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Vorlage - VO/7405/17-1  

 
 
Betreff: Mögliche Bewirtschaftung des öffentlichen Parkplatzes Sülzwiesen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Stadtrat MoßmannBezüglich:
VO/7405/17
Federführend:DEZERNAT III Beteiligt:Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
Bearbeiter/-in: Moßmann, Markus   
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
23.01.2018 
Sitzung des Verkehrsausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

I. Historie

Nach vorausgegangenem Antrag der Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen/FDP vom 02.12.2016 hat der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 20.12.2016 beschlossen, die Lüneburger Parkhaus und Parkraum Verwaltungs GmbH (Lüneparken) zu bitten,

 

-einen Vorschlag zur möglichen Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen zu erstellen,

-diesen als Diskussionsgrundlage für die weitere Beratung im Verkehrsausschuss vorzustellen und

-bei der Erarbeitung des Vorschlages die Zugänglichkeit zur Festwiese und unentgeltliches Parken zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung hatte zu dem Antrag ihre vorläufige Einschätzung in Form einer Stellungnahme abgegeben (vgl. hierzu VO/7012/16). In der Folgezeit hat die Verwaltung die Geschäftsführung der Lüneparken über die Beschlusslage des Verkehrsausschusses informiert, den Antrag der Gruppe CDU/Bündnis 90/Die Grünen/FDP sowie die zuvor genannte Stellungnahme der Verwaltung und die in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.12.2016 vorgestellte Präsentation zur Verfügung gestellt und darum gebeten, den vom Verkehrsausschuss erbetenen Vorschlag zur möglichen Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen unter Berücksichtigung der Maßgaben zu erarbeiten. Ferner wurde die Lüneparken darum gebeten, aussagekräftige Lösungen für die von der Verwaltung dargestellten Auswirkungen bzw. Probleme aufzuzeigen und hinsichtlich der verkehrlichen Auswirkungen eine gutachterliche Bewertung einzuholen. Aufmerksam gemacht hat die Verwaltung in diesem Zusammenhang insbesondere auch darauf, dass es zumindest fraglich erscheint, ob es rechtlich zulässig ist, Ermäßigungen für öffentlichen Parkraum vorzusehen, bei dem die Ermäßigungsvoraussetzungen an bestimmte Merkmale der Nutzerinnen und Nutzer anknüpfen und diese nicht generell für alle Nutzerinnen und Nutzer gleichermaßen gelten.

 

Im März 2017 hat die Lüneparken der Verwaltung einen ersten Vorschlag zur möglichen Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen im o. g. Sinne übermittelt und Aussagen zum Bewirtschaftungsmodell, Herstellungskosten, Betriebskosten und erwarteteten Einnahmen getroffen. Eine Stellungnahme zu den Aspekten „Bereitstellung von kostenlosem Parkraum“ sowie „Erstellung eines Bewirtschaftungssystems nach sozialen Aspekten“ hat die Lüneparken allerdings nicht abgegeben und diesbezüglich um Verständnis gebeten, da sie sich als Dienstleister vorrangig wirtschaftlichen Betrachtungen verpflichtet sieht. Auch zu den Aspekten „verkehrliche Auswirkungen“ und „diskriminierungsfreier Zugang zu öffentlichem Parkraum“ hat die Lüneparken keine Aussagen getroffen.

 

Nach einem Austausch mit der Verwaltung, in dem einige Rahmenvorgaben erörtert wurden (z. B. Nutzung der Sülzwiesen als Festgelände und Verlagerung von Busparkplätzen), hat die Lüneparken Ende März 2017 ihren überarbeiteten Vorschlag vorgelegt. Ergänzend hat die Lüneparken eine Befragung der Nutzerinnen und Nutzer des Parkplatzes Sülzwiesen durchgeführt und die diesbezüglichen Ergebnisse der Verwaltung im Juni 2017 zur Verfügung gestellt.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Lüneparken die seitens der Verwaltung vorgetragenen möglichen negativen Auswirkungen im Falle einer Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen nicht untersucht hat, hat die Verwaltung eine detaillierte Bestandsaufnahme zur Parkplatzsituation im näheren Umfeld des Parkplatzes Sülzwiesen vorgenommen, mögliche Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr im Nahbereich des Parkplatzes Sülzwiesen abzuschätzen versucht, extern eine rechtsgutachterliche Untersuchung der Diskriminierungsproblematik beauftragt und aktuelle Entwicklungen zur Nutzung des angrenzenden Sportgeländes in ihre Überlegungen einbezogen.

