Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Betriebsabrechnung 2016 Die Betriebsabrechnung 2016 (Anlage 1) weist ein positives jahresbezogenes Ergebnis von rd. 40,0 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2014 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis von rd. 2,81 Mio.€.
Die derzeitig gültige getrennte Abwasserbeseitigungsgebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2016 auf Basis der Betriebsabrechnung 2015 für das Jahr 2017 festgesetzt.
Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung auf Kostenträgerebene (Schmutz- und Niederschlagswasser) dient das bei der WTE Betriebsgesellschaft mbH in Auftrag gegebene Gutachten „Gebührenkalkulation zur Abwasserentsorgung für die Hansestadt Lüneburg“ vom 01.03.2005.
Die Gesamtbetrachtung der Abwasserbeseitigung mit der Betriebsabrechnung 2016 und dem Zeitraum der Gebührenbedarfsberechnung 2018 ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Rückschau zur Abwasserbeseitigung Seit 01.07.2005 gilt im Stadtgebiet der Hansestadt Lüneburg die getrennte Abwassergebühr. Bis zur Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde eine Kanalbenutzungsgebühr in Höhe von 1,60 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) erhoben. Mit Einführung der getrennten Gebühr betrug sie für die Schmutzwasserbeseitigung 1,16 € je m³ Abwasser (Frischwassermaßstab) und für die Niederschlagswasserbeseitigung 0,44 € je m² befestigte Fläche.
Betrachtet man die Entwicklung der getrennten Abwassergebühr seit ihrer Einführung ergibt sich folgendes Bild:
Derzeit beträgt die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr 1,15 € je m³ und die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr 0,39 € je m². Eine detaillierte Ergebnisentwicklung ohne eine Anpassung der Schmutzwasserbeseitigungsgebühren ist der Anlage 3 zu entnehmen.
Gebührenbedarfsberechnung 2018 Schmutzwasser Um dem erhöhten Unterhaltungs- und Reparaturaufwand sowohl des städtischen Kanalnetzes als auch des Klärwerks gerecht zu werden, sind die Entgelte an die Abwasser, Grün und Lüneburger Service GmbH gestiegen. Zusätzlich zu den erhöhten Entgelten sind insbesondere die Personalkosten durch Neueinstellungen sowie Tarifabschlüsse gestiegen.
Bereits im letzten Jahr wurde mit der Vorlage VO/6922/16 angekündigt, dass durch den negativen Trend in der Schmutzwasserbeseitigung mit weiteren Gebührenanpassungen zu rechnen ist.
Unter Berücksichtigung der oben stehenden Faktoren wird empfohlen, die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr wie folgt anzupassen:
Entsorgungsgebühr für Schmutzwasser von 1,15 €/m³ auf 1,30 €/m³ (Erhöhung um 0,15 €/m³)
Schmutzwasserbeseitigung
Durch die positiven jahresbezogenen Ergebnisse werden die negativen Vorträge aus Vorjahren sukzessive abgebaut. Die Entwicklung der Schmutzwasserbeseitigung ist stetig zu beobachten, so dass eine weitere Gebührenanpassung in den folgenden Jahren nicht ausgeschlossen werden kann.
Den Anlagen 5 bis 7 sind der Gebührenanpassung entsprechende Berechnungsbeispiele, ein kommunaler Gebührenvergleich und die Satzungsänderung zu entnehmen.
Gebührenbedarfsberechnung 2018 Niederschlagswasser Im Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2018 wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 4) erwartet:
Niederschlagswasserbeseitigung
Durch die negativen jahresbezogenen Ergebnisse werden die positiven Vorträge aus Vorjahren sukzessive abgebaut.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:rd. 715.000 Anlage/n: - Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 1 - Betriebsabrechnungsbogen 2016 (BAB) – Teil 2 - Gesamtbetrachtung Abwasserbeseitigung - Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2018 ohne Gebührenanpassung - Gebührenbedarfsberechnung Kostenträger 2018 mit Gebührenanpassung - Berechnungsbeispiele ab 01.01.2018 - Satzungsänderung zur 21. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 17.12.2015 - Kommunaler Vergleich
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2016 der Abwasserbeseitigung wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung der Schmutzwasserbeseitigung für 2018 inklusive der Gebührenanpassung der Schmutzwasserbeseitigungsgebühr um +0,15 €/m³ wird zugestimmt.
Der Gebührenbedarfsberechnung der Niederschlagswasserbeseitigung für 2018 wird zugestimmt. Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr bleibt unverändert.
Der in Anlage 6 dargestellten Satzungsänderung zur 21. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung der Abwasserbeseitigung) vom 23.02.1984 in der Fassung der 20. Änderungssatzung vom 17.12.2015 wird zugestimmt.
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