Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/7955/18  

 
 
Betreff: Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH - Übernahme von Bürgschaften
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Duda
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Duda, Melissa
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.08.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Investitionsplan 2018 der Abwasser, Grün & Lüneburg Service GmbH (AGL) sind Investitionen von insgesamt 5.597.500,00 € vorgesehen.

 

Für die damit verbundenen Projekte sind laut Wirtschaftsplan 2018 notwendige Fremdmittel in Höhe von insgesamt 5.498.330,00 € in Anspruch zu nehmen. Um bestmögliche Konditionen hinsichtlich des Zinssatzes zu erhalten, beabsichtigt die AGL zwei verbürgte Kredite in Höhe von 850.000,00 € und 1.050.000,00 € auszuschreiben.

 

Die Hansestadt Lüneburg ist gehalten, Finanzierungsleistungen an die städtischen Beteiligungsgesellschaften, zu denen auch Bürgschaften zählen, im Sinne des EU-Beihilferechts umzusetzen. Somit erfolgen die Übernahmen von Ausfallbürgschaften nur unter den Voraussetzungen der Bürgschaftsmitteilung der Kommission (2008/C 155/02), wonach der Bürgschaftsanteil jeweils höchstens 80% des Darlehens (680.000,00 € / 840.000,00 €) betragen darf. Durch die Übernahme der Ausfallbürgschaften zugunsten der AGL übernimmt die Hansestadt Lüneburg das Ausfallrisiko. Für den Ausgleich der Risikoträgerfunktion wird von der AGL eine jährlich marktübliche Bürgschaftsprovision gemäß Bürgschaftsmitteilung der Kommission eingefordert.

Zur Ausstellung der Ausfallbürgschaften für die zugunsten der AGL gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt max. 1.520.000,00 € ist gemäß § 58 Abs. 16 NKomVG ein Ratsbeschluss notwendig.

 

Die Abwassergesellschaft ist eine 100%-ige Tochter der Hansestadt Lüneburg und überwiegend im hoheitlichen Aufgabenbereich der Abwasserentsorgung tätig. 80% der Entgelte der Hansestadt Lüneburg an die Gesellschaft finanzieren sich aus Gebühren, die auf Basis des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes erhoben werden. Eine abgesicherte Einzahlungs- und Ertragssituation ist hier rechtlich verankert.

Aufgrund des Anschluss- und Benutzungszwanges ist damit eine dauerhafte, rechtlich belastbare und kontinuierlich mindestens kostendeckende Finanzierung der Gesellschaft sichergestellt. Der Eintritt einer Zahlungsunfähigkeit ist damit annähernd ausgeschlossen.

 

Es wird empfohlen, entsprechend der geplanten fremdmittelfinanzierten Maßnahmen gemäß Investitionsplan 2018 der beantragten Bürgschaftsübernahme in Höhe von 80% der beiden Darlehenssummen zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)   an Folgekosten: keine

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja X

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen: Bürgschaftsprovision voraussichtlich 5.000 € p.a. (konkrete Berechnung erst nach erfolgter Ausschreibung möglich) 


Anlage/n: keine


Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen rechtlichen und formalen Schritte für die Bürgschaften zugunsten der Abwasser, Grün & Lüneburger Service GmbH in Höhe von insgesamt max. 1.520.000,00 € umzusetzen.