 

II. Ist-Situation

Bevor nachfolgend der Vorschlag der Lüneparken in groben Zügen dargestellt wird, soll in Ergänzung zu der Stellungnahme vom 16.12.2016 zunächst eine Beschreibung der Ist-Situation des ruhenden Verkehrs erfolgen (vgl. auch Anlage 1 und 2):

 

1.Der als öffentliche Straße gewidmete unbewirtschaftete Parkplatz Sülzwiesen ist über die Straße Am Bargenturm erschlossen und verfügt über rd. 350 Pkw-Parkplätze sowie 8 Busparkplätze, wobei die einzelnen Parkbereiche derzeit über diverse Zufahrten angefahren werden müssen. Auf dem Areal sind darüber hinaus die Entsorgungsanlage für den nahegelegenen Wohnmobilstellplatz sowie eine Toilettenanlage untergebracht (im Vorschlag der Lüneparken korrespondiert der Parkplatz Sülzwiesen mit der Bezeichnung „Bereich 3“).

 

2.In unmittelbarer Nähe des Parkplatzes Sülzwiesen befinden sich weitere mit Parkscheinautomat bewirtschaftete öffentliche Parkplätze, die 2 unterschiedlichen Gebührenzonen nach der aktuellen Gebührenordnung der Stadt Lüneburg für das Parken mit Parkscheinautomaten (ParkGO) zugeordnet sind sowie eine unbefestigte und unbewirtschaftete Fläche (vgl. Anlage 3 und 4). Es handelt sich hierbei um

 

a)den nord-östlich gelegenen Parkplatz Hinter der Sülzmauer mit ca. 60 Parkplätzen (Gebührenzone III – 0,90 € je Stunde, Bewirtschaftung Montag – Freitag 08.00 – 18.00 Uhr und Samstag 08.00 – 14.00 Uhr),

b)den süd-östlich gelegenen Parkplatz Hinter der Saline mit ca. 100 Parkplätzen (Gebührenzone III, Bewirtschaftung Montag – Freitag 08.00 – 18.00 Uhr und Samstag 08.00 – 14.00 Uhr) sowie

c) die 2 südlich gelegenen Parkplätze Am Bargenturm I und II mit insgesamt ca. 110 Parkplätzen (Gebührenzone IV – 0,60 € je Stunde, Bewirtschaftung Montag – Freitag 08.00 – 18.00 Uhr und Samstag 08.00 – 14.00 Uhr).

d)Räumlich zwischen dem Parkplatz Sülzwiesen und den zuvor genannten Parkplätzen Am Bargenturm I und II befindet sich die nicht als Parkplatz gewidmete und unbefestigte Fläche "Am Bargenturm Ost", auf der rd. 55 Parkplätze zur Verfügung stehen und die nicht bewirtschaftet ist (Vorschlag Lüneparken = Bereich 1).

 

3.In den an das Areal Sülzwiesen südlich bzw. westlich angrenzenden Quartieren „Im Tiefen Tal“ und „Klinikum“ stellt sich die Situation des ruhenden Verkehrs wie folgt dar:

 

a) Gebiet zwischen Jägerstraße / Vor dem Neuen Tore und Schnellenberger Weg / Grasweg

 

Straße

Kostenfreie Parkplätze

 

 

Vor dem Neuen Tore

0

Schnellenberger Weg / Am Grasweg

Zirka 140 (30 im kleinen Teil Schnellenberger Weg)

Jägerstraße

Zirka 30

Unter der Burg

0 (Anliegerstraße)

Am Jägerteich

Zirka 15

Johanna-Stegen-Straße

0 (Anliegerstraße)

Im Grimm

Zirka 20

Im Tiefen Tal

Zirka 25

 

b) Gebiet zwischen Sültenweg / Am Weißen Turm, Oedemer Weg und Schildsteinweg

 

Straße

Kostenfreie Parkplätze

 

 

