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Sachverhalt: In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtsperiode 2019 – 2023 statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die an den Amts- und Landgerichten voll stimmberechtigt neben den Berufsrichtern mitentscheiden.
Gemäß den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist von jeder Gemeinde bis zum 01.07.2018 eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Die Hansestadt Lüneburg wurde vom Amtsgericht Lüneburg aufgefordert, 128 Personen zu benennen.
Die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste beinhaltet Personen, die sich freiwillig für das Amt des Schöffen zur Verfügung gestellt haben, sowie Personen, die von der Hansestadt Lüneburg benannt wurden. Es sind 114 Personen. Die Unterschreitung der Zahl ist nach Mitteilung des Direktors des Amtsgerichts unschädlich.
Gemäß § 36 Abs. 1 GVG ist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Rates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl des Rates erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.200,00€ b)für die Umsetzung der Maßnahmen: keine c) an Folgekosten:keine d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Vorschlagsliste
Beschlussvorschlag: Der in der Anlage beigefügten Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018 (Amtsperiode 2019 – 2023) wird gemäß § 36 Abs. 1 GVG zugestimmt.
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