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Sachverhalt: Betriebsabrechnung 2016 und Gebührenbedarfsberechnung 2018
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2016 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Kostenunterdeckung von rd. 112,3 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2014 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 1.027,1 T€.
Die derzeitig gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2016 auf Basis der Betriebsabrechnung 2015 für das Jahr 2017 festgesetzt.
In den letzten Jahren ist die Anzahl der Beisetzungen konstant geblieben:
Trotz der relativ konstanten Anzahl an Beisetzungen sind die Erlöse durch Gebühren in 2016 im Vergleich zum Vorjahr von rd. 1.035,8 T€ auf rd. 938,8 T€ gesunken. Dies ist zum einen dem Bestattungswunsch zur Urne und zum anderen Bestattungssachverhalten geschuldet, bei denen eine geringe Bestattungsgebühr erhoben wird.
Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse und der negativen Verzinsung der Vorträge verschlechtert sich jährlich das Gesamtergebnis des Friedhofswesens (Anlage 2). Das Ziel der Gebühren- und Entgeltanpassung ist das Friedhofwesen kostendeckend zu betreiben und die Verzinsung der Vorträge aufzufangen.
Unter Berücksichtigung der Gebühren- und Entgeltanpassung in Höhe von rd. 10,0 % wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:
Die Gebühren- und Entgeltanpassung ist sowohl den Synopsen über die Änderungen (Anlage 4 und 5) als auch den Satzungen des Friedhofswesens (Anlage 6 und 7) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:rd. 101.600,00 Anlage/n: - Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 1 - Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 2 Seite 1/2 - Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 2 Seite 2/2 - Entwicklung der Gebührenbedarfsberechnung 2018 ohne Gebühren- und Entgeltanpassung - Gebührenbedarfsberechnung 2018 mit Gebühren- und Entgeltanpassung - Synopse zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung - Synopse zur Änderung der Friedhofsentgeltsatzung - Satzungsänderung zur 22. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung der 21. Änderungsatzung vom 20.12.2012 - Satzungsänderung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über Entgelte der Stadt Lüneburg für Leistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.1975 in der Fassung vom 17.12.2014
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2016 für die Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2018 inklusive der Gebühren- und Entgeltanpassung um rd. +10,0 % wird zugestimmt.
Die in der Anlage 6 dargestellte Satzungsänderung zur 22. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührensatzung) vom 18.12.1975 in der Fassung der 21. Änderungsatzung vom 20.12.2012 einschließlich der Anlage „Gebührentarif“ wird zu gestimmt.
Der in der Anlage 7 dargestellten Satzungsänderung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über Entgelte der Stadt Lüneburg für Leistungen der Friedhofsverwaltung vom 18.12.1975 in der Fassung vom 17.12.2014 wird zugestimmt
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