Sültenweg / Am Weißen Turm

Zirka 30 Sültenweg

Zirka 45 beim VfL

Zirka 55 Am Weißen Turm

Oedemer Weg

Zirka 25 (1 Stunde)

Schildsteinweg

Zirka 90

4 (2 Stunden, Schildsteinweg Seitenarm)

Bögelstraße

Zirka 30

Zirka 12 (1 Stunde)

Auf der Höhe

5

Wittkamp

0 (Anliegerstraße)

Am Neuen Felde

0 (Anliegerstraße)

Speckmannweg

0 (Anliegerstraße)

Finkenberg

0 (Anliegerstraße)

Sonninstraße

0 (Anliegerstraße)

Kiebitzweg

0 (Anliegerstraße)

 

Die Anliegerstraßen sind mit 0 kostenfreien Parkplätzen angegeben, da nur Anwohner Aufsuchende (Post, Lieferdienst, Handwerker, Besucher) in die Straße einfahren und hier parken dürfen. Weder die rechtmäßige Einfahrt noch das rechtmäßige Parken ist wirklich kontrollierbar.

 

Aus a) und b) ergibt sich, dass insgesamt zirka 526 kostenfreie Parkplätze zur Verfügung stehen – hiervon zirka 53 zeitlich begrenzt. Bereits jetzt wird durch den Verkehrsaußendienst festgestellt, dass die genannten Gebiete einem hohen Parkplatzdruck ausgesetzt sind. Vor allem die Straßen Bögelstraße, Am Weißen Turm/Sültenweg, Schildsteinweg, Auf der Höhe, Schnellenberger Weg/Am Grasweg, Im Grimm und Jägerstraße (insgesamt 461 kostenfreie Parkplätze) sind bereits jetzt stark belastet.

 

 

III. Befragung Lüneparken

Nach der durch die Lüneparken durchgeführten Befragung (vgl. Anlage 5) stellt sich das Nutzerverhalten des Parkplatzes Sülzwiesen wie folgt dar:

 

-rd. 94 % des Parkplatzes werden mit einem Pkw angefahren,

-rd. 64 % der Nutzerschaft gibt den Arbeitsplatz als Anlass des Parkens an, für rd. 13 % ist der Anlass „Shopping/Bummeln“, für ca. 12 % ein „privater Termin“ und für 6 % der „Wohn­ ort in der Stadt,

-82 % der Befragten sind durch die „Kenntnis über das kostenlose Parken auf dem Parkplatz Sülzwiesen“ aufmerksam gemacht worden,

-eine tägliche Nutzung des Parkplatzes erfolgt durch 45 % der Nutzerschaft, unter Einbeziehung der 5- bis 6maligen Nutzungen pro Woche erhöht sich der Prozentsatz auf rd. 53 %,

-die Nutzerschaft des Parkplatzes Sülzwiesen nutzt auch verschiedene andere Parkplätze im Stadtgebiet, die allerdings kostenpflichtig sind,

-60 % der Befragten gibt an, den Parkplatz Sülzwiesen nicht weiter zu nutzen, wenn er kostenpflichtig würde; ¼ würde die weitere Nutzung von der Höhe der Kosten abhängig machen und ca. 15 % würden den Parkplatz auch im Falle der Bewirtschaftung weiterhin nutzen.

 

IV. Vorschlag Lüneparken

Der Vorschlag der Lüneparken ergibt sich im Detail aus Anlage 6 und stellt sich stichwortartig wie folgt dar:

 

-Der Parkplatz Sülzwiesen mit 350 Stellplätzen (Bereich 3) wird künftig durch die  Lüneparken bewirtschaftet, dazu technisch/baulich mit einer Schrankenanlage abgegrenzt und die Bezahlung erfolgt über einen Kassenautomaten. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf rd. 152 500,00 €.

-Der bisher unbewirtschaftete Parkplatz Am Bargenturm Ost (Bereich 1) wird baulich hergerichtet und soll künftig rd. 60 Parkplätze umfassen, die mittels Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden; geschätzte Baukosten ca. 95 000,00 €.

-Für die Bereiche 1 und 3 schlägt die Lüneparken als Entgeltmaßstab die Gebührenzone IV mit 0,60 €/Stunde vor. Die Nutzungszeiten werden entsprechend der ParkGO von Montag – Freitag zwischen 08.00 und 18.00 Uhr sowie am Samstag in der Zeit zwischen 08.00 und 14.00 Uhr angegeben.

