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Vorlage - VO/7921/18  

 
 
Betreff: Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH - Benennung eines Aufsichtsratsmitglieds
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Duda
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft und Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: Duda, Melissa
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.08.2018 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Gemäß § 10 Nr. 10.3 des Gesellschaftsvertrages der Lüneburger Parkhaus- und Parkraum Verwaltungs-GmbH (Lüneparken) endet die Amtszeit des Aufsichtsrates mit dem Gesellschafterversammlungsbeschluss über den Jahresabschluss des vierten Geschäftsjahres seit seiner Wahl. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die letzte Neubesetzung erfolgte im Juni 2013, sodass in 2018 die Neuwahl ansteht. Die Gesellschafterversammlung fasst den Beschluss über den Jahresabschluss 2017 im III. Quartal 2018, sodass die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrates zu diesem Zeitpunkt endet.

Zur Neuwahl in 2018 soll durch Gesellschafterversammlungsbeschluss folgende  Besetzungsregelung herbeigeführt werden:

2 Sitze Lüneburger Parkhaus GmbH & Co. KG 

 

1 Sitz Lüneburger Wohnungsbau GmbH

 

1 Sitz Lüneburger Wohnungsbau GmbH (über den Rat der Hansestadt Lüneburg)

 

1 Sitz gemeinsame Vergabe der Gesellschafter

 

 1 Sitz beratendes Mitglied der Lüneburger Wohnungsbau GmbH

 

1 Sitz Geschäftsführung der Lüneburg Marketing GmbH in beratender Funktion.


Aus diesem Beschluss ergibt sich für den Rat der Hansestadt Lüneburg die Möglichkeit eine Person in den Aufsichtsrat der Lüneparken zu entsenden.

Der Beschluss der Gesellschafterversammlung zur neuen Sitzverteilung steht noch aus. Da dieser jedoch zusammen mit den weiteren Beschlüssen gefasst werden soll, erfolgt die Entsendung vorbehaltlich der dargestellten Sitzverteilung.

 

Gemäß § 138 Abs. 3 S. 3 NKomVG entscheidet die Vertretung durch Beschluss nach § 66 NKomVG über die Entsendung. Der Beschluss zur Entsendung wird somit mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen gefasst. Die Sitzverteilung nach § 71 NKomVG  kommt in diesem Fall nicht zum Tragen, da nur ein Aufsichtsratsmandat zu vergeben ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: keine

c)  an Folgekosten: keine

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja X

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen: keine


Anlage/n:

Keine


 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft, vorbehaltlich des Beschlusses über die neue Besetzungsregelung in der Gesellschafterversammlung der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH, folgende Person in den Aufsichtsrat der Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs-GmbH:

 

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