstätte und Kinderkrippe ersetzt werden. Drei der Containeranlagen sollen weiterhin als Unterkunft für Geflüchtete bereitstehen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 2 BauGB mit Erstellung eines Umweltberichtes aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird mit der 76. Änderung im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit wurde von Oktober 2017 bis November 2017 durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Entwurf zum Bebauungsplan eingeflossen.
Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat in der Zeit vom 13.06.2018 bis einschließlich 13.07.2018 stattgefunden. Eine Veröffentlichung im Internet hat stattgefunden.
Die Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen haben zu folgenden Änderungen des Bebauungsplans geführt: Die Grünfläche wird klarstellend als private Grünfläche dargestellt.
Die textlichen Festsetzungen werden ergänzt mit einem Hinweis auf die zugeordneten externen Kompensationsflächen. Zudem wurden redaktionelle Änderungen und Ergänzungen in der Begründung und im Umweltbericht vorgenommen (s. Anlage).
Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung und Abwägung ist als Anlage beigefügt. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen.
Einen vollständigen Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen und welche Abwägung dazu getroffen werden soll, kann der beigefügten tabellarischen Abwägungsübersicht entnommen werden.
Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Sitzungsvorlage ist, mit einer dicken unterbrochenen Umrandung dargestellt.
Die Anlagen sind Bestandteil der Beschlussvorlage.
Im Sitzungsraum ist die Verfahrensakte mit den Originalstellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zur Einsichtnahme ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:130,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Anlage 1 Verfahrensübersicht Anlage 2 Geltungsbereich Anlage 3 Abwägung Anlage 4 Planzeichnung Anlage 5 Begründung Anlage 6 Umweltbericht
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
1.Die im Rahmen der Beteiligung des Bebauungsplans vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise beschlossen.
2.Der Bebauungsplan Nr. 176 „Am Ochtmisser Kirchsteig“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
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