-Der Vorschlag beinhaltet weiterhin die Herstellung von gebührenfreien Pkw-Stellplätzen und einigen Busparkplätzen an der Westseite des Festgeländes Sülzwiesen mit Zufahrt über die Straße Am Grasweg (Bereich 2).

-Bei der hierfür zur Verfügung stehenden Fläche sind die Beschränkungen durch die über das Jahr verteilte Nutzung des Festgeländes Sülzwiesen zu berücksichtigen. Bereits unter Preisgabe von Reserveflächen, die insbesondere für die Veranstaltung Frühjahrsmarkt und Oktoberfest bereitgehalten werden, lässt sich nur diejenige Alternative realisieren, die für den Parkplatz Am Grasweg (Bereich II) Kapazitäten für 70 Pkw und 5 Busse vorsieht.

-Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf ca. 44 500,00 €.

-Die Parkplätze sollen entgelt- bzw. gebührenfrei bereitgestellt werden.

 

Eine Übersicht über die Baukostenschätzung und Erlösprognose ergeben sich im Detail aus der Anlage 6.

 

Zur Erläuterung des Vorschlages der Lüneparken wird der Geschäftsführer Felix Manzke in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018 zur Verfügung stehen.

 

Zur Sitzungsvorbereitung seien folgende Anmerkungen zu dem Vorschlag der Lüneparken gemacht:

 

1.)Im Falle der Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen Bereich 3 ist davon auszugehen, dass die Nutzerschaft, die den Parkplatz bislang aufgrund seiner Kostenfreiheit nutzt, versuchen wird, anderen Orts kostenfrei zu parken. Die nahegelegene und derzeit unbewirtschaftete Parkplatzfläche Bargenturm Ost, Bereich 1, würde im Falle der Beibehaltung der Nichtbewirtschaftung daher zum Ausweichparkplatz für kostenloses Parken werden und nach Einschätzung der Verwaltung erheblichen Parksuchverkehr hervorrufen, dem aktuell ein Angebot von über 400 kostenlosen Parkplätzen an der Straße Am Bargenturm gegenübersteht und das künftig auf ca. 55 Parkplätze reduziert würde. Zur Vermeidung dieses Parksuchverkehrs, insbesondere unter Umweltgesichtspunkten, hält es die Verwaltung daher für konsequent, diesen Parkplatz bei Umsetzung des Vorhabens ebenfalls in die Bewirtschaftung aufzunehmen, damit das Areal insgesamt hinsichtlich der Gebührenpflichtigkeit bzw. Entgeltpflichtigkeit einheitlich zu behandeln und damit den Parksuchverkehr mit der Zielrichtung des kostenlosen Parkens auszuschließen.

 

2.)Hinsichtlich der Höhe der zu erhebenden Entgelte und Gebühren orientiert sich der Vorschlag der Lüneparken an der Gebührenzone IV. In dieser befinden sich aktuell bereits die Parkplätze Bargenturm I und II. Wegen der weiteren Entfernung zur Innenstadt wird es für sachgerecht gehalten, im Falle der Bewirtschaftung sowohl den Bereich 1 als auch den Bereich 3 der niedrigsten Gebührenzone zuzuordnen.

 

3.)Die Erlösprognose geht von täglichen Benutzungsstunden aus, die sich mit den nach der Parkgebührenordnung gebührenpflichtigen Zeiten decken.

 

4.)Bezüglich der von der Lüneparken angestellten Erlösprognose ist anzumerken, dass nach dem Vorschlag der Lüneparken der Parkplatz Bargenturm Ost (Bereich 1) mittels eines Parkscheinautomatens bewirtschaftet werden soll und die Bewirtschaftung damit durch die Hansestadt Lüneburg erfolgen würde.

 

5.)Wegen der sehr großen Parkplatzfläche mit über 350 Parkplätzen entstünde für den Parkplatz Sülzwiesen im Falle der Bewirtschaftung durch Parkscheinautomaten (durch die Stadt) ein erheblicher personeller Kontrollaufwand. Bei einer Bewirtschaftung mittels Schrankung und Kassenautomat entsteht dieser Kontrollaufwand nicht und die Entrichtung der Nutzungsentgelte/Gebühren ist sichergestellt. Die Schaffung der kostenlosen Parkplätze inkl. Busparkplätze Am Grasweg (Bereich 2) dient nach dem Vorschlag der Lüneparken als teilweise Kompensation der bislang kostenlosen Parkplätze auf dem Parkplatz Sülzwiesen und Bargenturm Ost. Unter Berücksichtigung der Maßgabe, dass die Zugänglichkeit zur Festwiese sichergestellt bleiben soll und nach dem Verständnis der Verwaltung die bisher auf dem Festgelände stattfindenden Nutzungen durch Veranstaltung durch einen dauerhaften Parkplatz nicht beeinträchtigt werden sollen, ist der für die Kompensation zur Verfügung stehende Raum allerdings sehr begrenzt. Die Herrichtung dieser Parkplätze berücksichtigt weiterhin den gestiegenen Bedarf an Busparkplätzen. Seitens der Lüneburg Marketing wurde diesbezüglich in der jüngeren Vergangenheit ein höherer Bedarf angemeldet, zudem wäre es aus Sicht der Verwaltung unter verkehrlichen Aspekten sinnvoll, die Reisebusse an einem zentralen Standort zu bündeln. In diesem Sinne zielführend wäre es, alle Reisebusparkplätze - unter Entfall der derzeit auf dem Parkplatz Sülzwiesen befindlichen Busparkplätze - Am Grasweg zu bündeln, allerdings mit der Konsequenz, dass die räumlichen Möglichkeiten zur Schaffung kostenloser Pkw-Stellplätze am dortigen Standort weiter reduziert würden.

 

6.) Die derzeitigen Verhandlungen der Verwaltung - die soweit ersichtlich politischerseits unterstützt werden - mit den Vereinsspitzen des VfL Lüneburg (VfL) und des Lüneburger SK Hansa (LSK) zielen darauf ab, dem LSK die Durchführung seiner Ligaspiele (und ggf. Pokalspiele) auf den Fußballplätzen des VfL an den Sülzwiesen zu  ermöglichen, bis möglicherweise eine andere Sportstätte geschaffen wurde, die derartige Ligaspiele ermöglicht. In Rede steht aktuell ein Fünfjahreszeitraum. Verbunden ist mit den Ligaspielen, die entweder samstags oder sonntags stattfinden, ein nicht unerheblicher Parkverkehr durch Pkw. Für die Ligaspiele und das Pokalspiel, die in der jüngsten Vergangenheit stattgefunden haben, wurde den kooperierenden Vereinen, ein Teil des Festgeländes Sülzwiesen zur Verfügung gestellt, der nach dem Vorschlag Lüneparken als Kompensationsfläche für unentgeltliches Parken hergerichtet werden könnte und auch unter Berücksichtigung der Festaktivitäten auf dem Festgelände Sülzwiesen ganzjährig zur Verfügung steht. Im Falle der Umsetzung des Vorschlags Lüneparken entstünden vor diesem Hintergrund Nutzungskonflikte, da jedenfalls bei Anberaumung der Spiele an einem Samstag der Öffentlichkeit nur bedingt bzw. gar nicht zur Verfügung gestellt werden könnte, um den Parkverkehr anlässlich des Fußballspielbetriebes abwickeln zu können.    

 

V.Mögliche Auswirkungen und Probleme durch die Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen

 

1.Verlagerung des ruhenden Verkehrs

Wie bereits in der Stellungnahme vom 16.12.2016 zum Ausdruck gebracht, geht die Verwaltung davon aus, dass im Falle der Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen unter Einbeziehung des Parkplatzes Am Bargenturm Ost erheblicher Parkdruck auf die Quartiere „Klinikum“ und „Im Tiefen Tal“ entstehen wird. Dies wird bestätigt durch das Ergebnis der durch die Lüneparken durchgeführten Befragung. Wie oben ausgeführt sind die o. g. Quartiere teilweise bereits jetzt durch den ruhenden Verkehr stark belastet und würden dies künftig noch mehr. Im Übrigen wurde ausgeführt, dass die in den genannten Quartieren liegenden Anliegerstraßen hinsichtlich des ordnungsgemäßen Parkens nur schwer kontrollierbar sind. Dies  hängt damit zusammen, dass der Begriff des Anliegers weit gefasst ist und eine Berechtigung nicht durch ein im Fahrzeug ausgelegtes Dokument nachgewiesen werden muss.

 

Vor diesem Hintergrund wird bei einer Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen und der kostenfreien Parkfläche Am Bargenturm Ost die Einrichtung von Bewohnerparkbereichen in den genannten Quartieren höchstwahrscheinlich nötig sein, da dort in ausreichender Anzahl kostenlose Parkplätze zur Verfügung stehen und somit (1.) nicht mehr dauerhaft die Bereitstellung öffentlichen Parkraums sichergestellt ist und (2.) u. U. die Erlösprognose für die künftig bewirtschafteten Parkplätze Sülzwiesen und Bargenturm Ost negativ beeinflusst wird. Die Einrichtung der Bewohnerparkbereiche ist mit der Entstehung verschiedener Kostenpositionen verbunden.

 

a) Beschilderung

Für das Ausweisen von Bewohnerparkbereichen fallen unter anderem die Kosten für die neue Beschilderung an.

Die Kosten für ein Schild (eingeschränktes Halteverbot) mit dem Zusatzschild (Bewohner mit Parkausweis … frei) sowie den Schilderpfahl belaufen sich auf zirka 35 €.

Hinzu kommen die Lohn- und Fahrzeugkosten, die insgesamt pro Stunde 38 € betragen.

Für die Aufstellung eines Schildes werden etwa 45 Minuten Arbeitszeit benötigt.

 

Es ist nicht absehbar, wie viele Schilder hier benötigt werden. Die Schilder sind im Abstand von zirka 50 Metern aufzustellen.

 

b) Bewohner für Bewohnerparkausweis

Der Bewohnerparkausweis kostet 30,50 € pro Jahr. Die Verwaltung wird bis zur Sitzung des Verkehrsausschusses eine ungefähre Ermittlung der in den Quartieren zugelassenen Fahrzeuge vorlegen, wobei dies selbstverständlich keine verlässliche Aussage darüber zulässt, wie viele Fahrzeughalter tatsächlich einen Bewohnerparkausweis beantragen würden.

 

c) zusätzliches Personal

Aufgrund der angedachten Bewirtschaftung der kostenfreien Parkplätze Sülzwiesen und Am Bargenturm sowie der vorgeschlagenen Errichtung von Bewohnerparkbereichen in den genannten Gebieten ist davon auszugehen, dass es zu vielen ordnungswidrigen Parkhandlungen kommen wird. Somit müssen die genannten Gebiete verstärkter und zusätzlich der bisher kostenfreie Parkplatz Am Bargenturm, der laut Vorschlag mittels Parkscheinautomat bewirtschaftet werden soll, durch den Verkehrsaußendienst kontrolliert werden.

Dafür wird zusätzliches Personal benötigt. Die Eingruppierung bisher ist in Entgeltgruppe 3 TVöD-VKA.

 

Aufgrund der Quartiersgröße wird mindestens mit einem zusätzlichen Personalaufwand von 2 Stellen im Verkehrsaußendienst ausgegangen, wovon pro Stelle Personalkosten in Höhe von durchschnittlich rd. 43.000,00 € entstehen, ein höherer Personalbedarf ist nicht auszuschließen.

 

2.Maßgabe „unentgeltliches Parken“

In der Beratung des Verkehrsausschusses am 20.12.2016 ist deutlich geworden, dass der Gruppe der weniger zahlungskräftigen Berufspendler weiterhin die Möglichkeit des unentgeltlichen Parkens, jedenfalls aber des rabattierten Parkens, ermöglicht werden soll. Soweit diese Möglichkeit auf einem künftig bewirtschafteten Parkplatz Sülzwiesen realisiert werden soll, bestehen unter zwei Gesichtspunkten hiergegen rechtliche Bedenken, die durch das o. g., durch die Stadt eingeholte, Rechtsgutachten bestätigt werden.

 

Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass der Parkplatz Sülzwiesen durch die im Jahr 1990 durch den Rat erfolgte Widmung zur öffentlichen Straße bzw. zum öffentlichen Platz im Sinne des § 2 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) geworden ist und damit dem Gemeingebrauch nach § 14 NStrG unterworfen wurde, der im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften jedermann gestattet ist („freier Gebrauch für jedermann“). Zu den Verkehrsvorschriften, die in zulässiger Weise den Gemeingebrauch inhaltlich bestimmen können, zählt § 6a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen den Erlass von Gebührenordnungen zulässt und damit die Erhebung einer Straßenbenutzungsgebühr für das Parken als Teilnahme am Gemeingebrauch erlaubt. In diesem Rahmen ist allerdings jedermann der freie Gebrauch gestattet. Eine Privilegierung ist wiederum nur dort zulässig, wo dies die Verkehrsvorschriften zulassen. So sind nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Privilegierungen für schwerbehinderte Menschen und Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel zulässig. Gleiches gilt neuerdings für die Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge. Vor diesem Hintergrund ist eine Privilegierung bestimmter Nutzerkreise bei der Erhebung einer Straßenbenutzungsgebühr – abgesehen von den genannten Ausnahmen – unzulässig. Zwar darf im Rahmen einer Gebührenordnung für die  Nutzung von Parkplätzen, für deren Erlass nach Niedersächsischem Recht die Gemeinden zuständig sind, eine Preisstaffelung („Mengenrabatt“) vorgesehen werden, doch muss diese aufgrund des übergeordneten Gemeingebrauchs für jedermann gleichermaßen gelten. Zulässig ist daher z. B. eine Rabattierung im Sinne eines Tages-, Monats- oder Jahrestickets, nicht aber die Gewährung dieser Rabattierung an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen der Nutzer zu knüpfen und damit eine Differenzierung innerhalb des Begriffs „jedermann“ vorzunehmen. Eine andere Betrachtung ergibt sich auch nicht dadurch, dass – in rechtlich zulässiger Weise – die Bewirtschaftung eines öffentlichen Parkplatzes einem Dritten übertragen wird, da auch dieser aufgrund der Widmung der Fläche die für die öffentliche Hand geltenden Vorschriften zu beachten hat („keine Flucht ins Privatrecht“).

 

Anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass durch eine (teilweise) Umidmung oder Entwidmung der in Rede stehende Parkplatz Sülzwiesen dem Gemeingebrauch entzogen werden könnte. Zwar erlaubt das NStrG der Gemeinde, bei der Widmung Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise festzulegen, doch ist bei der Ausübung dieser Kompetenz auf die Anwendung objektiver Kriterien zu achten, so dass eine Beschränkung nach subjektiven Gesichtspunkten, wie beispielsweise die Beschränkung auf die Bewohner eines Ortsteils, als unzulässig angesehen wird. Eine Umwidmung des Parkplatzes Sülzwiesen in dem Sinne, dass dieser beispielsweise nur Berufstätigen mit geringem Einkommen und darüber hinaus gegebenenfalls ausschließlich mit Wohnsitz in Lüneburg zum frei zugänglichen Gemeingebrauch bereitgestellt wird und demgegenüber alle anderen Nutzerinnen und Nutzer von diesem Gemeingebrauch ausgeschlossen sind, erscheint unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als rechtlich nicht tragbar, jedenfalls als rechtlich höchst angreifbar.

 

Rechtlich zulässig hingegen wäre, wenn bei Gleichbehandlung des Benutzerkreises eines bewirtschafteten Parkplatzes z. B. der Arbeitgeber dem geringverdienenden Arbeitnehmer seinen durch die Bewirtschaftung entstehenden wirtschaftlichen Nachteil ausgleichen würde. Diese Möglichkeit liegt allerdings außerhalb des Einflussbereiches der Hansestadt Lüneburg und im Falle der Bewirtschaftung des Parkplatzes durch einen Dritten auch außerhalb dessen Einflussbereiches.

 

Zu einer möglichen Rabattierung im Falle der Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen kann der Geschäftsführer der Lüneparken in der Sitzung des Verkehrsausschusses Aussagen treffen. Im Rahmen des Austausches mit der Lüneparken zur Vorbereitung dieser Vorlage wurde seitens der Geschäftsführung in diesem Zusammenhang der Vorschlag unterbreitet, dass eine Rabattierung denkbar sei, die derjenigen in der von der Lüneparken bewirtschafteten Parkäuser vergleichbar sei. In Anbetracht der o. g. Ausführungen wäre eine solche Rabattierung aber allen Benutzern des Parkplatzes Sülzwiesen zu gewähren. Diese hätte dann natürlich maßgeblichen Einfluss auf die bisher angestellte Erlösprognose.

 

Angesichts der Darstellung und der Bitte des Verkehrsausschusses um eine Diskussionsgrundlage für die weitere Beratung unterbreitet die Verwaltung mit dieser Vorlage keinen Beschlussvorschlag, sondern bittet den Verkehrsausschuss nach entsprechender Diskussion um eine Richtungsvorgabe zum weiteren Vorgehen.

 

Eine Vorgabe dergestalt, dass die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Bewirtschaftung des Parkplatzes Sülzwiesen einleiten möge mit der Zielrichtung, Berufstätigen mit geringem Einkommen ein vergünstigtes oder kostenloses Parken auf dem für den übrigen Nutzerkreis kostenpflichten Parkplatz zu ermöglichen, wird seitens der Verwaltung allerdings als rechtswidrig erachtet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 775,00 €

aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: Aufgrund des Diskussionsstandes kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verlässliche Kostenabschätzung abgegeben werden. Folgende Kostenpositionen ergäben sich nach jetziger Abschätzung unter Berücksichtigung des Vorschlags der Lüneparken und der städtischen Ermittlungen:

 

aa) Investitionskosten: 292.000,- €

bb) jährliche Betriebskosten Lüneparken: ca. 29.500,- €

cc) jährliche Personalkosten Verkehrsaußendienst Hansestadt: mind. 86.000,- €; ein höherer Personalbedarf ist nicht unrealistisch.

dd) Investitionskosten Parkscheinautomat Am Bargenturm Ost: ca. 5.000,- €

ee) Beschilderung Bewohnerparkbereiche: derzeit nicht beziffert

ff) Kosten Bewohner der angrenzenden Quartiere: nicht bezifferbar

c)an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

NeinX

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)mögliche Einnahmen: siehe oben. Folgende Einnahmepositionen ergäben sich nach dem Vorschlag der Lüneparken:

aa) Parkplatz Sülzwiesen (Bewirtschaftung durch Dirtten)

(1.) bei 60%-iger Auslastung: ca. 367.000,- €

(2.) bei 40%-iger Auslastung: ca. 244.000,- €

bb) Am Bargenturm Ost (Bewirtschaftung Hansestadt)

(1.) bei 60%-iger Auslastung: ca. 63.000,- €

(2.) bei 40%-iger Auslastung: ca. 42.000,- €

 

Was die Erlösprognose für den durch die Stadt bewirtschafteten Parkplatz angeht, stellt sich die Frage, ob sich aufgrund der befürchteten Abwanderungseffekte tatsächlich Erlöse in der abgeschätzten Höhe ergeben.


Anlage/n:

Anlage 1: Übersicht Nahbereich Parkplatz Sülzwiesen

Anlage 2: Übersicht angrenzende Quartiere

Anlage 3: Auszug ParkGO Gebührenzonen

Anlage 4: Auszug ParkGO Grafik Gebührenzonen

Anlage 5: Befragung Lüneparken

Anlage 6: Vorschlag Lüneparken

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Übersicht Nahbereich Parkplatz Sülzwiesen (955 KB)      
Anlage 6 2 Anlage 2 - Übersicht angrenzende Quartiere (951 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 3 -Auszug ParkGO Gebührenzonen (368 KB)      
Anlage 3 4 Anlage 4 - Auszug ParkGO Grafik Gebührenzonen (502 KB)      
Anlage 4 5 Anlage 5 - Befragung Lüneparken (3221 KB)      
Anlage 5 6 Anlage 6 - Vorschlag Lüneparken (2838 KB)      

 

Stammbaum:
VO/7405/17   Sachstandsbericht Bewirtschaftung Parkplatz Sülzwiesen   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr   Mitteilungsvorlage
VO/7405/17-1   Mögliche Bewirtschaftung des öffentlichen Parkplatzes Sülzwiesen   DEZERNAT III   Beschlussvorlage